Neun Monate nach Beginn des Prozesses gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Stutthof hat das Landgericht Hamburg den Angeklagten zu zweijähriger Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 93-Jährige in den Jahren 1944 und 1945 mehrere Monate als Jugendlicher zur Wachmannschaft des Konzentrationslagers Stutthof gehört hatte. Er habe sich damit der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und zum versuchten Mord in einem Fall schuldig gemacht.
"Wie konnten Sie sich bloß an das Grauen gewöhnen?" fragte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring den 93-Jährigen bei der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt. Er sei ein "Rädchen der Mordmaschinerie" der Nationalsozialisten gewesen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Die Vertreter der 40 Nebenkläger – darunter 35 Überlebende des Lagers bei Danzig – hatten eine Verurteilung des Angeklagten, aber keine über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehende Strafforderung gestellt. Einige Nebenkläger äußerten ausdrücklich den Wunsch, der 93-Jährige möge nicht inhaftiert werden. Ein hochbetagter Stutthof-Überlebender in Israel erklärte, man solle ihm vergeben. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung gebeten. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 bis 18 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.
Überlebende schildern grausige Details aus KZ-Alltag
Vier ehemalige Gefangene hatten persönlich im Gerichtssaal ausgesagt, zwei weitere waren über eine Videoschaltung angehört worden. Die Überlebenden hatten von täglichen Misshandlungen wie Schlägen und stundenlangen Appellen, Hinrichtungen sowie von Hunger und einer Fleckfieber-Epidemie berichtet. Abraham Koryski, ein 91-Jähriger aus Israel, hatte nach eigenen Angaben mehrfach erlebt, wie die SS spontane sadistische "Shows" veranstaltete. Einmal habe ein Sohn seinen Vater zu Tode prügeln müssen, vor den versammelten Häftlingen. Ein SS-Offizier habe einen Stuhl zerbrochen und gedroht, irgendeinen der Gefangenen zu erschießen, wenn nicht der Vater den Sohn oder der Sohn den Vater mit einem Stuhlbein erschlage. Daraufhin habe sich der Vater von dem Sohn zu Tode prügeln lassen. Anschließend sei der Sohn erschossen worden.

Die 92 Jahre alte Halina Strnad hatte berichtet, dass Aufseherinnen in Stutthof sie gleich nach ihrer Ankunft im September 1944 bespuckt, getreten und ihr die Nase gebrochen hätten. Die gefangenen Frauen seien als "Untermenschen" bezeichnet worden. Die Bedingungen seien so schlimm gewesen, dass von den 100 bis 200 Gefangenen in ihrer Baracke nur 20 bis 25 die Räumung des Lagers vor Kriegsende erlebten. Vom nahen Wachturm aus hätten die SS-Männer sehen können, wie die Häftlinge geschlagen wurden oder zur Bestrafung lange Zeit beim Appell stehen mussten. Auch die auf dem Boden herumliegenden Leichen hätten sie sehen müssen.
Angeklagter wurde ins KZ Stutthof abkommandiert
Eine Beteiligung an einem konkreten Verbrechen wird dem Angeklagten nicht vorgeworfen. Er selbst hat mehrfach erklärt, dass er als nicht frontdienstfähiger Wehrmachtssoldat nach Stutthof abkommandiert worden sei und dort ohne seine Zustimmung in die SS übernommen wurde. Er habe kein einziges Mal von seiner Waffe Gebrauch gemacht. Staatsanwalt Lars Mahnke stellte dagegen in seinem Plädoyer fest, dass die SS-Wachmannschaften vom Bundesgerichtshof als Verbrecherbande eingestuft worden seien. Jeder, der dort Mitglied gewesen sei, habe sich schuldig gemacht.
Mit dem Urteil geht vorerst einer der letzten NS-Prozesse zu Ende. Ein weiteres Verfahren gegen einen anderen ehemaligen Wachmann in Stutthof könnte vor dem Landgericht Wuppertal beginnen. Vor der Jugendstrafkammer wurde Mitte Juli ein 95 Jahre alter Mann angeklagt, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Es steht aber noch ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten aus.