Unser Nachbarland bereitet sich auf mögliche Ausfälle einer landesweiten Stromknappheit vor. Die unter dem Begriff "Strommangellage" zusammengefassten Regelungen sehen vor, dass es unter bestimmten Voraussetzungen künftig untersagt werden kann, mit Elektroautos zu fahren, da deren Stromverbrauch eingespart werden soll.
Der vom schweizerischen Bundesrat publizierte Entwurf fasst zusammen, dass "im Falle einer unmittelbar drohenden Mangellage" zunächst Sparappelle an alle Stromverbraucher gerichtet würden. "Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Sie erfolgen in Eskalationsschritten, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschließungen."

Ziel der Maßnahmen sei es, "die auf die jeweilige Situation optimal angepassten Eingriffe umzusetzen, abhängig von der Versorgungssituation, von meteorologischen Bedingungen und den Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung."
Schweiz: "Strommangellage" ist Wort des Jahres
Diese insoweit noch recht wenig detaillierten Regelungen werden anschließend näher ausgeführt und anhand der Nutzung privater Elektrofahrzeuge konkretisiert: "Kann die Nutzung von Elektroautos verboten werden? In einer schweren fortdauernden Mangellage (Eskalationsstufe 3) kann die private Nutzung von Elektroautos auf zwingend notwendige Fahrten begrenzt werden." Weiterhin gestattet bleibe jedoch "die Nutzung für zwingend notwendige Fahrten wie Einkäufe, Arztbesuche und die Berufsausübung."
Zwölf Tipps wie Sie als Mieter Ihre Energiekosten senken

Sollten Sie als Mieter größere Sanierungsmaßnahmen umsetzen wollen, wie beispielsweise den Einbau neuer Fenster, setzen Sie sich mit ihrem Vermieter zusammen und sprechen Sie über mögliche Ausgleichsmaßnahmen. In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, wenn Sie in Ihre Mietwohnung oder Ihr Mietshaus selbst investieren. Denkbar wäre zum Beispiel, mit dem Vermieter eine Vereinbarung auszuhandeln, dass man selbst die Kosten trägt, und der Vermieter im Gegenzug in den kommenden Jahren auf eine Mieterhöhung verzichtet. Alle Maßnahmen sollten vertraglich genau festgehalten werden.
In diesem Zusammenhang wurde kürzlich in der deutschsprachigen Schweiz der Begriff "Strommangellage" zum Wort des Jahres gekürt. Die Jury der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeichnet verantwortlich dafür. Aus Publikumsvorschlägen wählt sie die jeweils markantesten Worte und erstellt eine Rangliste. Konkret beschreibt der Begriff eine eventuell eintreffende Stromknappheit.
Quellen: Schweizer Bundesrat (Pressemitteilung), "Q&A" zu den Regelungen, ZHAW