Sein Lebenswerk ist zerstört – und Schuld daran trägt er selbst. Der einstige Star-Koch Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu einer Freiheitsstrafe (lesen Sie hier mehr dazu).
Schuhbeck ist tief gefallen: Aus den Fernsehstudios des Landes und der Münchener Schickeria in die Insolvenz und womöglich in Kürze in die Justizvollzugsanstalt.
Alfons Schuhbeck nutzte sein letztes Wort
Dabei hatte der Gastronom bis zuletzt versucht, eine Freiheitsstrafe abzuwenden – mit teils dramatischen Worten vor Gericht: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe", sagte Schuhbeck, weißes Hemd und dunkelblaues Sacko, laut Nachrichtenagentur DPA in seinem letzten Wort. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Ein Versuch, seine Steuerschuld mithilfe eines unbekannten Gönners noch zu begleichen, scheiterte drei Minuten vor Beginn der Plädoyers. So blieb es bei gerade einmal 150 Euro, die Schuhbeck gezahlt hatte, um den Schaden wiedergutzumachen.
Im Prozessverlauf hatte Schuhbeck ein Geständnis abgelegt. "Ich habe einiges falsch gemacht", hatte er es eingeleitet. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin." – "Der Griff in die Kasse hat nie etwas mit einem kaufmännischen Fehler zu tun", gab die Vorsitzende Richterin Schuhbeck in ihrem Urteil mit auf den Weg.
Die Staatsanwaltschaft rechnete Schuhbeck sein Geständnis in ihrem Plädoyer strafmildernd an, blieb jedoch dabei: Schuhbeck habe "sehr hohe kriminelle Energie gezeigt". Die Anklage forderte vier Jahre und zwei Monate Haft. Schuhbecks Verteidigung dagegen eine Bewährungsstrafe. Der Gastronom habe nicht aus Gier gehandelt.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Dem Gericht blieb am Ende nichts anderes übrig, als Schuhbeck ins Gefängnis zu schicken, zu erdrückend waren die Beweise, zu hoch der Schaden für die ehrlichen Steuerzahlerinnen und -zahler. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer regelmäßig eine Haftstrafe ohne Bewährung – einen Promi-Bonus gab es im Münchener Landgericht nicht.
Ob Schuhbeck, der einst für die Queen oder Angela Merkel kochte, weiter kämpfen wird, ist noch offen. Gemeinsam mit seinen Anwälten will er prüfen, ob er binnen einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Auch die Staatsanwaltschaft hält sich offen, in Revision zu gehen.
Ansonsten erlangt der Spruch der Kammer Rechtskraft – und Schuhbeck muss den Gang ins Gefängnis antreten.