Laut Anklage hatte die Getötete in der Kanzlei einen Termin vereinbart, um die Scheidung einzuleiten. Der Angeklagte erfuhr davon und passte seine Frau vor dem Gebäude ab. Während sie noch in ihrem Auto saß, kam es demnach zu einem kurzen Wortwechsel. Dann stach er mit einem Messer zu.
Das Gericht sah diesen Tatablauf als erwiesen an und verurteilte den Beschuldigten wegen heimtückischen Mordes an seiner überraschten und arglosen Frau. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine lebenslange Haftstrafe gefordert, die Nebenklage zudem die Feststellung der besonderen Schuldschwere. Diese sah das Gericht aber nicht als gegeben an.
Die Verteidigung des geständigen Angeklagten hatte auf 13 Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Nach ihrer Einschätzung handelte es sich um eine spontane und ungeplante Tat, bei der keine Mordmerkmale verwirklicht gewesen seien. Dies sah das Gericht laut Sprecher aber anders. Unter anderem sei der Angeklagte planvoll vorgegangen, habe sich vor der Anwaltskanzlei versteckt und dann das Überraschungsmoment ausgenutzt.