In den vergangenen Jahrzehnten führte das im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht bisher auch in die private Lebensführung eingreifende katholische Arbeitsrecht immer wieder zu Kündigungen und Versetzungen. So führte ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses aus Düsseldorf einen jahrelangen Rechtsstreit, weil ihm wegen einer neuen Ehe gekündigt worden war. Homoehen galten als Loyalitätsverstoß oder Kündigungsgrund - die Initiative Out in Church machte hier zu Jahresbeginn etliche Fälle öffentlich, wo dies zu massiven Nachteilen katholischer Beschäftigter geführt hatte.
Die neue sogenannte Grundordnung des kirchlichen Diensts reformiert die seit 2015 geltende Grundordnung. Neuerdings entzieht sich nun der Kernbereich privater Lebensgestaltung dem Zugriff eines katholischen Arbeitgebers. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach dem neuen Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für den jeweiligen Posten nötig ist - also etwa für Seelsorger.
Allerdings bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung oder sogar ein Kündigungsgrund. Dasselbe gilt für eine kirchenfeindliche Betätigung. Jedes Bistum muss den Beschluss einzeln umsetzen, damit die Regeln rechtskräftig werden.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte die Neuerungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Von einem "überfälligen Schritt" sprach ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. Entscheidend sei "die nun vorbehaltlose Akzeptanz der sexuellen Identität" kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsrecht. "Die Wahl der Lebensform soll künftig weder ein Einstellungshindernis noch ein Kündigungsgrund sein", erklärte das ZdK.
Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler teilte dagegen mit, es dürfe "doch nicht sein, dass man als Krankenschwester im Krankenhaus oder als Erzieherin in der Kindertagesstätte seine Stelle verliert, wenn man sich entscheidet, nicht mehr einer Kirche anzugehören". Die Gewerkschaft forderte die Bundesregierung auf, nicht länger zu dulden, "dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaß Unrecht geschieht".
Die Grünen im Bundestag begrüßten den "wichtigen Schritt hin zu einem inklusiven, fairen und zeitgemäßen Arbeitsrecht". Doch die weiterhin sanktionierbare kirchenfeindliche Betätigung dürfe "nicht als Mittel dienen, um auf Umwegen" Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "für ihre persönliche Lebensführung zu sanktionieren", erklärte die religionspolitische Fraktionssprecherin Lamya Kaddor.
Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion, Pascal Meiser, forderte "die umfassende Geltung des individuellen Arbeitsrechts genauso sicherzustellen wie der betrieblichen Mitbestimmung und das uneingeschränkte Recht der Gewerkschaften, Tarifverträge durchsetzen zu können".
Für die Unionsfraktion erklärte der Sprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Thomas Rachel (CDU), die Kirche habe "klargestellt, dass für ihre Dienstverhältnisse der Kernbereich der privaten Lebensführung der Mitarbeitenden künftig rechtlich keine Rolle mehr spielt". Das sei eine "wichtige und notwendige Entscheidung".