"Die nun beschlossenen Nachbesserungen des Gesetzes sind wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte der Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv, Thomas Moormann. Alle Verbesserungen müssten aber von der sozialen Pflegeversicherung selbst gegenfinanziert werden, also aus Beitragsmitteln der Pflegekassen, kritisierte er.
"Absolut unverständlich" sei die Absage an eine Flexibilisierung des Entlastungsbetrags. "Pflegebedürftige, die damit Hilfen im Haushalt finanzieren möchten, haben es schwer, einen nach Landesrecht anerkannten Dienst zu finden", so der vzbv-Experte weiter. "Die Inanspruchnahme von 125 Euro pro Monat bleibt hochkompliziert, so dass die Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden An- und Zugehörigen oft ausbleibt."
Der Bundestag berät am Freitagvormittag abschließend über die geplante Reform der Pflegeversicherung. Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, bekommen zum Jahreswechsel 4,5 Prozent mehr Pflegegeld. Ein so genanntes Entlastungsbudget soll zudem die häusliche Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erleichtern. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll am 1. Juli von 3,05 Prozent des Bruttolohns auf 3,4 Prozent steigen.