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Rhein: Mord an Regierungspräsident Lübcke hätte nicht verhindert werden können

Boris Rhein im Landtag
Boris Rhein im Landtag
© AFP
Der rechtsextremistisch motivierte Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat nach Ansicht des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (beide CDU) nicht verhindert werden können. "Ich komme zu dem Schluss, dass diese unerklärliche und schreckliche Tat nicht hätte verhindert werden können", sagte Rhein am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss zum Mord an Lübcke im Wiesbadener Landtag.

Die Tat sei für alle schlimm gewesen, sagte Rhein. Viele Fragen seien nicht abschließend geklärt worden, weil sie allein der Täter beantworten könne. Dennoch habe der Rechtsstaat funktioniert, fügte er hinzu. Rhein war zwischen Februar 2009 und August 2010 Staatssekretär im hessischen Innenministerium. Von August 2010 bis Januar 2014 war er hessischer Innenminister. Die Tat habe ihn "schwer erschüttert". Mit Lübcke habe ihn ein freundschaftliches Verhältnis verbunden.

Eigenen Angaben zufolge kann er sich nicht erinnern, dass ihm während seiner Amtszeit als Innenminister Bericht über die beiden Rechtsextremisten Stephan E. und Markus H. erstattet worden sei. Insbesondere über ihre Gefährlichkeit sei ihm nichts bekannt gewesen. Die Namen habe er erst nach dem Mord an Lübcke im Rahmen der Berichterstattung zum Mord wahrgenommen. Auch habe er nie von Plänen gehört, die eine Ermordung Lübckes zum Ziel hatten. "Sonst wären wir sofort tätig geworden", sagte Rhein. Dem Vorwurf, dass E. und H. vom Radar des Verfassungsschutz "verschwunden" seien, widersprach er.

Ein von seinen Innenministerium verhängtes Löschmoratorium habe nach dem Aufdecken des NSU verhindert, dass die Akten zu E. und H. gelöscht wurden, sagte Rhein. Diese Akten seien dem Generalbundesanwalt bei seinen Ermittlungen zeitnah übermittelt worden. Das seit 2012 bestehende Moratorium verbietet es, Dokumente zu vernichten, die einen Bezug zu Rechtsextremismus haben.

Im gleichen Jahr habe er beim Landesamt für Verfassungsschutz einen Bericht in Auftrag gegeben, der die dortigen Akten mit Blick auf die Zelle Nationalsozialistischer Untergrund untersuchen und Bezüge aufdecken sollte. Den als geheim eingestuften Abschlussbericht habe er nicht lesen können, weil er zum Zeitpunkt der Fertigstellung bereits an die Spitze des Wissenschafts- und Kunstministeriums gewechselt war, sagte Rhein.

Dieser Bericht, der eigentlich noch Jahrzehnte lang geheim gehalten werden sollte, wurde im vergangenen Herbst vom ZDF-Satiriker Jan Böhmermann im Netz veröffentlicht. Erst da habe er von den Inhalten des Berichts erfahren, sagte Rhein.

Die Opposition kritisierte Rheins Aussagen zum Zustand des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. "Die Feststellung, dass alles in Ordnung war, können wir auf gar keinen Fall teilen", sagte SPD-Fraktionschef Günter Rudolph nach der Vernehmung von Rhein. Während seiner Amtszeit seien mehrere Fehler unterlaufen, die die Sperrung der Akte verhindert hätten. Rheins "Eigenlob" täusche nicht über über strukturelle Mängel in dem Amt hinweg, führte Rudolph weiter aus.

Die Arbeit des Landesamts sei "desaströs" gewesen, ergänzte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Felstehausen. 2009 sei E. in einem internen Vermerk noch als "brandgefährlich" eingestuft worden, kurze Zeit später aber aus dem Blickfeld der Verfassungsschutzbehörde verschwunden.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Im Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Mordprozess den Rechtsextremisten E. zur Höchststrafe.

Der Mitangeklagte H. wurde vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig. Der Untersuchungsausschuss prüft ein mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden.

AFP

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