Das Verfahren gegen Jérôme Boateng geht wohl nochmal in die Verlängerung: Der Fußall-Profi will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Die Verteidigung legte am Mittwoch Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München I mitteilte. "Er möchte die Strafe anhand der schriftlichen Urteilsgründe nachvollziehen können", sagte Boatengs Anwalt Norman Nathan Gelbart der Deutschen Presse-Agentur. Ob die Revision dann auch durchgeführt werden soll, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Allerdings legte am Mittwoch - dem letzten Tag vor Fristablauf - nach Boateng auch die Staatsanwaltschaft Revision ein, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde mitteilte. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss dann darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.
Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 vor einer Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert.
Verteidigung von Boateng hatte auf Freispruch plädiert
"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußball-Profi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe. Anwalt Gelbart sprach in seinem Schlussplädoyer von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: "Im Zweifel für den Angeklagten", sagte er. "In dubio pro reo." Richter Forstner erwiderte: "Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo."
US-Reporter Wahl starb laut seiner Frau bei WM-Spiel an Aneurysma

Der während seiner WM-Berichterstattung in Katar plötzlich zusammengebrochene bekannte US-Fußballreporter Grant Wahl ist seiner Witwe zufolge an einem Aneurysma gestorben. Eine in New York vorgenommene Autopsie habe ergeben, dass der 49-jährige Sportjournalist am Riss eines "langsam wachsenden, unentdeckten aufsteigenden Aneurysmas der Aorta" gestorben sei, teilte Wahls Witwe Celine Gounder am Mittwoch im Onlinemedium Substack mit.
Wahl war vergangenen Freitag während des WM-Viertelfinalspiels zwischen Argentinien und den Niederlanden auf der Pressetribüne im Stadion Lusail in Doha zusammengebrochen. Sein Leichnam war am Montag nach New York überführt worden, wo auch die Autopsie erfolgte. "Keine Wiederbelebungsmaßnahmen hätten ihn retten können", erklärte Gounder, eine renommierte Epidemiologin. Sein Tod habe weder im Zusammenhang mit dem Coronavirus noch mit dem Impfstatus gestanden. Sie wies damit in Onlinemedien kursierende Spekulationen zur Todesursache zurück.
Bei einem Aorta-Aneurysma, Ausbuchtungen der Blutgefäße der Hauptschlagader, droht im schlimmsten Fall deren Riss. "Der Druck in der Brust, den er kurz vor seinem Tod verspürte, könnte das erste Symptome gewesen sein", erklärte Gounder nun.
Boatengs Anwälte beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten und stellten im Laufe des Verfahrens auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner. Der gebe "zu erkennen, dass sich zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend auswirken kann und wird", sagte Gelbart am letzten Prozesstag. Der Angeklagte müsse darum davon ausgehen, dass "das Urteil schon feststeht".
Forstner hatte die Verteidiger zuvor aufgerufen, das Verfahren nicht mit zahlreichen Beweisanträgen künstlich in die Länge zu ziehen, und gesagt, Prozessverhalten könne sich auf die Strafzumessung im Urteil auswirken. Das Gericht lehnte den Befangenheitsantrag ab. "Der Antrag dient lediglich der Verfahrensverschleppung", sagte Forstner. "Verfahrensfremde Zwecke" seien damit beabsichtigt. Als die Verteidigung weiter über den Antrag diskutieren wollte, sagte Forstner: "Rügen Sie das in der Revision und gut ist."