Flugverspätung Entschädigung und Erstattung Vergleich 2023 – Jetzt Portale für Entschädigung bei Flugverspätungen vergleichen und Ihre Fluggastrechte in Anspruch nehmen
Inhalt
- 1. So funktioniert der Flugentschädigung-Rechner
- 2. 10 verschiedene Fluggastportale im großen Vergleich
- 2.1. 1. AirHelp: Inkasso-Dienstleister mit Provision von 35 bis 50 Prozent
- 2.2. 2. Wir-kaufen-deinen-Flug: Sofortentschädiger mit kurzer Auszahlungsdauer
- 2.3. 3. Compensation2go: Start-up mit Geschäftsmodell des Forderungskaufs
- 2.4. 4. EUclaim: Inkasso-Unternehmen mit 29,75 Prozent Provision inklusive Mehrwertsteuer
- 2.5. 5. Flug-verspaetet.de: Durchsetzung von mehr als 40 Millionen Forderungen seit 2010
- 2.6. 6. FairPlane: Prozessfinanzierer mit Provision zwischen 24 und 35 Prozent inklusive Mehrwertsteuer
- 2.7. 7. Flightright.de: Führender Fluggastrechte-Anbieter mit knapp 100 Mitarbeitern
- 2.8. 8. EUflight.de: Sofortentschädiger mit Provision zwischen 26 und 36 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer
- 2.9. 9. Ersatz-Pilot: Sofortentschädiger mit bis zu 450 Euro Erstattung
- 2.10. 10. Flugrecht.de: Inkasso-Dienstleister mit bis zu 450 Euro Erstattung
- 2.11. 11. Claimflights.de: Hybrid-Modell für Sofortentschädigung und Inkasso-Dienstleistungen
- 2.12. Welche Fluggastrechte habe ich nach EU-Fluggastverordnung?
- 2.13. Was gilt als außergewöhnlicher Umstand bei einer Flugverspätung?
- 2.14. Tabelle: Bei diesen Gründen gibt es (k)eine Flugentschädigung
- 2.15. Video: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
- 2.16. Umbuchung und Stornierung: Welche Rechte habe ich?
- 2.17. Diese Kriterien sollten Sie bei einem Flugentschädigungs-Vergleich beachten
- 2.18. So gehen Sie im Schadensfall konkret vor
- 2.19. FAQ: Häufige Fragen zum Thema Flugverspätung-Entschädigung
- 2.20. Hat die Stiftung Warentest einen Fluggastrechte-Test durchgeführt?
- 2.21. Gibt es einen Fluggastrechte-Test des ADAC?
Ihr Flug ist ausgefallen und Ihre Fluggesellschaft macht Ihnen geringe Hoffnungen auf eine Erstattung? Mittlerweile finden Sie im Internet zahlreiche Fluggastportale, die Ihnen unkompliziert zu einer Entschädigung verhelfen, wenn sich Ihr Flug verzögert oder er komplett ausfällt. Grundlage dafür bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber detailliert erklären. Als Passagier können Sie bei Flugannullierungen, Verspätungen von mehr als 3 Stunden oder einem durch eine Verzögerung verpassten Anschlussflug einen finanziellen Ausgleich von bis zu 600 Euro erhalten. Bei Fluggastportalen tragen Sie kein finanzielles Risiko und müssen lediglich einen bestimmten Prozentsatz der Entschädigungssumme bei Erfolg abtreten – Anbieter für Fluggastrechte sprechen von einer Provision.
Viele Verbraucher sind sich unsicher, wann sie einen Anspruch auf eine Flugverspätung-Entschädigung haben und wie sie vorgehen sollen, wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen. Kompetente Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber weiter unten im Text. Bedenken Sie aber: Nicht alle Dienstleister für Flugentschädigungen bieten geschädigten Verbrauchern dasselbe: Einige Portale zahlen Flugentschädigungen schneller aus, andere verlangen eine vergleichsweise sehr niedrige Provision und bei den besten Fluggastportalen dauert der gesamte Vorgang nur 15 Minuten. In den folgenden Absätzen wollen wir Ihnen die Funktionsweise unseres Flugentschädigung-Rechners vorstellen und einen detaillierten Überblick in das vielfältige Angebot an Fluggastportalen bieten.
So funktioniert der Flugentschädigung-Rechner
Es gibt eine große Anzahl an Kriterien, anhand derer Sie Fluggastportale vergleichen können. Die Schnelligkeit einer Auszahlung, die Höhe des potenziellen Ertrags und die Provision des Anbieters sind nur drei Aspekte, auf die sich die meisten betroffenen Fluggäste konzentrieren. Kundenbewertungen und Erfahrungen anderer Fluggäste spielen bei einer Flugverspätung-Entschädigung ebenfalls eine große Rolle. Entsprechend dieser Kriterien prüft unser Rechner für Fluggast-Entschädigungen laufend die Angebote der größten deutschsprachigen Fluggastportale wie Compensation2go, Airhelp, EUclaim oder wir-kaufen-deinen-Flug.de.
Die EU-Kommission erließ im Jahr 2004 eine Verordnung, die die Rechte von Fluggästen deutlich verbesserte. Alle auf dieser Webseite verglichenen Anbieter setzen die Forderungen auf eine Flugentschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 durch. In dieser werden die Entschädigungsansprüche von Fluggästen definiert, deren Flug mindestens drei Stunden Verspätung hatte, komplett annulliert wurde oder bei denen Passagieren das Boarding verweigert wurde, obwohl sie über ein gültiges Ticket verfügten. Detaillierte Informationen zur EU-Verordnung 261/2004 finden Sie weiter unten in unserem Ratgeber.
Derzeit gibt es in Deutschland knapp 30 Unternehmen, die als Fluggasthelfer ihre Dienste anbieten. Diese zählen zur Gruppe der sogenannten Legal-Tech-Anbieter. Die Bezeichnung Legal Tech beschreibt eine Digitalisierung der Rechtsberatung. Software und Algorithmen erledigen Aufgaben, die sonst ein Anwalt übernehmen würde. Im Rechner finden Sie Firmen, die bereits seit Jahren am Markt sind und Unternehmen, die als Start-ups durchstarten. Sie finden verschiedene Modelle und Preise. Eines haben aber alle Portale für Fluggastrechte gemeinsam: Sie buhlen um die Gunst der Fluggäste.
In den nachfolgenden Absätzen finden Sie heraus, welcher Anbieter Ihnen die beste Flugverspätung-Entschädigung bietet. Der Rechner ist bisweilen selbsterklärend, an manchen Stellen müssen Sie aber wichtige Hinweise beachten:
Schritt 1: Flugnummer und Flugdatum eingeben
Um herauszufinden, welcher Anbieter Ihnen die schnellste und größte Entschädigung zur niedrigsten Provision anbietet, werfen Sie zunächst einen Blick auf unseren Flugentschädigungs-Rechner, den Sie etwas weiter oben im Text finden. Dort finden Sie zwei Eingabefelder, die Sie ausfüllen müssen, um den Vergleich zu starten:
- Welche Nummer hat der von Ihnen beanstandete Flug?
- Wann sollte der Flug starten / Wann ist der Flug gestartet?
Die Flugnummer kennzeichnet einen bestimmten Flug einer Airline. Sie können die Flugnummer Ihres Fluges immer auf der Boarding-Karte finden. Sollten Sie diese nicht mehr bei sich führen, finden Sie die Flugnummer auf dem Ticket und der Buchungsbestätigung, die Sie per Post oder E-Mail erhalten haben. Viele Anbieter bezeichnen die Nummer als „Flight“, „Flug“ oder schlicht und einfach als Flugnummer. Da die Boardingpässe verschiedener Fluggesellschaften nicht genormt sind, kommt es häufig vor, dass Sie die Flugnummer bei unterschiedlichen Anbietern an verschiedenen Stellen finden.
Der Trick ist, dass Sie verstehen, wie eine Flugnummer aufgebaut ist. Eine Flugnummer besteht in der Regel aus einer ein- bis vierstelligen Zahlenfolge, der der sogenannte IATA-Code vorangestellt wird. Was sich zunächst verwirrend anhört, bezeichnet nichts weiter als das Kürzel der entsprechenden Airline. Für Lufthansa würde beispielsweise ein „LF“ vor der Zahlenfolge stehen, bei Ryanair finden Sie ein „FR“. Fluggesellschaften vergeben eine Flugnummer pro Tag nur ein einziges Mal, selbst, wenn sie die Strecke am Tag mehrmals bedienen.
Kennen Sie Flugnummer und Datum, können Sie auch den Abflugort, die Abflugzeit und den Zielflughafen herausfinden. Eine typische Flugnummer sähe dann etwa wie folgt aus: „LF6303“ für den Flug von München nach Hamburg vom 30.03.2020 um 13.30 Uhr. Geben Sie diese Informationen in den Rechner ein und klicken Sie anschließend auf den Button „Flug suchen“. Sie können bei Schritt 2 fortfahren.
Was mache ich, wenn ich meine Flugnummer nicht kenne?
Sie haben alle Dokumente, welche die Flugnummer möglicherweise enthalten haben, verlegt oder bereits entsorgt? Dann klicken Sie im Rechner auf das Feld „Flug ohne Flugnummer suchen?“ und starten Sie auf diese Weise Ihren Weg zu einer angemessenen Flugentschädigung. Sie finden drei Eingabefelder, die Sie bedienen müssen:
- Startflughafen: Geben Sie an, an welchem Flughafen Ihr Flug gestartet ist oder starten sollte.
- Zielflughafen: Geben Sie an, an welchem Flughafen Ihr Flug gelandet ist oder landen sollte.
- Art des Problems: Welches Problem gab es auf diesem Flug? Wählen Sie eine der Möglichkeiten aus.
Falls der Flug verspätet ankam oder Sie einen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst haben, sollten Sie das geplante Ankunftsdatum und die geplante Ankunftszeit eingeben. Rechts daneben haben Sie die Option, das tatsächliche Ankunftsdatum und die passende Uhrzeit anzugeben. Anschließend können Sie die Flugdaten mit einem Klick bestätigen und bei Schritt 2 fortfahren.
Schritt 2: Weiterführende Fragen beantworten
Grundsätzlich kommen verschiedene Anbieter in Betracht, die Ihnen für die eingegebene Flugunregelmäßigkeit zu einer Flugentschädigung verhelfen können. Damit der Rechner die Konditionen der verschiedenen Portale genauer vergleichen kann, bittet Sie der Rechner nach der Eingabe Ihrer Flugdaten um einige zusätzliche Angaben zum Flug. Es handelt sich unter anderem um folgende Angaben:
- Haben Sie den Flug zu einem Sondertarif gebucht? Oft erhalten Angestellte von Fluggesellschaften öffentlich nicht verfügbare Tarife, die deutlich günstiger sind.
- Haben Sie bereits eine Flugentschädigung erhalten oder ein anderes Fluggastportal mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragt? Falls eines von beiden der Fall ist, kann ein neues Fluggastportal Ihre Rechte nicht mehr durchsetzen.
- Hat Sie ein Ersatzflug von Ihrem Startflughafen aus befördert? Geben Sie an, ob Ihnen die Gesellschaft für Ihren Flug eine Ersatzlinie angeboten hat, die maximal 2 Stunden später als der ursprünglich gebuchte Flug ihr Ziel erreichte.
- Haben Sie vom Kundendienst der Airline Informationen zum Grund der Flugunregelmäßigkeit erhalten? Falls ja, geben Sie an, welchen Grund Ihnen das Personal genannt hat. Falls nein, geben Sie an, ob Sie aus einer anderen Quelle etwas zum Grund der Flugunregelmäßigkeit erfahren haben. Neben einigen häufig genannten Gründen steht Ihnen ein Textfeld zur Verfügung.
Schritt 3: Ergebnis und Anbieterempfehlung
An dieser Stelle zeigt Ihnen der Rechner an, welche Angebote zur Entschädigung für Ihren Flug in Betracht kommen. Sie haben die Möglichkeit, die Angebote nach verschiedenen Aspekten zu sortieren:
- Sterne-Bewertung: Die Bewertung des Rechners auf Grundlage des Algorithmus
- Am Schnellsten: Diese Anbieter versprechen Ihnen die schnellstmögliche Auszahlung.
- Am Meisten: Diese Anbieter versprechen Ihnen die größtmögliche Auszahlung.
Je nachdem, nach welchen Aspekten Sie sortieren, ist die Tabelle an Anbietern ein wenig unterschiedlich. Oben finden Sie den besten Anbieter nach dem Algorithmus unseres Rechners. Dieser muss aber nach Ihren Anforderungen nicht zwingend der beste sein. Vergleichen Sie die Angebote der Portale und achten Sie auf die Informationen, die Ihnen unser Rechner zur Verfügung stellt.
Zu jedem Anbieter finden Sie die zwei wichtigsten Vorteile und die durchschnittliche Provision inklusive Mehrwertsteuer in der Beschreibung. Auf der rechten Seite des Angebots zeigt Ihnen der Rechner außerdem die Höhe der Entschädigung an, die Sie auf diesem Fluggastportal ungefähr erhalten werden. Unter dem Button „Zum Testbericht“ erhalten Sie weitere Informationen zum Profil des Fluggastportals.
Schritt 4: Anspruch bei Fluggastportal geltend machen
Sie haben sich für ein bestimmtes Fluggastportal entschieden? Mit einem Klick auf den Button „Zum Anbieter“ gelangen Sie auf die Webseite des Portals. Dort fordert Sie der Anbieter meistens auf, ein ähnliches Prozedere zu durchlaufen, wie Sie es in diesem Rechner bereits erledigt haben. Der Prozess ist von Anbieter zu Anbieter verschieden, in nahezu allen Fällen aber selbsterklärend.
10 verschiedene Fluggastportale im großen Vergleich
1. AirHelp: Inkasso-Dienstleister mit Provision von 35 bis 50 Prozent
Bei AirHelp handelt es sich um einen Inkasso-Dienstleister, der die Fluggastrechte von Verbrauchern bei Flugunregelmäßigkeiten gegen Fluggesellschaften geltend macht. Die Firma ist weltweit und in 16 Sprachen tätig und dafür bekannt, jährliche Rankings von Flughäfen und Fluggesellschaften zu veröffentlichen. Zu den 700 Mitarbeitern von AirHelp zählen mehrere Rechtsanwälte, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Das Unternehmen zahlt eine Entschädigung erst aus, wenn der Anspruch gegen eine Fluggesellschaft durchgeführt wurde. Je nach Fall und Airline kann die Auszahlungsdauer deutlich variieren. Sie beträgt nach Angaben von AirHelp im Durchschnitt mindestens einige Wochen.
Nach einer kurzen kostenlosen Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Flugentschädigung besteht, können Sie sich von AirHelp Ihre Rechte ausführlich erklären lassen. Für Sie besteht bei diesem Anbieter kein finanzielles Risiko, da die Kosten nur beim Erfolg der Plattform fällig werden. AirHelp fordert von Airlines auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO eine Entschädigung von bis zu 250 Euro auf Kurzstrecken, 400 Euro auf Mittelstrecken und 600 Euro auf Langstrecken. Abzüglich der fälligen Provision beträgt die maximale Auszahlungssumme bei AirHelp ohne Hinzunahme eines Anwalts:
- 162,50 Euro auf Kurzstreckenflügen (125 Euro mit Anwalt)
- 260 Euro auf Mittelstreckenflügen (200 Euro mit Anwalt)
- 390 Euro auf Langstreckenflügen (300 Euro mit Anwalt)
Bei einem Inkasso-Unternehmen wie AirHelp hängt die Auszahlungsgeschwindigkeit entscheidend von den konkreten Umständen der Flugunregelmäßigkeit und dem Anspruch des Gegners an. Die Auszahlung einer Erstattung dauert bei Inkasso-Unternehmen deutlich länger als bei „Sofortentschädigern“, die noch vor Beginn der Rechtsverfolgung Flugentschädigungen an die Fluggäste auszahlen. Während Sie bei diesen Anbietern binnen weniger Tage Ihr Geld in der Hand haben, kann sich der Prozess bei Inkasso-Unternehmen einige Wochen hinziehen. Weitere Details hinzu finden Sie weiter unten in unserem Ratgeber.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen AirHelp
- Maximale Auszahlung: 390 Euro ohne Anwalt, 300 Euro mit Anwalt
- Provision: 35 Prozent ohne Anwalt, 50 Prozent mit Anwalt
- Auszahlungsdauer: Im Durchschnitt knapp 3 Monate
- Aufwand: Mäßig – kein Kostenrisiko, Provision nur im Erfolgsfall
2. Wir-kaufen-deinen-Flug: Sofortentschädiger mit kurzer Auszahlungsdauer
Wir-kaufen-deinen-Flug ist ein Verbraucherportal für Fluggäste, das sich als Sofortentschädiger für Fluggastrechte einsetzt. Wie der Name der Plattform andeutet, steht der Forderungskauf im Vordergrund des Geschäftsmodells des deutschen Unternehmens. Für Sie bedeutet das: Bei einer positiven Prüfung auf eine Flugentschädigung, die Sie beim Portal kostenlos vornehmen können, erhalten Sie gegen Abtretung Ihres Anspruchs unverzüglich eine Auszahlung. Das erspart die bei Inkasso-Verfahren übliche Wartezeit, die mehrere Wochen oder Monate betragen kann. Bei Wir-kaufen-deinen-Flug erhalten Sie Ihre Entschädigung bereits nach wenigen Tagen, sobald Sie alle Rückfragen beantwortet und notwendige Unterlagen eingereicht haben.
Auf Wunsch tritt das Unternehmen aber auch als Inkasso-Unternehmen auf und fordert eine Provision von 25 Prozent plus Mehrwertsteuer. Sie haben bei Wir-kaufen-deinen-Flug die Möglichkeit, die Flugentschädigung per Überweisung auf ein Bankkonto oder auf ein privates Paypal-Konto zu erhalten. Falls Sie eine sofortige Flugentschädigung wollen, erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Provision bereits nach wenigen Angaben, die dem Prozess in unserem Rechner nicht unähnlich sind. Auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie als Kunde unter dem Strich in etwa:
- 145 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 235 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 350 Euro bei Langstreckenflügen
Verbraucher, die sofort und bequem ihr Geld haben wollen, sollten auf einen Sofortentschädiger setzen. Dieser zahlt Ihnen bei Abtretung Ihres Anspruchs gegenüber dem Portal eine Flugentschädigung binnen weniger Tage aus. Falls die Fluggesellschaft später insolvent ist, können Sie das Geld trotzdem behalten. Sofortentschädiger prüfen aber streng, ob sie einen Flug kaufen. Bei Inkasso-Unternehmen ist Ihre Chance auf eine positive Entschädigungsprüfung deutlich höher.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen Wir-kaufen-deinen-Flug
- Maximale Auszahlung: 350 Euro bei Sofortauszahlung
- Provision: 35 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer bei Sofortentschädigung, 25 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer als Inkasso-Unternehmen
- Auszahlungsdauer: Einige Tage – Angaben von 24 Stunden oder weniger sind unseriös.
- Aufwand: Gering – kostenlose Erstüberprüfung binnen weniger Minuten
3. Compensation2go: Start-up mit Geschäftsmodell des Forderungskaufs
Bei Compensation2go handelt es sich um ein junges Start-up mit Sitz in Bochum, das das Geschäftsmodell des Forderungskaufs verfolgt. Es funktioniert wie ein typisches Verbraucherportal für Fluggastrechte: Falls Sie eine Flugverspätung, einen Flugausfall oder eine Nichtbeförderung in den letzten 3 Jahren erlebt haben, können Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen lassen. Falls diese Prüfung positiv ist, überweist das Unternehmen Ihnen gegen Übertragung Ihres Anspruchs binnen weniger Tage den jeweils zugesagten Betrag. Der Anbieter verspricht eine „Auszahlung binnen 24 Stunden“, damit ist aber der Zeitpunkt der Anweisung nach erfolgreicher Prüfung gemeint – der Eingang der Zahlung beim Verbraucher verzögert sich um einige Tage, da die Bank die Zahlung erst noch autorisieren muss.
Wichtig ist bei Compensation2go die Angabe, ob Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug angeboten hat. Falls Sie einen solchen Flug wahrgenommen haben, halbiert sich die jeweilige Forderung, wenn der Flug mit unwesentlicher Verspätung am Ziel eingetroffen ist. Wenn Sie Ihren Anspruch an das Portal verkaufen, ist der Fall für Sie erledigt – Sie erhalten Ihr Geld selbst dann, wenn das Portal keine Ersatzleistung von der Airline erzielt. Wenn Sie Ihr Glück bei der Fluglinie selbst versuchen wollen, stellt Ihnen das Unternehmen ein Muster-Mahnschreiben per E-Mail zur Verfügung. Auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie bei diesem Start-up unter dem Strich circa:
- 164 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 262 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 392 Euro bei Langstreckenflügen
Ja, grundsätzlich ist es Fluggesellschaften bis zu 14 Tage vor Abflug gestattet, die Abflugzeiten zu ändern oder den Flug komplett zu streichen. Erst nach Unterschreitung dieser Frist sind betroffene Fluggäste berechtigt, den Ticketpreis erstattet zu bekommen, auf eine alternative Förderung zum Zielort zu bestehen und eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu erhalten.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen Compensation2go
- Maximale Auszahlung: 392 Euro bei Sofortauszahlung
- Provision: 29 Prozent plus Mehrwertsteuer
- Auszahlungsdauer: Wenige Tage – Auszahlung binnen weniger Stunden nicht möglich
- Aufwand: Laut Anbieter schnelle Prüfung der Ansprüche in maximal 5 Minuten
4. EUclaim: Inkasso-Unternehmen mit 29,75 Prozent Provision inklusive Mehrwertsteuer
Der Fluggasthelfer EUclaim hat europaweit drei Standorte in den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien. Seit dem Jahr 2007 hilft das Unternehmen, die Ansprüche von Passagieren gegenüber einer Fluggesellschaft durchsetzen, die laut EU-Verordnung einen Anspruch darauf haben. EUclaim agiert vornehmlich als Inkasso-Dienstleister. Die Tätigkeit des Unternehmens besteht nicht in einer Sofortentschädigung gegen Forderungsabtretung, sondern in der Verfolgung von Ansprüchen im Namen des Kunden. Je nach Zahlungsbereitschaft der Fluggesellschaft und der Frage, ob das Fluggastportal einen Anwalt einschalten muss, kann die Auszahlungsdauer erheblich variieren. Im günstigsten Fall beträgt sie nach Angaben von EUclaim 3 bis 5 Wochen, Streitigkeiten können aber zu monatelangen Prozessen führen.
Der wesentliche Vorteil einer Zusammenarbeit mit EUclaim ist für Sie als Verbraucher die Kostenübernahme. Sie zahlen lediglich im Erfolgsfall eine Provision an das Portal, bei Nichterfolg tragen Sie keinerlei Kosten. EUclaim kann innerhalb weniger Sekunden überprüfen, ob Ihr Anspruch legitim ist oder Sie kein Recht auf eine Flugentschädigung haben – etwa im Falle von „außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streik“, wie das Portal auf seiner Webseite festhält. Auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie bei EUclaim unter dem Strich in etwa:
- 176 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 281 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 422 Euro bei Langstreckenflügen
Wenn Sie als Fluggast pünktlich zum Check-in erscheinen, über alle notwendigen Unterlagen verfügen und sich am Gate befinden, solange das Flugzeug noch mit offenen Türen an der Gangway steht, haben Sie einen Ersatzanspruch, wenn Ihnen die Fluggesellschaft dennoch nicht erlaubt, an Bord zu gehen. Anwälte sprechen in diesem Fall oft von verwehrter Beförderung oder „Denied Boarding“. Sie haben einen Anspruch auf eine Beförderung zum nächstmöglichen oder von Ihnen gewünschten Termin und eine volle Erstattung der Kosten.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen EUclaim
- Maximale Auszahlung: 422 Euro ohne Hinzunahme eines Anwalts
- Provision: 29,75 Prozent
- Auszahlungsdauer: Im günstigsten Fall 3 bis 5 Wochen
- Aufwand: Gering – kostenlose und sekundenschnelle Überprüfung eines Anspruchs auf Flugentschädigung
5. Flug-verspaetet.de: Durchsetzung von mehr als 40 Millionen Forderungen seit 2010
Bei Flug-verspaetet.de handelt es sich um die deutsche Gründung des niederländischen Unternehmens Green Claim B.V. im Jahr 2015. Green Claim ist ein internationales Unternehmen mit Hauptsitz in Amsterdam, das Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Nach eigenen Angaben haben seit der Unternehmensgründung im Jahr 2010 mehr als 500.000 Personen das Angebot genutzt und es wurden mehr als 40 Millionen Forderungen durchgesetzt. Flug-verspaetet.de arbeitet nach dem Inkasso-Modell. Als Nutzer erhalten Sie etwaige Zahlungen erst, sobald das Unternehmen Ihren Anspruch gegen die jeweilige Airline durchgesetzt hat. Im Idealfall dauert das 3 bis 5 Wochen, je nach Fall kann sich der Prozess aber einige Monate hinziehen, wenn das Unternehmen einen Anwalt einschalten muss.
Der Anbieter wirbt nach eigenen Angaben mit einer Überprüfung Ihres Anspruchs in weniger als 3 Minuten. Das Prozedere ist ähnlich wie der Vorgang in unserem Vergleichsrechner, den wir Ihnen weiter oben im Ratgeber beschrieben haben. Außerdem wirbt das Unternehmen mit hoher Transparenz während der Bearbeitung. Für Sie als Kunde soll die Timeline Ihres Falles nach Angaben des Anbieters zu jedem Zeitpunkt einsehbar sein. Ansprüche können Sie in sechs Sprachen geltend machen. Auf Basis von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie als Kunde unter dem Strich in etwa:
- 175 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 281 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 422 Euro bei Langstreckenflügen
Mit einigen wegweisenden Urteilen haben die deutschen Gerichte in den vergangenen Jahren die Rechte von Fluggästen gestärkt. Der Bundesgerichtshof entschied im September 2018, dass Passagiere auch für eine Flugverspätung eine Flugentschädigung erhalten können, wenn diese durch streikende Personenkontrolleure ausgelöst wurde. Außerdem hat das Landgericht Fürth-Nürnberg ebenfalls im Herbst 2018 das Abtretungsverbot von Entschädigungsansprüchen in den AGBs der Fluglinie Ryanair für unwirksam erklärt.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen Flug-verspaetet.de:
- Maximale Auszahlung: 422 Euro ohne Hinzunahme eines Anwalts
- Provision: 29,75 Prozent
- Auszahlungsdauer: Im Idealfall 3 bis 5 Wochen, oft länger
- Aufwand: Gering – kein Kostenrisiko, keine versteckten Gebühren, Provision nur im Erfolgsfall
6. FairPlane: Prozessfinanzierer mit Provision zwischen 24 und 35 Prozent inklusive Mehrwertsteuer
FairPlane agiert in erster Linie als Prozessfinanzierer und unterstützt Passagiere seit mehreren Jahren, ihre Entschädigungsforderungen gegenüber Fluglinien durchzusetzen. Die Tätigkeit des Unternehmens besteht weniger in einer Sofortentschädigung gegen die Abtretung der Forderung, sondern in der Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten zur Verfolgung von Ansprüchen des Verbrauchers. Daraus folgen zwei Dinge: Erstens kann FairPlane „schwierige Fälle“ annehmen, bei denen ein Anspruch gegenüber der Fluglinie zunächst unklar ist. Für die Bearbeitung dieser Fälle ruft das Unternehmen eine höhere Provision auf. Zweitens kann eine Entscheidung erst erfolgen, nachdem das Portal den Ausgleichsanspruch durchgesetzt und die Zahlung der Airline erhalten hat. Die Auszahlungsdauer bei FairPlane variiert von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten.
Eine Besonderheit von FairPlane ist nach Angaben des Anbieters das komfortable Online-Formular, das Anfragen präziser als die Abfragemodule der Konkurrenz untersuchen soll und einen Abgleich der Eingaben mit Einträgen in Flugdatenbanken vollführt. Der Aufbau soll außerdem nachträgliche Rückfragen ersparen und sich in 8 bis 10 Minuten online erledigen lassen. Den Bearbeitungsfortschritt Ihres Falls können Sie laut FairPlane in einem gesonderten Konto verfolgen. Auf Basis von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie als Kunde bei FairPlane unter dem Strich:
- 178 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 284 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 426 Euro bei Langstreckenflügen
Keinen Anspruch auf eine Flugentschädigung gibt es bei Fällen höherer Gewalt. Dazu zählt etwa, wenn der Flug aufgrund einer Sperrung des Flughafens bei schlechtem Wetter, Streik oder Problemen der Flugsicherung nicht abheben kann. Falls eine dieser Situationen vorliegt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Fluggesellschaften unter keinen zumutbaren Umständen den Flug pünktlich durchführen konnten. Die Beweispflicht dafür liegt immer bei der Airline.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen FairPlane:
- Maximale Auszahlung: 426 Euro ohne Hinzunahme eines Anwalts
- Provision: Zwischen 25 und 35 Prozent inklusive Mehrwertsteuer
- Auszahlungsdauer: Im Idealfall wenige Wochen
- Aufwand: Gering – komfortables Online-Formular, keine versteckten Kosten
7. Flightright.de: Führender Fluggastrechte-Anbieter mit knapp 100 Mitarbeitern
Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen Flightright der führende Fluggastrechte-Anbieter im europäischen Raum. Flightright hat seinen Sitz seit seiner Gründung im Jahr 2010 in Potsdam und tritt nahezu ausschließlich als Inkasso-Dienstleister auf. Flightright hat nach eigenen Angaben derzeit einen Stamm von 100 Mitarbeitern in Deutschland. Da Flightright die Entschädigung eines Verbrauchers erst nach den Verhandlungen mit der Airline auszahlt, wie es bei Inkasso-Unternehmen üblich ist, ist nicht exakt abschätzbar, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Flugentschädigung erhalten. Im Idealfall ist es bereits nach wenigen Wochen so weit. Falls Flightright aber vor Gericht ziehen muss, kann sich der Prozess über einige Monate hinziehen.
Der große Vorteil von Flightright für Sie als Verbraucher ist, dass das Unternehmen alle Prozess- und Gerichtskosten trägt, selbst wenn die Anwälte des Unternehmens vor Gericht keine Chance haben. Um stets über die Entwicklung Ihres Falls auf dem Laufenden zu sein, können Sie sich auf Flightright.de in Ihr Kundenportal einloggen. Des Weiteren hält Sie der Fluggasthelfer mit regelmäßigen Updates per E-Mail auf dem Laufenden und bietet auf seiner Webseite einen detaillierten Überblick über die Flugverspätungen verschiedener Airlines und Flughäfen. Auf Basis von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie bei Flightright in etwa:
- 160 bis 190 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 260 bis 305 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 385 bis 460 Euro bei Langstreckenflügen
Bei allen Portalen im großen Flugverspätung-Entschädigungs-Vergleich tragen Sie als Kunde kein Kostenrisiko im Falle eines Prozesses. Vielmehr müssen Sie nur die Dienstleistung der Plattform im Falle einer Entschädigung seitens der Airline mittels einer Provision im Bereich von in der Regel 20 bis 35 Prozent bezahlen. Diese Provision, die nur im Erfolgsfall fällig wird, bezeichnen Experten und Anbieter als Erfolgsprovision.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen Flightright:
- Maximale Auszahlung: 460 Euro bei minimaler Provision und ohne Hinzunahme eines Anwalts
- Provision: In der Regel zwischen 20 und 30 Prozent plus Mehrwertsteuer, zuzüglich 14 Prozent bei Hinzunahme eines Anwalts
- Auszahlungsdauer: Im Idealfall wenige Wochen, oft mehrere Monate
- Aufwand: Sehr gering – kein Kostenrisiko, regelmäßiger E-Mail-Service
8. EUflight.de: Sofortentschädiger mit Provision zwischen 26 und 36 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer
EUflight.de ist ein Fluggastportal, das Entschädigungsansprüche von Verbrauchern gegenüber Airlines durchsetzt und nach eigenen Angaben schon mehr als 70.000 Passagieren zu einer Flugentschädigung verholfen hat. Bei EUflight.de handelt es sich um einen Sofortentschädiger, der nach eigenen Angaben innerhalb von 24 Stunden eine Auszahlung veranlasst. Bis das Geld bei Ihnen eintrifft, kann es je nach Bearbeitungsprozess der Banken noch einen bis drei Werktage dauern. Zur Entschädigung gelangen Sie folgendermaßen: Sie prüfen unverbindlich Ihren Anspruch auf der Webseite des Unternehmens, das anschließend einige Belege und Unterlagen anfordert. Das dient dazu festzustellen, ob Sie aufgrund einer Flugunregelmäßigkeit einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Als Kunde erhalten Sie bei EUflight.de eine Direktzahlung – anders läuft der Vorgang bei Inkasso-Unternehmen, bei denen Sie nur im Erfolgsfall eine Entschädigung erhalten. Die Prüfung erfolgt online mittels eines Formulars, das Sie nach Angaben des Anbieters innerhalb von nur 5 Minuten ausgefüllt haben. EUflight.de stellt im Anschluss aber noch einige Fragen, um den Sachverhalt lückenlos aufzuarbeiten – meist erfolgen diese Nachfragen per E-Mail. Auf Basis von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie bei EUflight.de unter dem Strich in etwa:
- 143 bis 173 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 229 bis 276 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 343 bis 414 Euro bei Langstreckenflügen
Um im Falle eines Prozesses die Beweisführung zu erleichtern, lohnt es sich für jeden von einer Flugverspätung betroffenen Passagier, sich den Grund der Verspätung zu merken. Nehmen Sie andere Fluggäste als Zeugen mit ins Boot. Sollte eine Fluggesellschaft etwa einen technischen Defekt oder die Verspätung eines vorherigen Flugs als Grund angeben, haben Sie einen Anspruch auf eine Flugentschädigung. Entsprechende Informationen sollten Sie immer dem Fluggasthelfer mitteilen.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen EUflight.de:
- Maximale Auszahlung: 414 Euro bei minimaler Provision
- Provision: Zwischen 26 und 36 Prozent des erstatteten Betrags plus Mehrwertsteuer
- Auszahlungsdauer: Wenige Werktage
- Aufwand: Mäßig – schneller Prüfungsvorgang, aber Nachfragen per E-Mail
9. Ersatz-Pilot: Sofortentschädiger mit bis zu 450 Euro Erstattung
Beim Portal Ersatz-Pilot handelt es sich um einen reinen Sofortentschädiger, der auf ein Hybrid-Modell mit Inkasso-Dienstleistungen komplett verzichtet. Bei diesem jungen Unternehmen, das erst im April 2017 von Christopher Wekel und Julian Voss gegründet wurde, treten Sie Ihre Forderung gegenüber der Fluggesellschaft an das Portal ab, indem Sie einen Antrag über das Online-Formular stellen. Umgekehrt verpflichtet sich das Portal, Ihnen bei Übernahme des Anspruch sofort eine Erstattung in festgelegter Höhe zu überweisen. Die Forderung gegenüber der Airline muss Ersatz-Pilot im Anschluss eigenständig durchsetzen. Als Fluggast haben Sie mit diesem Prozess nichts mehr zu tun.
Die höhere Provision bei kürzeren und jüngeren Flügen erklärt das junge Unternehmen aus Deutschland damit, dass Provisionen bei Langstreckenflügen prozentual grundsätzlich niedriger ausfallen und Ansprüche wegen über drei Monate alten Flügen als „zahlungsgestört“ gelten. Das Portal muss in diesem Fall keine Umsatzsteuer abführen und addiert den angesparten Betrag auf die Auszahlungshöhe – zum Vorteil von Ihnen, dem Kunden. Auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie bei Ersatz-Pilot unter dem Strich in etwa:
- 150 bis 166 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 250 bis 274 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 426 bis 450 Euro bei Langstreckenflügen
Die exakten Kosten hängen vom jeweiligen Streitwert ab und basieren auf dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ferner auf dem Gerichtskostengesetz. Bei einem Streitwert bis zu 500 Euro liegen die Kosten etwa bei circa 200 Euro, ab einem Streitwert von 1000 Euro betragen sie teilweise schon 500 Euro und mehr. Die Kosten können je nach Anwalt stark variieren.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen Ersatz-Pilot:
- Maximale Auszahlung: 450 Euro bei minimaler Provision
- Provision: Etwa 30 Prozent des zu erstattenden Betrags, einschließlich Mehrwertsteuer
- Auszahlungsdauer: 1-3 Tage im Idealfall, teils bis zu eine Woche
- Aufwand: Sehr gering – schneller Prüfungsvorgang, Online-Formular
10. Flugrecht.de: Inkasso-Dienstleister mit bis zu 450 Euro Erstattung
Anmerkung: Dieser Anbieter ist nicht in unserem Vergleichsrechner gelistet. Wir stellen ihn Ihnen an dieser Stelle dennoch vor, da es sich um ein großes Unternehmen im Bereich der Fluggasthelfer handelt, das Sie als Fluggast zumindest kennen sollten.
Flugrecht.de ist ein Portal, das sich als Inkasso-Dienstleister seit seiner Gründung im Jahr 2014 für die Fluggastrechte von Verbrauchern einsetzt. Für die Durchsetzung der Ansprüche beauftragt Flugrecht.de das Portal Flightright, das wir einen Absatz weiter unten ausführlich besprochen haben. Wie jeder Inkasso-Dienstleister versucht das Unternehmen, Ihren Anspruch zunächst mit einem Mahnschreiben durchzusetzen. Ist dieser Weg erfolglos, reichen die Partneranwälte von Flugrecht.de Klage ein. Ihr Vorteil: Alle Kosten, die bei diesem Prozess anfallen, trägt das Unternehmen. Falls Flugrecht.de erfolgreich ist, erhalten Sie eine Entschädigungszahlung abhängig von der Flugdistanz. Das kann im Idealfall bereits nach 3 bis 4 Wochen der Fall sein, meistens dauert es ein paar Monate.
Flugrecht.der verfügt nach eigenen Angaben über einen Login-Bereich, der Ihnen die Möglichkeit gibt, den Stand Ihres Falls zu sehen und den Verlauf zu beobachten. Um Ihren Anspruch zuvor zu prüfen, steht Ihnen ein kostenloser Entschädigungsrechner zur Verfügung, den Sie ähnlich bedienen wie unseren Vergleichsrechner – eine detaillierte Beschreibung finden Sie weiter oben im Ratgeber. In wenigen Minuten teilt Ihnen dieser Rechner nach Angaben des Anbieters mit, ob Sie eine Chance auf eine Flugentschädigung haben. Auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie bei Flugrecht.de unter dem Strich maximal:
- 190,50 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 304,80 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 457,20 Euro bei Langstreckenflügen
Fluggäste haben ab einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung bezieht sich auf die Distanz von Start- und Zielort. Bei 1.500 Kilometern und weniger beträgt sie maximal 250 Euro, bei 1.500 bis 3.500 Kilometern sind es bis zu 400 Euro und bei mehr als 3.500 Kilometern bis zu 600 Euro pro Person. Diese Zahlung erfolgt unabhängig vom Ticketpreis und unterscheidet nicht zwischen Economy, Business oder First Class. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie weiter unten in unserem Ratgeber.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen Flugrecht.de:
- Maximale Auszahlung: 457,20 Euro bei minimaler Provision und keiner Hinzunahme eines Anwalts
- Provision: Zwischen 20 und 30 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer
- Auszahlungsdauer: Im Idealfall wenige Woche, oft einige Monate
- Aufwand: Gering – Provision nur im Erfolgsfall, kostenloser Anspruchsrechner
11. Claimflights.de: Hybrid-Modell für Sofortentschädigung und Inkasso-Dienstleistungen
Anmerkung: Sie finden diesen Anbieter nicht in unserem Vergleichsrechner gelistet. Da es sich um einen bekannten Anbieter auf dem Markt handelt, stellen wir ihn Ihnen dennoch kompakt vor – so wissen Sie zumindest über dessen Leistungen und Vorteile Bescheid.
Die Claimflights GmbH mit Sitz in Büsingen am Hochrhein in Baden-Württemberg ist ein Fluggasthelfer, der meistens als Inkasso-Dienstleister auftritt, aber einigen Kunden auch eine Sofortentschädigung anbietet. Nach Angaben des Anbieters gilt das Angebot von Sofortentschädigungen aber nur für sehr wenige Flüge. Den Großteil machen noch immer Inkasso-Leistungen aus, bei denen Sie wie üblich einige Wochen oder Monate auf die Auszahlung der Flugentschädigung warten müssen. Die Dienstleistung von Claimflights wird nach eigenen Angaben des Unternehmens vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt und ist in acht verschiedenen Sprachen verfügbar.
Mithilfe der von Claimflights kostenlos zur Verfügung gestellten Musterschreiben haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, selbst ohne finanziellen Aufwand gegenüber der Airline in Aktion zu treten. Durch den Zugang zu öffentlich zugänglichen Datenbanken und dem kostenlosen Entschädigungsrechner des Unternehmens können Sie sich einen Überblick über die vorliegende Situation verschaffen. Über den Login-Bereich sind Sie laut Anbieter in der Lage, den Verlauf Ihrer Forderung zu verfolgen. Auf Grundlage von Artikel 7, Absatz 1 der FluggastrechteVO erhalten Sie bei Claimflights unter dem Strich knapp:
- 183 Euro bei Kurzstreckenflügen
- 293 Euro bei Mittelstreckenflügen
- 439 Euro bei Langstreckenflügen
Die meisten Anbieter fordern ausschließlich die Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Reisende haben aber mitunter weitere Ansprüche: Bei einer Flugannullierung können Sie sich zum Beispiel zusätzlich den Ticketpreis erstatten lassen, wenn Sie keinen Ersatzflug genommen haben. Weitere Informationen zu allen Ihren Ansprüchen erhalten Sie in unserem Ratgeber weiter unten.
Übersicht: Diese Konditionen bietet Ihnen Claimflights.de:
- Maximale Auszahlung: 439 Euro bei minimaler Provision
- Provision: 22,5 Prozent des erstatteten Betrags
- Auszahlungsdauer: Im Idealfall wenige Wochen, oft mehrere Monate
- Aufwand: Gering – kein Kostenrisiko, kostenloses Musterschreiben
Fazit: Die Eigenschaften aller Anbieter in einer einzigen Tabelle zusammengefasst:
Was sind Fluggastportale?
Fluggastportale übernehmen für alle Flugreisenden die Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft, falls diese einen Flug komplett annulliert oder sich ein Flieger wesentlich verspätet hat. Derzeit gibt es in Deutschland nach Informationen des Verbraucherportals Finanztip knapp 30 Unternehmen, die als Fluggasthelfer ihre Dienste anbieten. Sie gehören zur Gruppe der sogenannten „Legal-Tech-Anbieter“. Der Begriff Legal Tech beschreibt eine Digitalisierung der Rechtsberatung: Software und Algorithmen übernehmen Aufgaben, die sonst ein Anwalt erledigen würde. In den meisten Fällen überprüfen automatisierte Abfragen auf den Webseiten der Fluggastportale, ob für bestimmte Flüge voraussichtlich ein Entschädigungsanspruch besteht.
Das Prinzip der Fluggasportale ist einfach zu verstehen: Falls Sie als Kunde eine Auszahlung erhalten, behält das Portal eine Provision ein – die Höhe ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und kann beim Portal selbst gemessen am Aufwand für die Entschädigung variieren. Gelingt eine Rechtsverfolgung nicht, entstehen dem Nutzer keine Kosten, eine Entschädigung erhalten Sie aber nur bei Sofortentschädigern – deren Arbeitsweise im Vergleich zu klassischen Inkasso-Unternehmen haben wir weiter unten im Ratgeber unter die Lupe genommen. Wenn Sie dagegen auf eigene Faust versuchen, Ihren Anspruch gegenüber einer Fluggesellschaft durchzudrücken, bleiben Sie auf möglichen Kosten für Gerichtsprozesse und den Anwalt sitzen und haben zusätzlichen Zeitaufwand.
Um Fluggastrechte zuverlässig und komfortabel durchzusetzen, empfehlen Ihnen Verbraucherschützer wie die Experten der Stiftung Warentest, sich an eines der oben verglichenen Fluggastportale zu wenden. Wann eine Flugverspätung oder ein Flugausfall zu einer Entschädigung berechtigen, können Sie schnell und einfach mithilfe eines Online-Formulars überprüfen. Jeder Anbieter im Fluggastportal-Vergleich stellt ein solches kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Das bedeutet: Sie müssen ein Portal nicht einmal beauftragen, um zu erfahren, ob Sie einen Anspruch auf eine Flugverspätung-Entschädigung haben. Die konkrete Vorgehensweise haben wir Ihnen weiter unten im Ratgeber ausführlich erklärt.
So arbeiten Sofortentschädiger
Wenn Sie Ihre Entschädigung so schnell wie möglich haben wollen, können Sie sich an einen Sofortentschädiger wenden. Solche Unternehmen prüfen im ersten Schritt Ihre Chancen, eine Entschädigung zu bekommen. Das funktioniert mittels eines Online-Formulars, das Sie in wenigen Minuten ausgefüllt haben. Kommt die Plattform zu einem positiven Ergebnis, macht der Sofortentschädiger Ihnen ein Angebot. Wenn Sie dieses annehmen, verkaufen Sie Ihre Entschädigungsforderung an den Anbieter. Sobald Sie die Forderung an den Anbieter abtreten, haben Sie bei den meisten Unternehmen innerhalb von zwei Bankarbeitstagen das Geld auf Ihrem Bankkonto oder Paypal-Konto.
Sobald das Geld auf Ihrem Konto eintrifft, ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Es kann Ihnen egal sein, ob das Unternehmen die Forderung erfolgreich durchsetzt oder nicht. Sie können das Geld, das Sie bekommen haben, in jedem Fall behalten. Für den Fall, dass eine Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet – wie etwa Air Berlin im Jahr 2017 – sind Fluggäste bei einem Sofortentschädiger auf der sicheren Seite. Kunden dieser Unternehmen haben ihr Geld bereits in der Tasche, während andere Fluggäste, die einen Inkasso-Dienstleister beauftragt haben, im Insolvenzfall oft leer ausgehen.
Beispiele für Sofortentschädiger im Fluggastportal-Vergleich: EUflight.de, Compensation2go
Das sind die wichtigsten Vor- und Nachteile eines Sofortentschädigers:
- Garantierte Auszahlung
- Unmittelbare Auszahlung
- Schutz vor Insolvenz der Fluggesellschaft
- Überprüfung eines Entschädigungsanspruchs in wenigen Minuten
- Oft höhere Provision als Inkasso-Unternehmen
- Höhere Ablehnungsrate als bei Inkasso-Dienstleistern
So arbeiten Inkasso-Dienstleister
Die meisten Fluggastportale setzen die Entschädigungsansprüche nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung im klassischen Inkasso-Modell durch. Der Ablauf ist bei nahezu allen Anbietern gleich: Als Passagier eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs geben Sie im ersten Schritt Ihre Flugdaten auf der Webseite des Anbieters ein. Anschließend stellen Sie dem Unternehmen eine Vollmacht aus oder treten Ihre Forderung ab, damit es in Ihrem Namen tätig werden darf. Hierzu übermitteln Sie Ihre Flugunterlagen – in der Regel, indem Sie sie einscannen oder fotografieren. Das Portal prüft nun Ihre Ansprüche anhand von Rechtsprechung, Wetterdaten und Informationen der Flughäfen. Falls Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat, erhalten Sie ein Angebot.
Die Portale handeln nun wie klassische Inkasso-Dienste, die Sie aus dem Alltag kennen: Sie machen den Anspruch des Kunden zunächst außergerichtlich geltend, indem sie ein Mahnschreiben an die Fluggesellschaft schicken. Falls diese nicht zahlt, schalten die Fluggasthelfer einen Anwalt beziehungsweise ein Anwalt-Team ein. Die Juristen erstreiten anschließend den Anspruch – notfalls auch vor Gericht. Aufgrund der verschiedenen Verläufe variiert die Auszahlungsdauer bei Inkasso-Dienstleistern stark. Mal sind es wenige Wochen, manchmal bis zu sechs Monate, bis Sie Ihr Geld erhalten. Geht Ihr Fall vors Gericht, kann es bis zu zwei Jahre dauern.
Erst, wenn das Fluggastportal Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen konnte, müssen Sie für dessen Arbeit zahlen. Sie sollten mit Gebühren in Höhe von 25 bis 35 Prozent der Entschädigung rechnen, die der Dienst für Sie erstreitet – unabhängig davon, ob der Fall vors Gericht geht oder nicht. Fluggasthelfer sprechen von einer sogenannten Erfolgsprovision. Wenn das Portal die Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält, zieht er seine Provision ab und überweist Ihnen anschließend den Rest. Falls eine Fluggesellschaft pleite geht, bevor Sie eine Flugentschädigung bekommen haben, können Sie Ihre Ausgleichszahlung abschreiben. Das mussten viele Reisende bei den Insolvenzen von Air Berlin oder Germania feststellen.
Beispiele für Inkasso-Dienstleister im Fluggastportal-Vergleich: EUclaim, Claimflights, AirHelp
Das sind die wichtigsten Vor- und Nachteile eines Inkasso-Unternehmens:
- Niedrigere Provision als Sofortentschädiger
- Provision nur im Erfolgsfall fällig
- Option, Verlauf des Anspruchs online zu verfolgen
- Höhere Annahmechancen
- Oft lange Wartezeiten bis zur Zahlung der Flugentschädigung
- Im Insolvenzfall oft kein Anspruch auf Entschädigung
In der folgenden Tabelle stellen wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Sofortentschädigern und Inkasso-Dienstleistern noch einmal übersichtlich zusammen:
Vorteile | Nachteile | |
---|---|---|
Inkasso-Dienstleister | Geringere Abgaben an den Anbieter Durchschnittliche Provision von circa 30 Prozent | Teils sehr lange Wartezeiten Keine Garantie auf Erfolg und Auszahlung |
Sofortentschädiger | Sofortiges Ergebnis Garantierte Auszahlung in kurzer Zeit | Höhere Abgaben an den Anbieter Provision oft bei über 40 Prozent |
Welche Fluggastrechte habe ich nach EU-Fluggastverordnung?
Alle Fluggastportale in Deutschland setzen die Forderungen auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 durch, die Anbieter als „EU-FluggastrechteVO“ bezeichnen. In dieser werden die Entschädigungsansprüche von Fluggästen definiert, deren Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung ankommt, komplett annulliert wird oder wenn Passagieren das Boarding verweigert wird, obwohl sie über ein gültiges Ticket verfügen und nicht gegen allgemeine Beförderungsbedingungen wie Nüchternheit verstoßen haben. Damit diese Verordnung Anwendung findet …:
- … muss der Abflugort ein Flughafen innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz, Island, Norwegen und Überseegebieten eines EU-Mitgliedstaates sein
- oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union durchgeführt werden. Entscheidend ist die durchführende Fluggesellschaft, welche Sie auf dem Bordpass vermerkt finden. So fallen beispielsweise Air-Canada-Flüge aus Kanada in die EU nicht unter die EU-FluggastrechteVO, selbst wenn Sie diese unter einer Lufthansa-Flugnummer gebucht haben.
Die Verordnung der EU aus dem Jahr 2004 war ein Meilenstein in der Stärkung der Rechte von Fluggästen gegenüber Fluggesellschaften. Seither haben mehrere Gerichtsurteile die Verordnung bestätigt und deren Wirksamkeit aufrechterhalten. Sie sieht eine dreistufige Entschädigung vor, die sich nach der Distanz zwischen Abflugort und Zielort richtet:
Distanz Start - Ziel | Entschädigung |
---|---|
unter 1.500 Kilometer | bis zu 250 Euro pro Person |
1.500 - 3.500 Kilometer | bis zu 400 Euro pro Person |
über 3.500 Kilometer (und außerhalb der EU) | bis zu 600 Euro pro Person |
Welche Entschädigungen stehen mir zu?
Mit dem Kauf eines Flugtickets gehen Fluggesellschaft und Kunde einen Beförderungsvertrag ein, der unter anderem eine pünktliche Beförderung zum vereinbarten Ziel beinhaltet. Falls die Airline das nicht gewährleisten kann, steht dem Kunden gegebenenfalls eine Flugentschädigung zu. Das gilt vor allem bei drei Situationen:
- Nichtbeförderung beziehungsweise Denied Boarding
- Annullierung des geplanten Flugs in den letzten 14 Tagen
- Verspätung des Flugs
In den folgenden Absätzen wollen wir auf jeden Entschädigungsgrund einzeln im Detail eingehen:
1. Nichtbeförderung / Denied Boarding
Erscheinen Sie als Fluggast pünktlich zum Check-in und verfügen über alle notwendigen Unterlagen, haben Sie ein Recht, zum Flieger zugelassen zu werden, falls das Flugzeug noch mit offenen Türen an der Gangway steht. Gestattet Ihnen die Fluggesellschaft nicht, an Bord des Flugzeugs zu gehen – weil Sie beispielsweise Sitze mehrfach verkauft hat – sprechen Experten von verwehrter Beförderung oder nutzen den englischen Begriff Denied Boarding. In diesem Fall stünde Ihnen als Passagier Folgendes zu:
- Eine Beförderung zum nächstmöglichen oder von Ihnen gewünschten Termin
- Eine volle Erstattung der Kosten
- Entschädigungszahlung gemäß der EU-FluggastrechteVO
2. Annullierung des Flugs
Viele Verbraucher fragen sich immer wieder: Darf eine Fluggesellschaft einen Flug einfach so absagen? Die Antwort lautet: Ja und nein. Grundsätzlich ist es Fluggesellschaften bis zu 14 Tage vor Abflug gestattet, die Abflugzeiten zu ändern oder den Flug komplett zu streichen. Erst nach der Unterschreitung dieser Frist sind betroffene Fluggäste berechtigt,
- auf eine alternative Beförderung zum Zielort zu bestehen,
- den Ticketpreis erstattet zu bekommen und
- zusätzlich eine Entschädigung gemäß oben erwähnter EU-Verordnung zu kassieren.
3. Verspätung des Flugs
Die meisten Entschädigungsansprüche entstehen aufgrund einer großen Verspätung. In vielen Fällen ist die Fluggesellschaft bei einer Verspätung auf zweierlei Weise zur Entschädigung verpflichtet. Die genauen Betreuungsleistungen, die Sie von einer Airline in Anspruch nehmen können, hängen aber von der Distanz des Flugs und der Dauer der Verspätung ab:
- weniger als 1.500 Kilometer: Betreuung bei 2 Stunden Verspätung
- 1.500 – 3.500 Kilometer: Betreuung bei 3 Stunden Verspätung
- mehr als 3.500 Kilometer plus außerhalb der EU: Betreuung bei 5 Stunden Verspätung
In diesen Fällen haben Sie als Fluggast einen Anspruch auf Betreuungsleistungen seitens der Airline. Das umfasst beispielsweise:
- Ausgabe von Verzehrgutscheinen
- Möglichkeit zur Telekommunikation
- Unterbringung in Hotel inklusive Transfer zu und vom Flughafen (nur bei extremen Verspätungen)
Zusätzlich dazu haben Sie als Fluggast ab einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, welche sich wieder auf die Distanz von Start- und Zielort bezieht. Es sind, wie wir weiter oben in unserer Tabelle bereits festgehalten haben, Zahlungen von mindestens 250 bis maximal 600 Euro möglich. Diese Entschädigungszahlungen erfolgt komplett unabhängig von der Erstattung des Ticketpreises. Es gibt auch keine Unterscheidung hinsichtlich Economy, Business oder First Class.
Ursprünglich hat die EU-Verordnung eine solche Entschädigung nicht vorgesehen, mittlerweile hat sich der Anspruch aber durch einige Urteile in der Vergangenheit durchgesetzt und gehört zur gängigen Praxis, um durch Verspätungen entstandene Schäden wie verlorene Urlaubstage oder Verdienstausfälle auszugleichen. Fluggesellschaften sind aber nur zur Zahlung dieser Entschädigung verpflichtet, wenn Sie tatsächlich selbst schuld an der Verspätung waren oder es in ihrer Macht gestanden hätte, die Verspätung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren.
In welchen Fällen gibt es keinen Schadensersatz?
Weiter oben im Ratgeber haben wir Ihnen bereits einige Fälle beschrieben, in denen die EU-Verordnung 261/2004 nicht greift. Daneben gibt es noch einige wenige Umstände, bei denen Airlines von einer Flugentschädigung befreit sind. Das Recht auf schnellstmögliche Umbuchung oder Stornierung bleibt von diesen Ausnahmen aber unberührt. Gültige Gründe umfassen:
- Annullierung oder Flugzeitänderung mindestens 14 Tage vor Abflug
- Ankündigung der Annullierung mindestens 7 Tage vor Ablauf plus Angebot einer Alternative ohne Flughafenwechsel und maximal zwei Stunden Startverschiebung – eine Stunde bei einer Ankündigung innerhalb von 7 Tagen des Abflugs
- Grobes Fehlverhalten des Passagiers: Zu spät am Check-in, stark alkoholisiert, Tickets oder Reisedokumente vergessen
- Fluggast hat eine ansteckende Krankheit oder gefährdet anderweitig die Sicherheit des Fluges oder anderer Passagiere
- Außergewöhnliche Umstände verhindern die Durchführung des Fluges – siehe nächster Absatz
Was gilt als außergewöhnlicher Umstand bei einer Flugverspätung?
Fluggesellschaften berufen sich immer wieder auf außergewöhnliche Umstände, um eine Verspätung oder Annullierung eines Flugs zu legitimieren. Wie der Name bereits ausdrückt, müssen die Umstände, die zu einer Verspätung führen, aber tatsächlich außergewöhnlich und nicht alltäglich sein. Schlechtes Wetter zählt etwa in einigen Fällen nicht dazu. Wichtig ist, dass eine Fluggesellschaft nach EU-Recht nicht einfach behaupten darf, es haben außergewöhnliche Umstände vorgelegen, sondern dies beweisen muss. Die Beweislast liegt immer bei der Airline.
Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa:
- Generalstreik, Pilotenstreik oder Streik Dritter wie Fluglotsen oder Bodenpersonal
- Unerwartete Sperrung eines Flughafens oder Schließung des Luftraums, etwa aufgrund einer Terrorwarnung
- Radarausfall der Luftraumüberwachung
- Turbinenschaden nach Vogelschlag
- Verspätung wegen verzögerter Landeerlaubnis
- Höhere Gewalt: Naturkatastrophen, Terroranschlag, Kriegsausbruch, etc.
- Medizinischer Notfall an Bord
Das sind die Umstände, unter denen jedes Gericht in Europa definitiv der Fluggesellschaft recht geben würde. Keine außergewöhnlichen Umstände nach der Auffassung der europäischen Gerichte sind dagegen:
- Vorhersehbarer oder angekündigter Streik des eigenen Personals
- Technischer Defekt des Flugzeugs mit wenigen Ausnahmen
- Beschädigung des Jets beim Ablauf am Flughafen
- Akuter Mangel an Enteisungsmittel
- Erkrankung von Mitarbeitern der Airline wie Piloten oder Flugbegleitern
- Ankunftsverspätung bei Anschlussflügen
- Flugannullierung wegen streikbedingter Umorganisation
Das sind alle Umstände, bei denen ein europäisches Gericht definitiv dem Fluggast recht geben würde. Wie in jedem Rechtsbereich gibt es laut führender Juristen einige Grauzonen, die je nach Fall unterschiedlich ausgelegt werden. Dazu zählen:
- Extremes Wetter wie Nebel, Gewitter, Sandsturm oder Blitzeis
- Fehlverhalten anderer Passagiere wie Randale oder das Auslösen der Notrutsche
- Landeverbot wegen Nachtflugverbots
Tabelle: Bei diesen Gründen gibt es (k)eine Flugentschädigung
Passagiere, die bereits einmal die Durchsetzung eines Anspruchs auf eigene Faust probiert haben, kennen die typischen Antworten der Airlines, sofern diese auf E-Mails eingehen. Airlines berufen sich überdurchschnittlich oft auf außergewöhnliche Umstände wie technische Defekte am Flugzeug, die anscheinend für die Fluglinie nicht vorherzusehen waren. Wie mehrere Gerichte aber bestätigt haben, ist es für Fluggesellschaften zumutbar, für diesen Fall eine gewisse Reserve an Flugzeugen parat zu halten oder heranschaffen zu können.
Damit Sie im Fall eines Prozesses die Beweisführung erleichtern können, lohnt es sich für jeden betroffenen Passagier, sich den Grund der Verspätung zu merken. Als Alleinreisender sollten Sie andere Fluggäste mit ins Boot holen, die im Zweifel die Aussagen der Fluggesellschaft benennen können. Diese Angaben benötigen Sie auch bei Fluggasthelfern im Online-Formular.
An dieser Stelle wollen wir Ihnen einige der beliebtesten Gründe oder „Ausreden“ der Fluggesellschaften vorstellen und Ihnen erläutern, wann Sie einen Anspruch auf eine Flugentschädigung haben:
Grund / Ausrede | Anspruch auf Entschädigung? |
---|---|
Technischer Defekt am Flugzeug | Ja |
Fehlende Crew | Ja |
Zwischenlandung aus betrieblichen Gründen | Ja |
Verspätung von vorherigem Flug | Ja |
Unerwarteter Streik | Nein |
Sperrung des Luftraums | Nein |
Zwischenlandung aufgrund medizinischem Notfall | Nein |
Video: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Alle Aspkete, die wir Ihnen in den obigen Absätzen Punkt für Punkt im Detail erklärt haben, hat das Wissensmagazin „Galileo“ in einem knapp zehnminütigen Video zusammengefasst. Es geht um die Auswirkungen der EU-Verordnung 261/2004 auf die Verbraucher und Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung. Wenn Sie sich 10 Minuten Ihrer Zeit nehmen können, sollten Sie einen Blick in das Video werfen.
Umbuchung und Stornierung: Welche Rechte habe ich?
Im Fall einer Umbuchung muss eine Fluggesellschaft für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung sorgen und kann Passagiere entsprechend auf einen anderen eigenen Flug umbuchen. Es kommt häufig vor, dass bei bestimmten Flügen nur noch Sitze in der Economy-Class frei waren. Erhalten Sie als Fluggast eine höhere Beförderungsklasse, darf die Airline keine Zusatzgebühren verlangen. Umgekehrt dürfen Sie als Passagier aber nicht auf eine kostenfreie Beförderung in einer höheren Buchungsklasse bestehen.
Haben Sie dagegen ursprünglich ein Ticket in einer höheren Beförderungsklasse gebucht, haben Sie beim Ersatzflug Anrecht auf eine identische Beförderung. Kann die Airline das nicht gewährleisten, steht Ihnen gemäß Artikel 10, Absatz 2 der EU-FluggastrechteVO 261/2004 eine Minderung des Flugpreises nach folgender Staffelung zu:
- 30 Prozent bei 1.500 Kilometer oder weniger
- 50 Prozent bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern und allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 75 Prozent bei allen Flügen, die nicht unter die ersten beiden Punkte fallen
Falls die Fluggesellschaft Ihnen keinen Alternativflug anbieten kann, können Sie auf eine anderweitige Beförderung bestehen – etwa mit einem Mietwagen, der Bahn oder einer Fremd-Airline.
Falls Sie als Kunde von sich aus einen Flug stornieren müssen, unterliegt das den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei zahlreichen „Flex“-Tarifen ist das kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr erlaubt. Bei günstigen Tarifen schließen Airlines eine Rückerstattung der Kosten bei Stornierung aber kategorisch aus. Dennoch haben Sie als Reisender auch bei selbst stornierten Reisen Rechte auf eine Rückerstattung:
Flughafengebühren und Steuern: Falls Sie einen Flug nicht antreten, sind Airlines verpflichtet, sämtliche Steuern und Flughafengebühren zu erstatten. Die Höhe aller Posten muss die Gesellschaft auf der Rechnung einzeln anzeigen.
- Ticketpreis: Reisende, die ihren Flug stornieren, können sich unter Umständen bis zu 95 Prozent des Preises erstatten lassen. Die Fluggesellschaft muss in diesem Fall konkret nachweisen können, dass der Sitzplatz nicht weiterverkauft werden konnte. Trotz einer Regelung des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2014, die dies in etwa besagt, ist der Umstand juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof hatte 2018 in einer entsprechenden Klage der Airline recht gegeben.
- Treibstoffzuschlag: Ähnliches wie für die Steuern und Flughafengebühren gilt für den Treibstoff. Viele Airlines weigern sich aber hartnäckig, die Treibstoffkosten zu erstatten, obwohl bei Nichtantritt des Flugs kein Kerosin verbraucht wurde.
- Stornozuschläge: Eine Airline darf laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 keine zusätzlichen Gebühren für die Stornierung eines Flugs verlangen. Airlines selbst verweisen aber auf ein Urteil des EU-Gerichtshofs, wonach die Praxis von Stornogebühren nicht generell verboten sei. Es handelt sich demnach um einen juristischen Graubereich.
Diese Kriterien sollten Sie bei einem Flugentschädigungs-Vergleich beachten
Bereits bei einer kurzen Google-Recherche finden Sie zahlreiche verschiedene Anbieter, die Ihren Entschädigungsanspruch gegenüber einer Airline vertreten wollen. Einige dieser Unternehmen haben wir Ihnen in unserem Vergleich weiter oben im Text ausführlich vorgestellt. Damit Sie stets den besten Fluggasthelfer finden, sollten Sie die Anbieter nach 4 verschiedenen Kriterien vergleichen, die wir Ihnen in den folgenden Absätzen detailliert vorstellen:
Durchschnittliche Auszahlungshöhe
Tendenziell können wir festhalten, dass Inkasso-Dienstleister eine niedrige Provision verlangen als Sofortentschädiger. Das erklärt sich daraus, dass Sofortentschädiger für die Ansprüche ihrer Kunden in Vorleistung treten. Sie müssen in die Provision das Ausfallrisiko einrechnen, das sich bei einer Insolvenz von Airlines ergeben kann. Beim Inkasso-Portal verbleibt dieses Risiko beim Kunden. Ein Inkasso-Unternehmen würde im Falle einer Insolvenz einfach die Durchsetzung abbrechen – der Kunde geht daraufhin leer aus.
Zwischen den verschiedenen Anbietern gibt es kaum gravierende Unterschiede, was die Provision betrifft. Die meisten Inkasso-Dienstleister liegen irgendwo zwischen 20 und 30 Prozent Provision, während Sofortentschädiger selten weniger als 26 Prozent verlangen. Dennoch sollten Sie beim Vergleich der Fluggasthelfer darauf achten, nicht auf einen Anbieter mit utopischen Provisionen hereinzufallen.
Dauer der Auszahlung
Ein enormer Unterschied zwischen den verschiedenen Anbietern besteht bei der Wartezeit der Nutzer bis zur Auszahlung der Entschädigung. In diesem Bereich ist ebenfalls der Vergleich zwischen Inkasso-Dienstleistern und Sofortentschädigern von Bedeutung. Während Inkasso-Unternehmen erst auszahlen, wenn der Anspruch des Kunden gegenüber der Airline durchgesetzt ist, treten Sofortentschädiger in Vorleistung. Bei Letzteren sollte es Ihnen als Kunde egal sein, ob das Unternehmen den Anspruch im Anschluss durchsetzt oder nicht, denn Sie haben Ihr Geld bereits erhalten.
- Bei Inkasso-Unternehmen weigern sich Airlines häufig, eine Entschädigung zu zahlen. Teilweise sind mehrere Monate Geduld gefragt, bis ein öffentliches Gericht die Fluggesellschaft zur Zahlung verurteilt. Falls eine Klage im Ausland erforderlich oder das zuständige Amtsgericht überlastet ist, kann sich die Verfahrensdauer mitunter auf mehrere Jahre verzögern.
- Sofortentschädiger punkten mit Schnelligkeit. Direkt nach bestandener Online-Prüfung gewähren Sie Ihnen die Zahlung gegen Abtretung Ihres Anspruchs gegenüber der Airline. Viele Hersteller versprechen eine Auszahlung in den nächsten 24 Stunden, realistisch gesehen erreicht Sie das Geld aufgrund von Bearbeitungen bei der Bank erst nach zwei bis drei Werktagen.
Aufwand
Im Prinzip brauchen alle Fluggastportale dieselben Angaben zu einem Flug, um mögliche Ansprüche zu prüfen und im Ernstfall geltend zu machen. Diese Angaben müssen Sie als Fluggast liefern. Nicht bei jedem Anbieter ist der Aufwand gleich hoch, diese Angaben zu übermitteln. Meistens können Sie ein Online-Formular auf der Webseite des Portals nutzen, um alle Angaben zu tätigen. Bei manchen Portalen müssen Sie aber zusätzlich Dokumente einreichen und Nachfragen beantworten – der Aufwand kann so schnell in die Höhe schießen.
Kundenbewertungen
Ein wichtiges Kriterium für den Vergleich von Fluggastportalen sind die Erfahrungen anderer Kunden. Auf einschlägigen Testseiten finden Sie hunderte Bewertungen, in Sternform oder nach Punkten sortiert. Diese verraten Ihnen, welche Schwierigkeiten bei einem Anbieter womöglich regelmäßig auftreten und was er dagegen gut leistet. Sie erfahren, ob die Provision tatsächlich im beworbenen Rahmen liegt und wie groß die Chance ist, eine Flugentschädigung zu erhalten.
So gehen Sie im Schadensfall konkret vor
Der erste Schritt im Schadensfall ist immer, zu testen, ob Sie einen Anspruch auf eine Flugentschädigung haben. Dafür haben Sie verschiedene Optionen:
- Sie nutzen unseren Vergleichsrechner, finden einen passenden Fluggasthelfer und nutzen dessen Online-Formular. Das Fluggastportal findet für Sie heraus, ob Sie einen Anspruch haben und schickt häufig ein Angebot mit, zu welchem Sie Ihren Anspruch gegenüber der Airline an das Portal abtreten können.
- Sie informieren sich in unserem Ratgeber unter den verschiedenen Punkten selbst, ob Sie einen Ersatzanspruch haben und wenn ja, welchen. Anschließend können Sie selbst mit der Fluggesellschaft in Kontakt treten, eine Entschädigung fordern und zur Not einen Anwalt einschalten. Der Nachteil: Falls Sie vor Gericht nicht erfolgreich sind, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Verbraucherportale wie die Stiftung Warentest raten Ihnen dazu, lieber auf die Hilfe eines professionellen Fluggasthelfers zu setzen. Falls Sie einen passenden Anbieter über den Vergleich gefunden haben, stehen konkret folgende Schritte an:
- Sie besuchen die Webseite des Portals, in dem Sie dem Link in unserem Rechner folgen. Dort rufen Sie das Online-Formular auf, um Ihren Entschädigungsanspruch in wenigen Minuten zu prüfen. Das funktioniert häufig über Buttons wie „Entschädigung jetzt anfordern!“
- Sie füllen das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Übermitteln Sie die Flugdaten anschließend an das Portal. Dieses überprüft nach bestimmten Algorithmen Ihre Angaben und meldet sich umgehend mit einer Antwort. Nur selten müssen Sie Nachfragen beantworten, die Ihnen der Anbieter per E-Mail schickt.
- Falls Sie einen Anspruch haben, schickt Ihnen der Anbieter ein Angebot mit. Falls Sie dieses annehmen, treten Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline an das Fluggastportal ab (Sofortentschädiger) oder geben ihm die Erlaubnis, in Ihrem Namen mit der Fluggesellschaft zu verhandeln.
- Bei Sofortentschädigern ist die Sache an dieser Stelle für Sie erledigt. Sie haben Ihr Geld erhalten – ob das Unternehmen den Anspruch durchsetzt oder nicht, kann Ihnen egal sein. Bei Inkasso-Dienstleistern geht der Weg nun erst richtig los.
- Der erste Schritt besteht in einem Mahnschreiben an die Airline. Falls diese sich weigert zu zahlen, schält das Portal ein Anwalt-Team ein und versucht, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Dieser Prozess kann mehrere Monate bis hin zu einem oder zwei Jahren dauern, falls es tatsächlich vor ein Gericht geht.
- Den Status Ihrer Forderung können Sie im Login-Bereich des Portals abrufen. Viele Plattformen schicken Ihren Kunden außerdem regelmäßige Updates zum Verlauf des Prozesses.
- Falls die Airline Ihrem Anspruch zustimmt oder das Gericht es zur Zahlung verurteilt, zahlt die Gesellschaft die Entschädigung an den Fluggasthelfer aus. Dieser behält seine Provision ein und überweist das restliche Geld auf Ihr Konto. Im Falle eines Scheiterns erhalten Sie kein Geld, bleiben aber auch auf keinerlei Kosten sitzen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Flugverspätung-Entschädigung
Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen der Verbraucher rund um das Thema Entschädigung bei Flugverspätung zusammengefasst:
Welches ist das beste Fluggastportal?
Diese Fragen müssen Sie sich selbst stellen, indem Sie die verschiedenen Anbieter vergleichen, die wir oben beschrieben haben. Die Daten, die wir dort zusammengetragen haben, versetzen Sie in die Lage, selbstständig den passenden Dienstleister auszuwählen. Denn ein bestes Fluggastportal gibt es in diesem Sinn nicht. Während der eine Verbraucher auf einen Sofortentschädiger setzt, präferiert der nächste Kunde Inkasso-Unternehmen. Tipp: Achten Sie bei jedem Fluggasthelfer auf die vier wesentlichen Kriterien, die wir Ihnen weiter oben im Ratgeber vorgestellt haben.
Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastverordnung?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt auf allen Flügen, die an einem EU-Flughafen starten. Das gilt ebenso für Anschlussflüge außerhalb der EU, wenn diese Teil einer einzigen Buchung waren. Sofern die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb der EU hat, greift die Verordnung auf Flügen zu einem Ziel in der EU unabhängig vom Startort. Ein Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Los Angeles ist in der Verordnung eingeschlossen, ein Air-France-Flug von San Francisco nach New York dagegen nicht.
Welche Rechte haben Pauschalreisende?Die EU-FluggastrechteVO gilt für alle Flüge im Rahmen einer Pauschalreise. Die Ansprüche müssen Sie aber direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen. Alternativ können Sie Mängel Ihrer Flüge gemäß der sogenannten Frankfurter Tabelle beim Pauschalreise-Veranstalter anmerken:
- Bei verzögerten Flügen über 4 Stunden können Sie den Reisepreis um 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde mindern.
- Bei Beförderung in einer niedrigeren Buchungsklasse können die Transportkosten um 10 bis 15 Prozent gemindert werden.
- Beim Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung wie Radio oder Film können Sie die Transportkosten um 5 Prozent senken.
- Bei mangelhafter oder fehlender Verpflegung können die Transportkosten um 5 Prozent gesenkt werden.
Wie hoch sind Anwalts- und Prozesskosten ohne Fluggasthelfer?
Die Kosten für Anwalt und Gericht richten sich nach dem Streitwert und basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz:
- Streitwert 0 – 500 Euro: circa 200 Euro
- Streitwert 500 – 1.000 Euro: circa 300 Euro
- Streitwert 1.000 – 1.500 Euro: circa 450 Euro
Je nach Anwalt können die Kosten ein wenig variieren, laut „Diekmann-Rechtsanwälte“ können Sie sich aber an diesen Werten orientieren.
Hat die Stiftung Warentest einen Fluggastrechte-Test durchgeführt?
Ja, die Stiftung Warentest hat im März 2020 sechs bekannte Fluggastportale in einem Fluggastrechte-Test unter die Lupe genommen. Es handelt sich um die Anbieter Compensation2go, EUflight, EUclaim, FairPlane, Flightright und Flugrecht, die Sie ebenfalls in unserem Vergleich weiter oben auf der Seite finden. Neben einer detaillierten Auseinandersetzung mit den Eigenschaften der einzelnen Portale liefert die Stiftung Warentest einen ausführlichen Ratgeber, der sich mit Ihren Ansprüchen auf eine Entschädigung in verschiedenen Situationen als Fluggast beschäftigt.
Beispiel wären etwa der Flugausfall, die Verspätung eines Flugs oder die Verweigerung der Beförderung. Außerdem geben Ihnen die Experten des Verbraucherschutzportals hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Fluggastrechte effektiv durchsetzen können und wie Ihnen Sofortentschädiger und Inkasso-Unternehmen unter die Arme greifen. Den kompletten Ratgeber als PDF auf 6 Seiten können Sie gegen eine Zahlung von einem Euro auf dieser Webseite aufrufen. Der Besuch der Webseite an sich ist kostenlos.
Gibt es einen Fluggastrechte-Test des ADAC?
Nein, der ADAC hat bisher keinen Test von Fluggastportalen durchgeführt. Er liefert aber dennoch in einem Ratgeber wertvolle Tipps für Flugreisende. Dabei geht es um verloren gegangenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck. ADAC-Juristen informieren darüber, welche Rechte die Betroffenen haben und was sie tun können. Im Text vom Juli 2022 findet sich zudem ein Entschädigungsrechner. Alle Informationen zum Thema sind hier abrufbar.
Fazit: Anbieter können keine Wunder vollbringen, aber Druck ausüben
Wenn der Urlaub dank einer Flugverspätung oder einer Annullierung anders beginnt als erwartet, ist das nicht gleich ein Grund zur Panik. Zwar ist es ärgerlich, wenn Sie kostbare Freizeit am Flughafen verbringen müssen, das aktuelle EU-Recht schafft aber eine Basis, mit der Sie als Reisender ein Anrecht auf eine sehr großzügige Kompensation bekommen.
Ihnen sollte aber bewusst sein, dass auch die Anbieter aus unserem Fluggastportal-Vergleich keine Wunder vollbringen können. Nicht in jedem Fall steht Ihnen als Fluggast eine Flugentschädigung zu, so unfair das vielen Verbrauchern in der Situation vor Ort erscheinen mag. Mithilfe dieser Portale können Sie aber ohne finanzielle Belastung so viel Druck ausüben, dass Sie der Fluggesellschaft auf Augenhöhe begegnen.