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"Heute wichtig" Grundgesetz vs. Corona-Maßnahmen: Wieso ein Verein den Staat verklagt

Ein weißer Mann mit rundlichem Gesicht und schwarzem Brillengestell schaut in einem Gerichtssaal in die Kamera
Ulf Buermeyer, Vorsitzender der "Gesellschaft für Freiheitsrechte", betreibt auch den Podcast "Lage der Nation" 
© Uli Deck / DPA
Gehen die Corona-Maßnahmen der Regierung zu weit? Dagegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte geklagt – und vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dennoch sagt der GFF-Vorsitzende: Dieses Urteil hat unsere Bürgerrechte gestärkt.

Wie weit darf der Bayerische Verfassungsschutz bei der Überwachung der Bevölkerung gehen? Das verhandelt seit Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt diese Verfassungsschutzbeschwerde. Genau dieser Verein war es auch, der 2020 und 2021 gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung vorgegangen ist. Allerdings nicht, um alle Regelungen zu kippen – sondern um die beschlossenen Einschränkungen auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, erklärt deren Vorsitzender Ulf Buermeyer. Er ist ehemaliger Richter und Host des politischen Analyse-Podcasts "Lage der Nation".  

"Hier stimmt die Balance nicht" 

Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte Ende November auch die neue Ampel-Regierung mit Spannung gewartet, denn von dieser sind auch die künftigen Corona-Maßnahmen abhängig. Für Ulf Buermeyer war die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein Erfolg, obwohl das Gericht die Bundesnotbremse der damals noch unionsgeführten Regierung für rechtens erklärt hat, sagt er im Gespräch mit "heute wichtig"-Host Michel Abdollahi. Buermeyer geht es nicht um die pauschale Ablehnung aller Maßnahmen, wie manche Corona-Leugner:innen das fordern: "Wir haben die allermeisten Maßnahmen ganz bewusst nicht angegriffen, sondern haben uns ganz gezielt gegen die Ausgangssperren gewandt – weil wir gesagt haben: Hier stimmt die Balance nicht zwischen den Eingriffen in Freiheitsrechte auf der einen Seite und dem Ertrag für die Pandemiebekämpfung auf der anderen Seite."  

Gegen Sonderrechte für Telegram

Auch mit Hass und Hetze im Netz beschäftigt sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte, und fordert hier eine klare Verfolgung: "Wir schlagen ein rechtsstaatliches Verfahren vor, mit dem Accounts entweder zeitweise – also quasi als rote Karte – oder eben auf Dauer gesperrt werden können, wenn von diesen Accounts strafbare Äußerungen ins Netz gestellt werden", so Buermeyer im Podcast. Besonders wichtig ist ihm, dass nicht etwa Facebook, Twitter oder Telegram entscheiden, welcher Account gesperrt wird, sondern dass dies in einem Verfahren durch einen Richter geschieht. Deshalb ärgert sich Buermeyer besonders über den Messengerdienst Telegram, der sich bis heute der deutschen Gesetzgebung entzieht: "Es kann einfach nicht sein, dass ein bestimmtes Netzwerk grundsätzlich der Meinung ist, dass rechtliche Anforderungen nicht gelten." 

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tkr

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