Antworten (6)
Zulassungsstelle ? Grund, XY parkt auf meinem Privatparkplatz. So kriegst du den Halter bestimmt rausgerückt...
Melden
@Canelle: Ganz sicher nicht auf diese Weise. Das mag in Frankreich funktionieren, aber nicht in Deutschland. In Deutschland kann nur die Polizei Halterdaten abfragen, und selbst da wird der Polizist gefragt, wofür die Halterfeststellung notwendig ist. Oder man hat Beziehungen. Das wäre dann wie in Frankreich.
Ich selbst habe das einige Male gemacht, aber da war ich hoheitlich tätig.
Ich selbst habe das einige Male gemacht, aber da war ich hoheitlich tätig.
Melden
bh, steht so aber auf dem Verkehrsportal.de : "Es empfiehlt sich für den Grundstücksbesitzer bei Feststellung eines unerlaubten Parkvorgangs auf seinem Grundstück zu ermitteln, wem das Fahrzeug gehört, dies auch evtl. durch eine Halteranfrage. Der Zulassungsstelle ist die Beeinträchtigung glaubhaft zu machen....Der Schädiger kann dann aufgefordert werden, das Fahrzeug wegzufahren. Ist dies nicht erfolgreich, kann versucht werden, das Fahrzeug wegzuschieben....Das Abschleppen sollte stets das letzte Mittel sein"
Melden
Wenn berechtigte Ansprüche bestehen, z.B. zivilrechtlicher Art nach einem Verkehrsverstoß, ist eine Halteranfrage nach § 39 StVG möglich.
Jemanden "nur mal zur Rede stellen wollen" gehört da sicher nicht dazu.
Jemanden "nur mal zur Rede stellen wollen" gehört da sicher nicht dazu.
Melden
wie netter_fahrer schon sagt, nur wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt wird der Halter ermittelt. In der Regel bekommst du jedoch keine Auskunft über den Halter sondern nur die Polizei selber.
Melden
Service
Ratgeber
Ratgeber
Tools