Am ursprünglichen Wahltag, dem 26. September 2021, gab es zahlreiche Pannen. An dem Tag fanden neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke noch die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Zudem gab es Verkehrsbehinderungen wegen des Berlin-Marathons. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Vielerorts bildeten sich lange Schlangen.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied im November vergangenen Jahres in einem aufsehenerregenden Urteil, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen ungültig seien und komplett wiederholt werden müssten - es seien einfach zu viele schwere Wahlfehler passiert. Dagegen wandten sich mehr als 40 Berlinerinnen und Berliner, darunter viele Politiker, an das Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe soll prüfen, ob die vollständige Wahlwiederholung rechtmäßig ist. Wie das Gericht nun mitteilte, wird es das noch tun. Bis zu einer solchen grundsätzlichen Entscheidung kann es aber erfahrungsgemäß einige Monate dauern. Seine Gründe dafür, die Wahlwiederholung bis dahin nicht auszusetzen, nannte das Gericht am Dienstag noch nicht. Es kündigte an, den Beteiligten seine Begründung gesondert zu übermitteln.
Wahlberechtigte in Berlin können also in knapp zwei Wochen an die Urnen gehen. Da es sich nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Wahlwiederholung handelt, treten dieselben Kandidatinnen und Kandidaten an wie 2021.
"Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird", kündigte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag an. Der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers äußerte, der Karlsruher Beschluss sei "gut für die Demokratie" und gut für Berlin. "Jetzt haben wir Klarheit", erklärte CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner.
Die Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch teilte mit, sie sei "erleichtert, weil alles andere nicht mehr vermittelbar" wäre. "Wir konzentrieren uns jetzt mit voller Kraft weiter auf das Wesentliche und die anstehende Wahl und werben um jede Stimme", erklärte die Berliner Linkspartei mit Spitzenkandidat Klaus Lederer.
Die AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker hält es für "unglücklich", dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung in der Hauptsache erst nach dem Wahltermin fällen will." Dadurch wählten die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt, erklärte sie.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler zeigte sich mit Blick auf das Hauptsacheverfahren gelassen. "Ich rechne nicht damit, dass zu einer Wiederholung der Wiederholungswahl kommt", sagte er dem "Tagesspiegel".
Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Patrick Schnieder (CDU). "Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt schnell für Rechtsklarheit sorgt und auch in der Hauptsache zu keinem anderen Ergebnis kommen wird", sagte er der "Rheinischen Post".
Auch die Bundestagswahl soll wegen der chaotischen Verhältnisse am Wahltag in Teilen Berlins wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag im November. Es gibt dafür aber noch keinen Termin und auch gegen den Bundestagsbeschluss wurden Beschwerden in Karlsruhe eingelegt. Darüber entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag noch nicht.