Hundehaftpflicht Vergleich 2023 – Jetzt den besten Hundeversicherungs-Tarif auf STERN.de finden
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Sie sind als treue Begleiter des Menschen bekannt – und bleiben doch Tiere: So gut ein Hund auch erzogen ist, er kann durchaus außer Kontrolle geraten und nicht unbeträchtliche Schäden verursachen. Insbesondere bei Personenschäden können sich die berechtigten Schadenersatzforderungen auf Beträge summieren, die die finanziellen Möglichkeiten eines Hundehalters übersteigen und seine finanzielle Existenz letztendlich vernichten können. Ein kleiner Vertrag kann hier Abhilfe schaffen: die Hundehaftpflicht. Damit Sie sich in der Vielfalt der Angebote gut zurechtfinden, haben wir Ihnen alle relevanten Punkte zusammengestellt.
Im Gegensatz zu Katzen und Kleintieren sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht versicherbar, hier ist ein separater Vertrag notwendig, um die fahrlässig und grob fahrlässig Dritten zugefügten Schäden abzudecken: die Hundehalterhaftpflicht. In einigen Bundesländern, nämlich Berlin, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein, ist die Hundehaftpflicht ohnehin Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Maßnahme nicht ohne Grund beschlossen, die Schäden, die ein Hund verursachen kann, lassen sich nicht immer aus eigener Tasche ausgleichen – und die Geschädigten haben berechtigterweise einen Anspruch auf Schadenersatz.
- In Deutschland leben rund 7 Millionen Hunde.
- Davon sind 30 Prozent, also 2,1 Millionen Tiere, nicht versichert.
- Jährlich werden allein 100.000 versicherte Haftpflichtschäden reguliert.
- Die Schadensumme beläuft sich auf 80 Millionen Euro – pro Jahr.
(Quelle: Statista)
Schon deshalb sollten alle Hundehalter über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken, darüber hinaus halten sich die Kosten je nach Anbieter durchaus in Grenzen. Dafür tritt die Tierhalterhaftpflicht für die Schäden Dritter ein – und das in erheblicher Höhe: Es lassen sich nämlich bis zu 15 Millionen Euro absichern, ein Hundehaftpflicht Vergleich gibt dazu Aufschluss.
Was genau ist eine Hundehaftpflicht?
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – so sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Für den privaten Bereich empfiehlt sich deswegen eine Privathaftpflicht, als Hundehalter sollten Sie aus diesem Grund eine Hundehalterhaftpflicht abschließen. Die erfüllt nämlich, wie jede andere Haftpflicht auch, gleich mehrere Aufgaben:
- Sie prüft zunächst die Rechtmäßigkeit eventueller Schadenersatzansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach.
- Sind die Forderungen berechtigt, wird sie den Schaden begleichen.
- Erweisen sie sich als haltlos oder gibt es Unstimmigkeiten, wird die Hundehaftpflicht sich mit dem Anspruchsteller auseinandersetzen. Bei Bedarf wehrt sie die Ansprüche auch vor Gericht ab. Damit fungiert die Hundehaftpflicht auch als passiver Rechtsschutz für den Fall, dass Sie sich mit unberechtigten Forderungen konfrontiert sehen.
Um einen Schadenersatz zu begründen, muss Ihnen als Hundehalter nicht einmal ein Verschulden nachgewiesen werden – genau das macht den Vertrag so wichtig. Als Schäden können sowohl Sach- und Personen- als auch Vermögensschäden geltend gemacht werden:
Was sind Sachschäden?
Hier sind grundsätzlich Beschädigungen am Eigentum anderer Personen gemeint, wie beispielsweise das durch Ihren Hund zerrissene oder verschmutzte Sofa bei einem Bekannten oder das defekte Fahrrad eines von Ihrem Hund zu Fall gebrachten Radfahrers. Im Extremfall können aber auch Autos beschädigt werden, wenn sich Ihr Hund zum Beispiel losreißt und unerwartet auf eine Straße läuft. Ein Schadenersatz kann immer nur zum Zeitwert geltend gemacht werden: Vom Neupreis des beschädigten Gegenstandes wird also ein bestimmter Anteil aufgrund des Alters und der Abnutzung abgezogen. Insbesondere in diesem Punkt gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten – Ihre Hundehaftpflicht wird sich jedoch kompetent damit auseinandersetzen.
Mietsachschäden sind nicht in allen Tarifen zur Hundehalterhaftpflicht abgedeckt, darauf sollten Sie in jedem Fall achten: Unter Mietsachschäden werden nämlich all die Schäden verstanden, die von Ihrem Hund an Ihren gemieteten, privat genutzten Räumen verursacht werden. Als versicherte Räume kommen sowohl Ihre Wohnräume als auch eine Garage oder mit gemietete Nebenräume infrage. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf Beschädigungen an Wänden, den Böden oder an der Decke sowie an den Türen. Entweder wird die Reparatur übernommen oder der Ersatz zum Zeitwert.
Abzugrenzen sind jedoch die Schäden, die durch Verschleiß oder übermäßige Nutzung entstehen, wie beispielsweise eine Beschädigung des Fußbodens, weil Ihr Hund nicht stubenrein ist. Einige Urteile haben diese Auffassung bestätigt, dabei handelte es sich in erster Linie um Schäden an Heizkörpern, elektrischen Geräten oder Glasflächen, die zum Beispiel durch heftiges Kratzen verursacht werden.
Mietsachschäden beziehen sich ausschließlich auf die gemieteten Räume – Schäden an anderen gemieteten Gegenständen sind jedoch in der Regel ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft in der Regel auch Ferienwohnungen, Hotelzimmer oder gemietete Autos.
Was sind Personenschäden?
Unter Personenschäden werden durch Ihren Hund verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen anderer Personen verstanden. Das gängige Beispiel: Ihr Hund beißt eine andere Person, die nicht nur eine erhebliche Verletzung, sondern vor allem eine Infektion davon tragen kann. Ob der Hund aus Aggressivität oder aus Angst beißt, ist dabei unerheblich. Ebenso gelten jedoch auch indirekte Personenschäden als versichert. Läuft Ihr Tier nämlich vor ein Rad, sodass der Fahrer zu Fall kommt und sich verletzt, sind auch diese Schäden versichert.
Im Schadensfall übernimmt die Tierhalterhaftpflicht einerseits die Behandlungs- und Therapiekosten, die die zuständige Krankenkasse bei Ihnen als Hundehalter geltend machen wird. Darüber hinaus leistet die Hundehaftpflicht für alle Medikamente, notwendige Hilfsmittel, eventuelle Reha-Maßnahmen sowie Schmerzensgelder und die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten.
Was sind Vermögensschäden?
Als Vermögensschäden werden geldwerte Nachteile bezeichnet, die indirekt entstehen und nicht immer nur die involvierten Personen betreffen müssen. Es wird zwar generell zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden, allerdings spielen in puncto Hundehalterhaftpflicht nur die unechten eine Rolle: Darunter sind die geldwerten Schäden zu verstehen, die Folgen eines Sach- oder Personenschadens sind. Darunter fallen beispielsweise die Verdienstausfälle, die sich aus Personenschäden ergeben, aber auch Reisekosten, sollte ein Geschädigter wegen eines durch Ihren Hund verursachten Schadens seine Urlaubsreise nicht antreten können. Im Extremfall muss die Hundehalterhaftpflicht selbst für lebenslange Renten aufkommen, sollten die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sich als dauerhaft erweisen und die Erwerbsfähigkeit einschränken.
Was ist in der Hundehaftpflicht nicht versichert?
Wie in jedem Haftpflichtvertrag gelten für den Versicherungsschutz Grenzen, die nicht immer klar zu fassen sind und oft genug im Einzelfall vor Gericht gezogen werden. So gelten beispielsweise Schäden, die auf Vorsatz oder gefahrdrohende Umstände zurückzuführen sind, als ausgeschlossen. Das könnte der Fall sein, wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind, ohne eine Leine anzulegen – obwohl das Tier bereits ein ausgesprochen aggressives oder auffälliges Verhalten an den Tag gelegt hat. Darüber hinaus sind Beschädigungen an gepachteten, gemieteten und geliehenen Gegenständen ebenso wenig versichert wie Strafen oder Bußgelder. Ein weiterer Ausschlussgrund kann die verspätete Meldung eines Haftpflichtschadens sein. Es gilt eine Meldefrist von einer Woche – daran sollten Sie sich unbedingt halten.
Welche Leistungen sollte eine Haftpflichtversicherung für Hunde enthalten?
Zunächst sollte die Hundehalterhaftpflicht passende Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsehen. Drei Millionen Euro mögen für kleine Hunde als ausreichend erscheinen, sicherheitshalber sollten Sie jedoch eine höhere Absicherung wählen. Allein der Gedanke, dass die Tierhalterhaftpflicht im Extremfall für lebenslange Renten aufkommen muss, ist dafür ein triftiger Grund. Darüber hinaus spielen aber spezielle Aspekte wichtige Rollen:
- Ungewollter Deckakt
Macht sich ein potenter Rüde selbständig und deckt ungewollt eine Hündin, kann sich dies als finanziell folgenreiches Abenteuer erweisen. Der Hundehalter der Hündin kann dann nämlich Schadenersatz bei Ihnen geltend machen. - Versicherungsschutz für Welpen
Halten Sie eine Hündin, sollten Sie darauf achten, dass die Hundehaftpflicht auch gleich für die Welpen gilt – so gehen Sie auf Nummer sicher. - Maulkorb- oder Leinenzwang nicht vereinbart
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpflichtung, dem Hund einen Maulkorb oder eine Leine anzulegen – dies sollte keine Bedingung für den Versicherungsschutz sein. - Teilnahme an Hunde- und Sportveranstaltungen
Achten Sie darauf, dass Ihr Hund auch in diesen Fällen versichert ist. - Mietsachschäden
Nicht alle Tarife decken die Schäden ab, die Ihr Hund an den gemieteten Räumen verursachen kann – auf diesen Punkt sollten Sie ebenfalls achten. - Schutz im Ausland
Nehmen Sie Ihren Hund auf Reisen mit, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. So vermeiden Sie Probleme, die schon wegen der abweichenden Gesetzeslage und eventuellen Sprachschwierigkeiten entstehen können. - Hüten durch Dritte
Eine gute Hundeversicherung umfasst auch die Schäden, die während des Hütens durch dritte Personen verursacht werden. Als Dritte werden all die Personen bezeichnet, die nicht Eigentümer des Tieres, aber zum Hüten berechtigt sind. Das umfasst Ihren Lebenspartner ebenso wie Bekannte oder Nachbarn.
Warum sollten Sie einen Hundehaftpflicht Vergleich nutzen?
Bei einem fundierten Hundeversicherung Vergleich handelt es sich um deutlich mehr als nur einen Hundehaftpflicht Preisvergleich: Sie können auf einen Blick überschauen, welche Deckungssummen zu welchen Konditionen angeboten und ob eventuell Selbstbeteiligungen vorgesehen werden. Sie werden schnell erkennen, dass sich sowohl die Preise als auch die Leistungen teilweise gravierend unterscheiden. Allein das Thema Mietsachschäden wird sehr unterschiedlich geregelt, einige Anbieter übernehmen überhaupt keine derartigen Schäden, andere vereinbaren ein bestimmtes Limit. Mit dem Hundehaftpflicht Vergleich erleichtern Sie sich die sonst erheblichen Recherchen, wenn Sie alle Versicherungsbedingungen im Einzelnen analysieren wollten.
Wie wird der Beitrag einer Haftpflicht für einen Hund berechnet?
Schon auf der Ergebnisliste können Sie erkennen, dass die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich kalkulieren: Wichtige Aspekte sind dabei die gewählten Deckungssummen, aber auch die Rasse des jeweiligen Hundes und das Hundealter. Hier spielen statistische Erfahrungswerte eine große Rolle, die beispielsweise auch belegen, dass ältere Hundehalter weniger Schäden verursachen – und dementsprechend weniger für eine Hundehalterhaftpflicht bezahlen müssen. Im Gegenzug haben sich Kampfhunde als deutlich risikoreicher erwiesen, sodass nur noch wenige Versicherer überhaupt eine Hundehaftpflicht anbieten und die im Vergleich zu anderen Hunderassen teurer ausfällt.
Umso wichtiger ist es, dass der Hundeversicherung Vergleich sich auf die konkreten Anforderungen zuschneiden lässt. Geben Sie daher folgende Informationen ein:
- Anzahl der zu versichernden Hunde
- Anzahl der Kampfhunde
- gewünschte Deckungssummen
- gewünschte Selbstbeteiligung
Wenn Sie die Vorgaben verändern, können Sie gut nachvollziehen, wie beispielsweise bei höheren Deckungssummen oder beim Einschluss eines Kampfhundes auch die Hundeversicherung Kosten steigen – immer entsprechend des Risikos, das der Versicherer für Sie übernehmen soll.
Was ist unter einer Selbstbeteiligung zu verstehen?
Sie können die Kosten für die Hundehaftpflicht jedoch aktiv beeinflussen, wie beispielsweise mit einer Selbstbeteiligung die von 150 bis 500 Euro betragen kann. Das heißt unter dem Strich, dass Sie von jedem regulierten Schadensfall den vereinbarten Betrag selbst tragen müssten. Es handelt sich also um eine ganz einfache Rechnung: Stellen Sie die Beiträge für eine Hundeversicherung ohne Selbstbeteiligung denen mit einer Selbstbeteiligung gegenüber und wägen Sie das Risiko ab, dass es zu einem Schaden kommen könnte. Ist dieses Risiko niedrig, die Beitragseinsparung durch eine Selbstbeteiligung jedoch hoch, dann kann sich ein solcher Tarif lohnen. In der Regel sind die Tarife ohne Selbstbeteiligung jedoch vorteilhaft.
Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit einer Hundehalterhaftpflicht ein Jahr. Sie könnten diesen Vertrag somit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf kündigen. Sollten Sie den Zeitpunkt verpassen, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Alternativ bieten die Versicherer aber auch länger Laufzeiten an und räumen dafür Rabatte ein. Diese Angebote können Sie durchaus überdenken, sollten die Konditionen interessant sein.
Auch wenn Sie sich auf zehn Jahre vertraglich binden, haben Sie nach drei Jahren das Recht zur ordentlichen Kündigung – so sieht es der Gesetzgeber vor. Auch bei einem vorzeitigen Todesfall des Hundes können Sie den Vertrag aufheben lassen.
Wie lässt sich die Hundehaftpflicht kündigen?
Zunächst sollten Sie natürlich auf die Mindestlaufzeit achten: Entweder beträgt diese ein Jahr, bei mehrjährigen Verträgen jedoch drei Jahre. Beachten Sie die Kündigungsfrist und senden Sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig unter Angabe aller relevanten Daten an den Versicherer. Verpassen Sie nämlich den Termin, ausschlaggebend ist immer der Posteingang, verlängert sich der Vertrag zur Hundehalterhaftpflicht um ein weiteres Jahr – und das unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit.
Darüber hinaus ergeben sich außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten nach einem versicherten Schaden, allerdings sollten Sie dann bereits auf einen neuen Versicherungsvertrag zurückgreifen können.
Hundehalterhaftpflicht: Typische Schadenbeispiele
- Ein Hund beißt einen vorbeifahrenden Fahrradfahrer.
- Beim Spielen wird ein Kind von einem Hund verletzt.
- Ihr Hund reißt sich los, rennt auf die Straße und verursacht so einen Auffahrunfall.
- Die Schuhe Ihres Gastes sind für Ihren Hund so interessant, dass er sie zerbeißt.
In diesen Fällen kommt die Hundehalterhaftpflicht für alle anfallenden Kosten auf – von den Aufwendungen für Behandlungen, Medikamente und Verdienstausfälle bis hin zu den Sachschäden, die zum Zeitwert reguliert werden. Schwieriger wird es, wenn Ihr Hund einen Artgenossen beißt, denn hier übernimmt die Hundehaftpflicht nur einen bestimmten Teil der Behandlungskosten. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungswert des Hundes – das klingt schlimm, ist aber der Tatsache geschuldet, dass Hunde im deutschen Recht als Sache angesehen werden. Damit begrenzt sich aber auch Ihre Haftung gegenüber dem anderen Tierhalter auf den „Sachwert“ – Sie können sich natürlich jederzeit privat einigen.
Unser Fazit: Hundehalterhaftpflicht Vergleich sinnvoll einsetzen
Die Hundehaftpflicht ist ein relativ preiswerter Vertrag, der seine große Wirkung im Schadensfall entfaltet: Verursacht Ihr Hund nämlich einen Schaden, haben Sie als Halter dafür einzustehen. Dabei kann es sich um Sachschäden handeln, bei denen die beschädigten Gegenstände entsprechend ihres Alters und ihrer Abnutzung zum Zeitwert ersetzt werden. Bei Personenschäden wiederum haben die Geschädigten Anspruch auf alle mit ihrer Behandlung zusammenhängenden Kosten sowie Schmerzensgelder, die Kosten für den Rechtsanwalt und eventuelle Einkommenseinbußen – und die können sich summieren.
Ein solcher Vertrag lohnt sich also in jedem Fall, trotzdem sollten Sie den Hundehaftpflicht Vergleich nutzen, um die Hundehaftpflichtversicherung günstig nach Preis und Leistung abzuschließen. Die Unterschiede sind teilweise enorm, wie Sie schnell feststellen werden. Mit wenigen Eingaben können Sie sich alle relevanten Angebote sortieren lassen, sodass Sie schnell einen guten Überblick erhalten. Selbstverständlich können Sie gleich aus dem Vergleich heraus einen Vertrag abschließen, er zu Ihren Vorstellungen passt – gehen Sie einfach auf Nummer sicher.