Die Masern-Impfpflicht ist verfassungsgemäß. Im Interview erklärt der Gesundheitsrechtler Stefan Huster, was das für ungeimpfte Schulkinder bedeutet und warum es kein Problem ist, dass es in Deutschland nur Kombinationsimpfstoffe gibt, die gleichzeitig gegen Mumps und Röteln schützen.
Herr Huster, seit dieser Woche ist klar: Die Masern-Impfpflicht ist mit den Grundsätzen der Verfassung vereinbar. Hat Sie die Entscheidung überrascht?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2020 einen Eilantrag abgelehnt. Außerdem handelt es sich bei der Masern-Impfung um eine lange etablierte und medizinisch unumstrittene Maßnahme. Die Entscheidung ist eine vernünftige Abwägung zwischen Individual- und Gemeinwohlinteressen.