Die tief zerstrittene Bremer AfD darf wegen Mängeln an ihren Wahllisten nicht an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai teilnehmen. Der Bremer Landeswahlausschuss lehnte am Donnerstag die Zulassung mehrerer von der Partei in den Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven eingereichter Listen ab, wogegen kein Einspruch mehr möglich ist. Laut Landeswahlleitung können die Beschlüsse nur noch nachträglich in Wahlprüfungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof angegriffen werden, was Parteivertreter am Donnerstag bereits ankündigten.