"Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird sich die Datenbasis noch einmal genau anschauen, und ich bin eigentlich ganz zuversichtlich, dass die wenigen verbliebenen Maskenpflichten noch vor dem 7. April fallen", fügte Philippi an. An diesem Tag läuft die Vorschrift aus, die den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeheimen nur mit FFP2-Maske und dem Nachweis eines negativen Coronatests erlaubt. In Arztpraxen gilt demnach Maskenpflicht.
Die Schutzregelungen für den Gesundheits- und Pflegebereich gehören zu den letzten noch geltenden coronabedingten Einschränkungen, nachdem bereits zum 2. Februar die Pflicht zum Maskentragen im bundesweiten Bahnverkehr endete. Zeitgleich ließen auch die letzten Bundesländer entsprechende Vorgaben im Nahverkehr auslaufen. Auch die Isolationspflicht im Fall einer Coronainfektion fällt in den Ländern nach und nach weg.