Das Verfahren in Thüringen wurde von der AfD-Landtagsfraktion angestrebt, welche die damalige Sonderverordnung für unvereinbar mit der Landesverfassung hält. Es geht vor allem um die Frage, ob die Landesregierung die Kontaktbeschränkungen per Verordnung ohne das Parlament beschließen durfte. Wenig später, Mitte November 2020, trat bereits eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft, die solche Fälle genauer regelte.
Der thüringische Verfassungsgerichtshof hielt den Erlass der Verordnung vorläufig für zulässig in einer Übergangszeit, die noch von Unsicherheit geprägt war. Im März 2021 entschied aber das Verfassungsgericht von Sachsen-Anhalt, dass die dortige Landesregierung verschiedene Coronamaßnahmen nicht habe erlassen dürfen. Das thüringische Gericht setzte sein Verfahren daraufhin aus und legte dem Bundesverfassungsgericht seine Fragen vor.