Teilkaskoversicherung – Eine ausgesprochen sinnvolle Absicherung für Fahrzeuge
Inhalt
- 1. Die Teilkaskoversicherung – solide Basisabsicherung für Fahrzeuge
- 2. Teilkasko oder Vollkasko – wann ist welche Absicherung sinnvoll?
- 3. Laufzeiten und Kündigungsfristen
- 4. FAQ – Wichtige Fragen zur Teilkaskoversicherung
- 4.1. Was ist eine Teilkaskoversicherung?
- 4.2. Warum sollten die Angebote zur Teilkaskoversicherung verglichen werden?
- 4.3. Wo liegt der Unterschied zur Vollkaskoversicherung?
- 4.4. Wie teuer ist eine Teilkaskoversicherung?
- 4.5. Wann empfiehlt sich der Wechsel von der Voll- in eine Teilkasko?
- 4.6. Wie lässt sich eine Teilkasko abschließen und kündigen?
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Teilkaskoversicherung um eine freiwillige Zusatzversicherung, mit der sich Fahrzeughalter gegen eine ganze Reihe von gravierenden Risiken absichern können. Sie befasst sich mit einer Auswahl von Schäden, die dem eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse zugefügt werden können. Eine Teilkaskoversicherung lässt sich separat vereinbaren, sie ist aber auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung – solide Basisabsicherung für Fahrzeuge
Auch wenn der Versicherungsumfang im Vergleich zur Vollkaskoversicherung begrenzt ist, bietet die Teilkasko bereits einen komfortablen Schutz gegen Sachschäden. Die Versicherungsumfänge unterscheiden sich zwar von Anbieter zu Anbieter, grundsätzlich gelten aber folgende Gefahren versichert:
- Diebstahl – von eingebauten Teilen bis zum gesamten Fahrzeug
Die Versicherungsgesellschaften liefern mit ihren Vertragsunterlagen auch eine Auflistung der Teile, die bei einem Diebstahl versichert sind. In erster Linie umfasst der Versicherungsschutz fest mit dem jeweiligen Fahrzeug verbundenes Zubehör, wie beispielsweise ein fest installiertes Navigationsgerät. Darüber hinaus werden in der Regel auch die vorgeschriebenen Utensilien, wie beispielsweise Verbandskasten und Warndreieck, sowie das serienmäßig mitgelieferte Werkzeug erstattet. Sollte das ganze Fahrzeug gestohlen und nicht wieder aufgefunden werden, erstattet die Teilkaskoversicherung regelmäßig den Zeitwert – auch hier entscheiden die konkreten Versicherungsbedingungen. - Raub sowie Unterschlagung
Ein Raub wird durch die Androhung oder Ausübung von Gewalt gegen den berechtigten Fahrer des Fahrzeuges gekennzeichnet, um in den Besitz des Fahrzeuges zu kommen. Im Gegensatz dazu wird von einer Unterschlagung gesprochen, sollte ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, sondern rechtswidrig angeeignet werden. In diesen Fällen entschädigt die Teilkaskoversicherung den Versicherungsnehmer für den Verlust des Fahrzeuges. - Brand und Explosion – beispielsweise nach einem Kabelbrand
Sollte ein Fahrzeug in Flammen aufgehen oder gar explodieren, wird vor einer Regulierung die Schadensursache explizit ermittelt – und das nicht ohne Grund: Ist nämlich ein Kurzschluss oder anderer technischer Defekt der Grund für den Brand, fällt der Schaden in den Bereich der Teilkasko. Handelt es sich aber um eine Brandstiftung, wird der Schaden als Vandalismus eingestuft und nur von der Vollkaskoversicherung reguliert. Die Versicherung wird in jedem Fall prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Ausschlaggebend ist der Reparaturaufwand im Verhältnis zum Zeitwert. - Kurzschluss – inklusive Folgeschäden
In Fahrzeugen werden vielfältige Verkabelungen verbaut – bis hin zu elektronischen Assistenzsystemen. Das Risiko eines Kurzschlusses ist also durchaus gegeben, auch wenn im Normalfall nur die Sicherung zu Schaden kommt. Sollte sich jedoch ein Schmorschaden entwickeln, bricht in der Regel kein offener Brand aus, die Verkabelung wird jedoch durch die Hitzeentwicklung beschädigt – die Reparatur ist Gegenstand der Teilkaskoversicherung. Beim Thema Folgeschäden, beispielsweise an der Lichtmaschine oder der Batterie, gehen die Leistungspakete weit auseinander: Während einige Versicherer auch diese Schäden zumindest bis zu einer bestimmten Grenze regulieren, lehnen andere dies ab. - Schäden durch Unwetter – Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Hagel
Sturmschäden, wie beispielsweise durch herabfallende Äste oder Dachziegel und umstürzende Bäume, sind versichert, wenn mindestens eine Windstärke 8 gemessen wurde. Auskunft geben bei Bedarf die zuständigen Wetterstationen, die sich auch zum Thema Hagel äußern. Die Teilkasko übernimmt dann die Schäden an Lack oder Karosserie, die durch große Hagelkörner verursacht werden können. Im Fall von plötzlich auftretenden Überschwemmungen, beispielsweise bei Starkregen, tritt die Teilkaskoversicherung ebenso ein wie bei Fahrzeugbeschädigungen in unvermutet überflutete Tiefgaragen. - Glasbruch – zum Beispiel durch Steinschlag
Die Möglichkeiten zur Reparatur beschädigter Glasscheiben haben sich deutlich verbessert, doch in vielen Fällen ist dies ganz einfach nicht mehr umsetzbar: Ist eine Autoscheibe einmal gesprungen, muss sie auch ausgetauscht werden. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die damit verbundenen Kosten – und das unabhängig von der Ursache des Glasbruchs. Lohnt sich die Reparatur, belohnen die Versicherer diese Variante mit dem Verzicht auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. - Marderschäden – an Kabeln und Schläuchen
Marder entwickeln eine regelrechte Vorliebe für Kabel, Schläuche und Abdichtmaterial. Dies geschieht jedoch, weil das Material gefressen würde, sondern um eventuelle Spuren von Konkurrenten um dieses Revier zu vernichten. Die Folgen können fatal sein, vor allem wenn Bremsschläuche oder wichtige Verkabelungen betroffen sind. Die Reparatur der Direktschäden wird von den meisten Versicherern im Rahmen der Teilkaskoversicherung erstattet. Einige versichern jedoch auch die Folgeschäden in einem bestimmten Umfang. Diese sind nicht zu unterschätzen, erwischt der Marder nämlich den Kühlwasserschlauch, droht im Ernstfall ein Motorschaden. - Zusammenstoß mit Haarwild – wie Wildschweine, Füchse oder Rehe
Die ursprüngliche Fassung der Teilkasko sah eine Schadensregulierung vor, wenn das versicherte Fahrzeug mit einem Haarwild zusammenstößt. Dazu zählen neben Reh- und Rotwild auch Wisente, Elche, Hasen und Murmeltiere, Wildschweine, Luchse, Füchse, Seehunde und Fischotter. Neuere Versicherungsbedingungen gehen hier deutlich weiter und sichern auch die Folgeschäden von Zusammenstößen mit Vögeln, Nutztieren oder sämtlichen Tieren ab. Erstattet werden dann die Reparaturkosten, solange dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
Eine weitere wichtige Klausel wird ebenfalls nur von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten: den „Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit“. Übersetzt bedeutet das, die Teilkasko leistet auch dann, wenn der Schaden wegen des grob fahrlässigen Verhaltens des versicherten Fahrers zumindest begünstigt oder verursacht wurde. In der Regel lehnen die Kfz-Versicherer nämlich dann die Regulierung ab, auch wenn die Abgrenzung sehr schwierig ist – in der Regel muss ein Richter entscheiden. Diese haben dabei alle Umstände abzuwägen, denn in den Bedingungen heißt es: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonderen Maße missachtet. Die Nachweispflicht liegt dann beim Versicherer.
In der Praxis wird als grob fahrlässig eingeschätzt, sollten Sie eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfahren. Auch das Aufheben des heruntergefallenen Handys und ein daraus resultierender Unfall werden als grob fahrlässig eingeschätzt, sollten nicht besondere Umstände dagegen sprechen. Dass es durchaus Ausnahmen gibt, zeigt die Rechtsprechung. Werden Fahrer beispielsweise von ihren Kindern auf den Rücksitzen abgelenkt oder leuchtete ein anderes Licht grün auf, das der Fahrer im Zweifelsfall für die Ampel hielt, kann es durchaus zu abweichenden Urteilen kommen.
Hintergrund: Vollkasko und Teilkasko – wo liegen die Unterschiede?
Auch wenn es sich um verschiedene Versicherungssparten handelt, greifen diese doch ineinander: Die Teilkasko ist mit dem beschriebenen Versicherungsumfang wesentlicher Teil der Vollkaskoversicherung. Deren Leistungen gehen jedoch darüber hinaus und umfassen Beschädigungen am eigenen Fahrzeug, die der Fahrer selbst oder unbekannte Dritte verursachen, also auch Vandalismus. Da die Schäden unterschiedlich betrachtet werden, können Sie auch verschiedene Selbstbeteiligungen vereinbaren: Während Sie bei Vollkaskoschäden zum Beispiel 300 oder 500 Euro je Vorfall selbst übernehmen, lässt sich der Selbstbehalt für Teilkaskoschäden auf 0 Euro setzen. Kommt es dann beispielsweise zu einem Glasbruchschaden, wird dieser nicht nur komplett erstattet, Sie haben darüber hinaus auch keine Hochstufung im Schadenfreiheitsrabatt zu befürchten – der gilt nur für eventuelle Vollkaskoschäden.
Quelle: Statista
Teilkasko: Leistungen zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert?
Ein weiterer wichtiger Punkt, der vor allem Neufahrzeuge betrifft, ist die Höhe der Entschädigung in der Teilkasko. Schon vor Jahren änderte die Versicherungswirtschaft hier ihr Vorgehen, indem sie von der Neuwerterstattung auf den Wiederbeschaffungswert abstellte. Im Ernstfall müssen Sie also mit erheblichen Einbußen rechnen, denn bereits mit der ersten Zulassung verliert Ihr Fahrzeug zwischen 20 und 30 Prozent des Wertes. Problematisch wird es, wenn Sie das Fahrzeug finanziert oder geleast haben: Die noch verbliebene Kreditsumme ist insbesondere in den ersten Monaten deutlich höher als der Wert des Fahrzeuges, den die Versicherung bei einem Totalschaden erstatten würde. Diese bewertet nämlich gleichartige Fahrzeuge mit ähnlichen Laufleistungen und Abnutzungen – und Gebrauchtwagen sind nun einmal günstiger. Hier empfiehlt sich die sogenannte GAP-Deckung, die die aufklaffende Finanzierungslücke schließt.
Alternativ können Sie auch auf Kfz-Versicherer zurückgreifen, die wieder eine Neuwertentschädigung anbieten – zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Möglich ist der Versicherungsschutz für drei Monate ab erst Zulassung bis hin zu zwei Jahren. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen des jeweiligen Versicherers, aber klar ist auch: Der Versicherungsbeitrag steigt mit der Dauer dieser Absicherung. Darüber hinaus können weitere Bedingungen formuliert sein, wie beispielsweise die Auflage, dass die Wiederherstellungskosten sich auf wenigstens 80 Prozent des Preises für einen Neuwagen belaufen müssen oder der Versicherungsnehmer der erste Halter des Fahrzeugs sein muss. Damit würde der Versicherungsschutz bei Tageszulassungen nicht mehr greifen.
Die Versicherer bieten verschiedene Optionen an, die Sie kritisch abwägen sollten. Ob sich eine Neuwertentschädigung lohnt und wie lange Sie diese vereinbaren sollten, darüber entscheiden vielfältige Faktoren – nicht zuletzt die Höhe der Beiträge. In der Teilkasko würde dann beispielsweise bei einem Diebstahl, nach einer Überschwemmung oder einem Brand ein neues Fahrzeug ersetzt, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein. Als Alternative kommt die GAP-Deckung in Frage.
Beitragskalkulation in der Teilkaskoversicherung – was ist relevant?
Die Versicherungsgesellschaften nutzen die Schadenstatistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Kalkulation der Kfz-Versicherungsbeiträge – das betrifft auch die Teilkasko. Als grundsätzlich relevante Faktoren gelten
- die Regionalklassen für die mehr als 400 Zulassungsbezirke,
- die Typklassen für die mehr als 27.000 Fahrzeugmodelle,
- die Tarifgruppen für bestimmte Berufsgruppen,
- das Nutzeralter,
- die jährliche Fahrleistung,
- der Nutzerkreis sowie
- das Alter des versicherten Fahrzeuges.
Die Auswertung der Schadenstatistiken nach diesen Kriterien wirken sich direkt auf die Beitragshöhe aus: So sind einige Fahrzeuge beispielsweise begehrter für Diebe als andere, was sich in höhere Typklassen niederschlägt. Ist das Auto in einem Bezirk zugelassen, wo im Vergleich zum Durchschnitt häufig Schäden reguliert werden müssen, steigen die Beiträge wegen einer hohen Regionalklasse ebenfalls. Weitere subjektive Tarifmerkmale werden von den Versicherungsgesellschaften festgelegt und bewertet: So wirkt sich beispielsweise die nächtliche Unterstellung des Fahrzeuges in einer abschließbaren Garage ebenso positiv auf den Beitrag zur Teilkaskoversicherung aus wie eine geringe jährliche Kilometerleistung. Es geht als immer um die Wahrscheinlichkeit von Schäden und die dadurch verursachten Kosten, für die das Beitragsvolumen ausreichen muss.
Im Gegensatz zur Vollkasko unterliegt die Teilkasko jedoch keinem Schadenfreiheitsrabattsystem – Sie bezahlen immer einen 100-Prozent-Beitrag. Der Hintergrund ist einleuchtend, sind doch bevorzugt Schäden versichert, auf die Sie kaum Einfluss haben. Warum sollten Sie also eine Belohnung bei Schadenfreiheit erhalten oder eine Bestrafung nach einem Schaden hinnehmen? Das hat allerdings auch zur Folge, dass Sie nach einem versicherten Schaden nicht zurückgestuft werden können. Damit werden auch Varianten ohne Selbstbeteiligung sinnvoll: Die Versicherung würde dann auch kleinere Schäden regulieren, ohne dass dies zu Sanktionen führen würde.
Teilkasko oder Vollkasko – wann ist welche Absicherung sinnvoll?
Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn ausschlaggebend ist immer die konkrete Situation: Während sich für Neuwagen in der Regel eine Vollkaskoversicherung empfiehlt, greifen viele Versicherte bei Gebrauchtwagen auf eine Teilkaskoversicherung zurück. Es ist aber nicht generell davon auszugehen, dass die Teilkasko deutlich günstiger ist als eine Vollkasko: Haben Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erfahren, kann sich das Verhältnis durchaus verkehren. Es sind also folgende Fragen zu beantworten, um eine tragfähige Entscheidung zu treffen:
- Wie hoch sind die konkreten Beiträge zur Teilkasko und Vollkasko?
- Wie alt und wie teuer ist das Fahrzeug:
- Welchen Wiederbeschaffungswert könnten Sie im Extremfall erwarten?
- Können Sie Reparaturen eventuell aus eigener Tasche bezahlen?
Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr neu ist, würde die Vollkasko nach einem selbst verschuldeten Unfall die Reparaturleistungen bezahlen. Eventuelle Abzüge Neu für Alt hätten Sie vor allem in Bezug auf die Lackierung zu tragen. Wären die Reparaturkosten für Sie kein Problem, stellen Sie einfach auf eine Teilkasko um – oder verzichten Sie ganz darauf. Allerdings sollten Sie dabei nicht verkennen, dass auch ein Hagelschaden kostenintensiv werden kann. Im Vergleich dazu sind die Beiträge zur Teilkasko ausgesprochen moderat.
Laufzeiten und Kündigungsfristen
Auch die Teilkaskoversicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr und lässt sich regulär mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit kündigen. Nach einer echten Beitragserhöhung eröffnet sich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsinformation – und das auch rückwirkend. In der Regel werden die Kfz-Haftpflicht- und die Teilkaskoversicherung gemeinsam abgeschlossen, sodass auch die Beitragsanpassung in einem der Sparten zur Kündigung des gesamten Vertrages berechtigt. Selbstverständlich erlischt auch die Teilkaskoversicherung, sollte das Fahrzeug abgemeldet oder verkauft werden.
FAQ – Wichtige Fragen zur Teilkaskoversicherung
Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko ist ein freiwillige Zusatzversicherung, die in erster Linie bei Schäden am Fahrzeug eintritt, die der Fahrer nicht selbst zu verantworten hat. Beispiele: Glasbruch, Diebstahl, Brand, Hagel oder Marderbiss. Sie stellt eine Basisabsicherung dar, die auch wesentlicher Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist. Die Teilkaskoversicherung unterliegt keinem Schadenfreiheitsrabattsystem, Schäden oder Schadenfreiheit werden also weder belohnt noch sanktioniert.
Warum sollten die Angebote zur Teilkaskoversicherung verglichen werden?
Die Unterschiede liegen im Detail: Im Laufe der letzten Jahre haben die Versicherungsgesellschaften ihre Bedingungen unterschiedlich modifiziert. So bieten einige beispielsweise den Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit an, andere lehnen in diesen Fällen den Versicherungsschutz ab. Darüber hinaus variieren die Definitionen von Wildschäden, die Entschädigungen bei Marderbiss und natürlich die Beiträge. Ein fundierter Versicherungsvergleich erlaubt die detaillierte Analyse der Versicherungsbedingungen, sodass Sie sich mit wenig Aufwand Transparenz verschaffen können. Darüber hinaus verändern sich die Beiträge jährlich, was einen regelmäßigen Vergleich der Konditionen sinnvoll macht.
Wo liegt der Unterschied zur Vollkaskoversicherung?
Die Vollkasko leistet über die inkludierte Teilkaskoversicherung hinaus für die Schäden am versicherten Fahrzeug, die bei einem selbstverschuldeten Unfall oder durch unbefugte Dritte verursacht werden. Damit fallen auch Vandalismus Schäden in diesen Bereich. Bleibt ein Versicherungsnehmer schadenfrei, erfährt er sich jährlich eine höhere Schadenfreiheitsklasse und einen daraus abgeleiteten Schadenfreiheitsrabatt. Im Gegenzug erfolgt nach einem regulierten Schaden eine Rückstufung.
Wie teuer ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Beiträge hängen von der Typklasse und der Regionalklasse ab, in die das jeweilige Fahrzeug auf der Grundlage umfangreicher Schadenstatistiken eingestuft wurde. In Deutschland werden 27.000 Modelle und 400 Zulassungsbezirke in Bezug auf Schadenhäufigkeit und -summen unterschieden. Darüber hinaus können Versicherte den Beitrag mit einer Selbstbeteiligung reduzieren, aber auch weitere beitragsbestimmende Kriterien vereinbaren. Dazu zählen beispielsweise die jährliche Kilometerleistung, einen eingeschränkten Nutzerkreis oder die Einwilligung in die Werkstattbindung. Im letzteren Fall dürfte das Fahrzeug dann nur in den von der Versicherungsgesellschaft vorgegeben Kfz-Werkstätten repariert werden, mit denen in der Regel Rahmenvereinbarungen bestehen.
Wann empfiehlt sich der Wechsel von der Voll- in eine Teilkasko?
Es ist immer eine individuelle Entscheidung, aber vom Grundsatz her werden Vollkaskoversicherungen vor allem für neue Fahrzeuge abgeschlossen. Sobald das Fahrzeug einige Jahre alt ist, stellen viele Versicherte den Versicherungsschutz auf eine Teilkasko um. Der Grund liegt einerseits darin, dass die Vollkasko ab einem bestimmten Fahrzeugalter bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt, meist aber relativ viel kostet. Das ist jedoch genau zu prüfen: Abhängig vom persönlichen Schadenfreiheitsrabatt kann eine Vollkasko inklusive Teilkasko auch günstiger sein als eine separate Teilkaskoversicherung – ein expliziter Vergleich lohnt sich in jedem Fall. Versicherte sollten sich immer die Frage stellen, ob sie nach einem Unfall die Reparaturkosten selbst bezahlen können oder wollen.
Wie lässt sich eine Teilkasko abschließen und kündigen?
Grundsätzlich wird die Teilkaskoversicherung im Zusammenhang mit der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart – mit denselben Hauptfälligkeiten, Laufzeiten und Kündigungsfristen. Der Vertrag kann somit regulär unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, sollten die Beiträge vom Versicherer erhöht werden. Dafür steht dem Versicherten eine Frist von einem Monat nach Zugang des Informationsschreibens zur Verfügung – auch rückwirkend, wenn dieses Schreiben beispielsweise erst nach der Hauptfälligkeit eingegangen sein sollte.
Unser Fazit: Teilkaskoversicherung mit optimalem Preis-Leistungsverhältnis
Der Leistungsumfang einer Teilkasko ist im Vergleich zum in der Regel moderaten Beitrag enorm, werden doch die Schäden übernommen, die auf äußerliche und vom Fahrer unabhängige Einflüsse zurückzuführen sind. Dazu zählen beispielsweise Glasschäden, Sturm und Hagel, Blitzschlag, Feuer und Explosion, aber auch Diebstahl, Überschwemmungen, Zusammenstoß mit Haarwild oder Marderschäden. Da kein Schadenfreiheitsrabatt zu beachten ist, bleiben Schadensregulierungen ohne Folgen auf den Versicherungsbeitrag. Trotzdem sollten die Angebote detailliert vergleichen werden, denn die Versicherungsumfänge variieren teilweise in erheblichem Umfang.