"Bitte bleiben Sie, wenn immer möglich, zu Hause", "Verzichten Sie auf jede Reise, die nicht wirklich zwingend notwendig ist" – mit deutlichen Worten hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bevölkerung aufgefordert, bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie mitzuhelfen (lesen Sie hier mehr dazu).
Gleichwohl fallen in immer mehr Bundesländern die Beschränkungen für Urlauber – innerdeutsche Reisen werden damit vielerorts einfacher als noch vor wenigen Wochen bei deutlich niedrigeren Infektionszahlen. An diesem Samstag hat auch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, ihre strengen Regeln für Touristen aus Corona-Risikogebieten zu lockern.
Keine einheitliche Linie zum Beherbergungsverbot
Nach wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem dazu erwarteten Gerichtsurteil einigten sich Regierung und Tourismusbranche darauf, dass für Urlaub im Nordosten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreicht. Die bislang geforderte mehrtägige Quarantäne und ein folgender zweiter Test entfallen somit.
Doch von einer einheitlichen Linie in Sachen Reisebeschränkungen sind die 16 Länder immer noch weit entfernt. Vielerorts gilt weiterhin das sogenannte Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Risikogebieten, wonach diese Reisenden nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten dürfen. Bayern und Hessen kündigten zuletzt am Freitag an, den entsprechenden Passus aus ihren jeweiligen Maßnahmenkatalogen zu streichen. In anderen Ländern kippten Gerichte die Regelungen. Doch neben Mecklenburg-Vorpommern halten noch weitere Länder am Beherbergungsverbot fest, wie die Übersicht zeigt:
Bundesland | Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten | Bemerkung |
Bayern | nein | |
Baden-Württemberg | nein | vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim außer Vollzug gesetzt |
Berlin | nein | |
Brandenburg | nein | Beherbergungsverbot am Freitagabend vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst gestoppt |
Bremen | nein | |
Hamburg | ja | Touristen müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Falls doch, ist ein aktueller negativer Test erforderlich. |
Hessen | nein | soll am Montag (19. Oktober) abgeschafft werden |
Mecklenburg-Vorpommern | ja | 14-tägige Quarantänepflicht entfällt ab Mittwoch (21. Oktober) |
Niedersachsen | nein | vom Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt und ausgesetzt |
Nordrhein-Westfalen | nein | |
Rheinland-Pfalz | nein | |
Saarland | nein | |
Sachsen | nein | |
Sachsen-Anhalt | ja | |
Schleswig-Holstein | ja | |
Thüringen | nein |
Somit hat das sogenannte Beherbergungsverbot zurzeit noch in vier Ländern Bestand. Die Regelungen im Einzelnen:
Hamburg: Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Einen Eilantrag gegen das Verbot lehnte das Verwaltungsgericht am Freitagnachmittag ab
Mecklenburg-Vorpommern: Gäste aus den besonders von der Pandemie betroffenen Gebieten müssen künftig einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Tagestouristen aus Risikoregionen wird die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin nicht möglich sein.

Sachsen-Anhalt: Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.
Schleswig-Holstein: Ein Beherbergungsverbot besteht für gewerbliche Betriebe. Es bestehen allerdings eingeschränkte Beherbergungsmöglichkeiten. Hier besteht die Möglichkeit des Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein.
Wo sind die Coronavirus-Risikogebiete?
In den Bundesländern, in denen das sogenannte Beherbergungsverbot besteht, gelten als Risikogebiet solche Regionen (Landkreise oder kreisfreie Städte), in denen das Robert-Koch-Institut mehr als 50 Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert.
Sehen Sie die sogenannten Hochinzidenzgebiete rot eingefärbt auf der täglich aktualisierten Karte:
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