Für Kommunikation etwa in Form von E-Mails, die an ihn gerichtet ist und sich an den Leitfaden hält, bestehen nach Auffassung der Kammer ebenfalls keine Unterlassungsansprüche. Es komme weder das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zum Tragen noch gebe es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Das Persönlichkeitsrecht sei im Rahmen der passiven Nutzung als Leser weder unter dem Aspekt der geschlechtlichen Identität, der sprachlichen Integrität noch des Rechts, in Ruhe gelassen zu werden, betroffen.
Audi hatte im März vergangenen Jahres den Leitfaden erlassen, durch diesen soll Sprache geschlechtergerechter werden. Unter anderem wird seitdem der Unterstrich verwendet, etwa für Audianer_innen.