Er wollte alles richtig machen und beging dabei den wohl größten Fehler seines Lebens. Im Winter hatte ein Vater aus dem unterfränkischen Arnstein sein Gartenhäuschen für den 18. Geburtstag seiner Tochter vorbereitet. Sie wollte dort mit ihrem Bruder und vier Freunden eine kleine Party feiern. Weil die Laube mit sechs Zimmern nicht ans Stromnetz angeschlossen ist und die kleine Solaranlage nicht für den Herd reicht, kauft er im Baumarkt einen Stromgenerator.
Den schließt der heute 52-Jährige laut Anklageschrift im Technikraum neben dem Flur an, obwohl das Gerät nur für den Außenbereich zugelassen ist. Die Abgase des benzinbetriebenen Generators leitet er mit zwei wackelig ineinander gesteckten Wasserrohren nach außen. Diese laienhafte Konstruktion wird am Abend des 28. Januars den sechs jungen Leuten zum Verhängnis werden.
Das geruchlose Gas verteilte sich in der Hütte
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, fallen im Laufe der Geburtstagsfeier die Rohre zu Boden. Kohlenmonoxid verteilt sich in der Hütte. Da das tödliche Gas geruchlos ist, bemerken die sechs Feiernden nichts. Vermutlich noch vor Mitternacht sind die Jugendlichen tot, darunter Tochter und Sohn des Mannes.

Der Vater selbst macht am nächsten Morgen die grausame Entdeckung. Eigentlich wollte er nur nach dem Rechten schauen, weil er nichts mehr von seinen Kindern gehört hatte. In der Laube findet er die leblosen Körper der 18 und 19 Jahre alten Teenager. Für sie kommt jede Hilfe zu spät.
Wochen- und monatelang hat die schwer fassbare Tragödie das Werntal beschäftigt. Die Jugendlichen waren vielen bekannt. Einer stand kurz vor der Gesellenprüfung, die jungen Leute waren Mitglieder der Jugendfeuerwehr, spielten in der Dorfkapelle.
War es fahrlässige Tötung?
Rund achteinhalb Monate nach dem Unglück beginnt nun der Prozess gegen den Familienvater. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung ins sechs Fällen von Mittwoch an vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, alle Warnhinweise auf dem Generator und in der Bedienungsanweisung ignoriert und das Gerät dennoch im Inneren des 48 Quadratmeter großen Häuschens aufgestellt zu haben. Zudem hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass seine undichte, lose Rohr-Konstruktion nicht als Abgasableitung geeignet war.
Für fahrlässige Tötung reicht der Strafrahmen der Staatsanwaltschaft zufolge von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht hat bislang drei Prozesstage angesetzt.