Die Bundesanwaltschaft will im RAF-Mordfall Buback per Beugehaft Aussagen der Ex-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg erzwingen. Die Behörde habe Ende September entsprechende Anträge beim Bundesgerichtshof gestellt, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum in Karlsruhe. Eine Entscheidung stehe noch aus.
Ermittlungen gegen Wisniewski
Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April gegen den Ex-Terroristen Stefan Wisniewski als möglichen Todesschützen bei der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977. Die kriminaltechnischen Untersuchungen hätten den Verdacht - der auf Aussagen des Ex-RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock zurückgeht - vorerst nicht erhärtet. Zahlreiche Ex-RAF-Mitglieder seien inzwischen vernommen worden, allesamt hätten geschwiegen, sagte Griesbaum.
Bei Mohnhaupt, Klar, Folkerts und Sonnenberg - die als Mitverantwortliche des Buback-Mordes gelten - besteht aus Sicht der Bundesanwaltschaft aber kein Aussageverweigerungsrecht.
Gesperrte Akten beim Verfassungsschutz
Griesbaum berichtete allerdings von einem Hinweis in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der auf Wisniewski hindeute. Für die Ermittler sei die Akte allerdings bisher gesperrt. Die Karlsruher Behörde versuche nun jedoch, doch noch an die Akten zu kommen. "Wir können nur argumentieren, wir können die Herausgabe nicht erzwingen", sagte Griesbaum.