Vollkaskoversicherung – Umfassender Schutz für Ihr Fahrzeug
Inhalt
- 1. Die Vollkaskoversicherung – das Sicherheitspaket für Fahrzeughalter
- 2. Mehrwert der Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko
- 3. Vollkasko: Neuwert oder Wiederbeschaffungswert – das ist die Frage
- 4. Beitrag zur Vollkaskoversicherung – wichtigste Einflussfaktoren
- 5. Subjektive Faktoren zur Beitragssenkung in der Vollkasko
- 6. Wann sich eine Vollkaskoversicherung lohnt
- 7. Vollkaskoversicherung: Laufzeiten und Kündigungsfristen
- 8. FAQ: Wichtige Fragen zur Vollkasko
- 8.1. Was ist eine Vollkaskoversicherung?
- 8.2. Warum sollten die Angebote zur Vollkaskoversicherung verglichen werden?
- 8.3. Wo liegt der Unterschied zur Teilkaskoversicherung?
- 8.4. Wie teuer ist eine Vollkaskoversicherung?
- 8.5. Wann empfiehlt sich die Vollkasko, wann ist die Teilkasko besser sinnvoll?
- 8.6. Wie lässt sich eine Vollkasko abschließen und kündigen?
Die Vollkaskoversicherung lässt sich freiwillig zusätzlich zur obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um auch bei den unterschiedlichsten Schäden am eigenen Fahrzeug einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Somit bietet sie einen umfassenden Versicherungsschutz für Fahrzeuge, da über die eingeschlossene Teilkasko hinaus auch weitere Risiken abgesichert sind. Allerdings variieren die Leistungsumfänge und Beiträge deutlich am Markt, sodass sich in jedem Fall ein seriöser Vergleich lohnt.
Die Vollkaskoversicherung – das Sicherheitspaket für Fahrzeughalter
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die als echte Pflichtversicherung Voraussetzung zur Zulassung eines Fahrzeuges ist, zählt die Vollkaskoversicherung zu den freiwilligen Zusatzversicherungen. Sie kommt für einen Großteil der möglichen Schäden an einem Fahrzeug auf. Schadenablehnungen sind lediglich bei
- vorsätzlich verursachten Beschädigungen und
- für auf Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss herbeigeführte Schäden
zu befürchten. Allerdings gehen beim Thema grobe Fahrlässigkeit die Vorgehensweisen der Versicherungsgesellschaften weit auseinander: Lehnen einige die Schadensregulierung ab, sollte der Fahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gravierend missachten, schließen andere derartige Schäden ein. Sie verzichten dann auf den Einwand wegen grober Fahrlässigkeit und die damit verbundenen Diskussionen. Denn schon die schwammige Formulierung im Gesetzestext erlaubt immer wieder abweichende Interpretationen, zumal die besonderen Umstände eines Schadens in die Bewertung mit einbezogen werden müssen. In der Regel werden derartige Auseinandersetzungen vor Gericht ausgetragen, wobei die Versicherungsgesellschaft die grobe Fahrlässigkeit im Verhalten des Fahrers nachweisen muss.
Als Orientierung dient die laufende Rechtsprechung, die durchaus auch die Interessen der Versicherten widerspiegelt: Ist ein Fahrer beispielsweise durch im Fahrzeug befindliche Kinder abgelenkt und überfährt eine rote Ampel oder ein Stoppschild, wirkt sich das positiv auf die Beurteilung aus. Die Auswahl eines Anbieters, der grob fahrlässig verursachte Schäden in der Voll- und Teilkasko einschließt, kann diesen lästigen Auseinandersetzungen effektiv vorbeugen. Der Versicherungsumfang ist nämlich erheblich, die Vollkasko leistet weit mehr als die inkludierte Teilkasko, die im Wesentlichen für folgende Schäden einsteht:
- Diebstahl – von eingebauten Teilen bis zum gesamten Fahrzeug
- Raub sowie Unterschlagung
- Brand und Explosion – beispielsweise nach einem Kabelbrand
- Kurzschluss – inklusive Folgeschäden
- Schäden durch Unwetter – Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Hagel
- Glasbruch – zum Beispiel durch Steinschlag
- Marderschäden – an Kabeln und Schläuchen
- Zusammenstoß mit Haarwild – wie Wildschweine, Füchse oder Rehe
Schon bei diesem wesentlichen Bestandteil der Vollkaskoversicherung unterscheiden sich die Leistungsumfänge am Markt, sodass sich ein detaillierter Vergleich lohnt. Übernehmen einige Versicherer bei einem Marderschaden lediglich die Reparatur der beschädigten Kabel, Schläuche oder Abdichtungen, leisten andere auch bis zu den jeweils festgelegten Grenzen für die Folgeschäden – und die können drastisch ausfallen: Werden beispielsweise Kühlschläuche beschädigt, sodass das Kühlmittel auslaufen kann, droht im Extremfall ein Motorschaden. Weitere Differenzen zeigen sich regelmäßig beim Punkt Zusammenstoß mit Haarwild: Waren hier ursprünglich nur die bekannten Wildtiere gemeint, haben verschiedene Versicherer diesen Kreis deutlich erweitert – bis hin zu Tarifen, bei denen die Schäden durch Zusammenstöße mit jeglichen Tieren als versichert gelten.
Mehrwert der Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko
Über den auch separat zu vereinbarenden Versicherungsumfang der Teilkasko hinaus umfasst die Vollkasko
- alle selbst verschuldeten Schäden am Fahrzeug sowie
- Schäden durch unbekannte Dritte
mit den aufgeführten Einschränkungen des Vorsatzes und der Trunkenheit oder Drogenbeeinträchtigung.
Somit ist die Vollkaskoversicherung die einzige Möglichkeit, ein Fahrzeug für die Unfälle zu versichern, für die der Fahrer selbst Verantwortung trägt: Während die Kfz-Haftpflicht für die am gegnerischen Fahrzeug verursachten Sachschäden und eventuelle Personenschäden aufkommt, würden Sie Ihre Reparaturkosten oder die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges selbst finanzieren müssen. Dabei muss es nicht zwangsläufig um einen Zwischenfall mit einem anderen Fahrzeug handeln, ecken Sie beim Ausparken an einer Wand oder einem Baum an, fällt dies ebenso in den Versicherungsumfang wie
- Vandalismus Schäden,
- Beschädigungen während eines Transports auf einer Fähre oder
- Schäden bei einem durch Dritte verursachten Unfall, wenn der Unfallgegner sich entzieht und nicht ermittelt werden kann.
Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich damit vor allem für neue, aber auch für hochwertige Fahrzeuge – jedoch sollte die Entscheidung immer entsprechend der konkreten Voraussetzungen getroffen werden. Ist ein Fahrzeug finanziert oder geleast, bestehen die Banken oder Leasinggesellschaften ohnehin auf einer umfassenden Absicherung. Sollte nämlich ein Schaden nicht versichert sein, hätten Sie als Kredit– oder Leasingnehmer nicht nur die vereinbarten Raten weiter zu bezahlen, sondern müssten auch für die Reparatur oder im Extremfall für den Ersatz des Fahrzeuges eintreten. Um hier eine optimale Absicherung zu organisieren, sollten Sie den Punkt Neuwertentschädigung genauer untersuchen.
Vollkasko: Neuwert oder Wiederbeschaffungswert – das ist die Frage
In der Regel übernimmt die Vollkasko die Reparaturkosten nach einem versicherten Schaden. Als Obergrenze gilt meist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges: Kommt es beispielsweise zu einem Unfall, werden die wahrscheinlichen Reparaturkosten zuzüglich des aktuellen Restwertes ins Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert, also den Kosten für ein gleichartiges und gleichaltriges Fahrzeug, gestellt. Übersteigen die Reparaturkosten und der Restwert den Wiederbeschaffungswert erheblich, sprechen die Versicherer von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesen Fällen können Sie das Auto im aktuellen Zustand verwerten, wobei Ihnen die Versicherer behilflich sind, und erhalten die Differenz zum Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.
Problematisch ist die Tatsache, dass auch neue Fahrzeuge schnell an Wert verlieren: Mit Erwerb und erster Zulassung schwinden nicht selten 20 bis 30 Prozent des Neuwertes. Sollten Sie kurze Zeit danach einen Totalschaden verursachen oder Ihr finanziertes Fahrzeug gestohlen werden, klafft eine teilweise erhebliche Finanzierungslücke auf: Sie haben erst wenige Raten getilgt – und doch ist der Wiederbeschaffungswert im Vergleich zum Kaufpreis bereits drastisch gesunken. Die Bank oder die Leasinggesellschaft wird auf Ablösung der kompletten Verbindlichkeiten bestehen. Diesen Problemen können Sie entgehen, indem Sie einen Tarif mit Neuwertentschädigung oder eine Premium-Deckung auswählen: Sie können den Zeitraum, in dem Sie im Schadenfall maximal den Neupreis erstattet bekommen, auf bis zu 24 Monate ausdehnen – natürlich gegen einen entsprechenden Aufpreis.
Alternativ steht Ihnen die GAP-Deckung zur Auswahl, deren Erstattungshöchstbetrag mit den sinkenden Verbindlichkeiten Ihres Leasingvertrages abnimmt. So wird die Finanzierungslücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Leasingvertrages geschlossen – sowohl bei einem Totalschaden als auch im Falle des Diebstahls eines geleasten Fahrzeuges. Sie können diesen Zusatzbaustein in der Regel in einem Vergleich auswählen, sodass alle in Frage kommenden Tarife selektiert werden. Auch diese zusätzliche Absicherung erhöht Ihren Versicherungsbeitrag, das kann sich unter dem Strich im Schadensfall jedoch durchaus rechnen.
Beitrag zur Vollkaskoversicherung – wichtigste Einflussfaktoren
Wie die Kfz-Haftpflicht- und die Teilkaskoversicherung auch liegen der Beitragskalkulation für die Vollkaskoversicherung die Schadenstatistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zugrunde: Für jedes der 27.000 verschiedenen Fahrzeugmodelle werden die Schadenhäufigkeit und die -höhe in den jeweiligen Zulassungsbezirken erfasst. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Einstufung in die Regionalklassen sowie die Typklassen – unterschieden nach Teil- und Vollkasko. Je höher die Klassen, desto teurer die Versicherung. Bei Modellen, die neu auf den Markt kommen, werden zunächst Schätzungen vorgenommen. Nach Abschluss eines Versicherungsjahres erfolgen dann, wie bei allen anderen Modellen auch, bei Bedarf Korrekturen. Sie erhalten dies dann im Rahmen der vor der Hauptfälligkeit verschickten Beitragsinformationen mitgeteilt.
Ob und wie stark sich das auf den Beitrag der Vollkasko auswirkt, hängt von den Beständen des jeweiligen Versicherers, aber auch der Unternehmensphilosophie ab: Können es sich einige Gesellschaften leisten, die Beiträge abzusenken oder zumindest beizubehalten, müssen andere die Beiträge erhöhen, um weiterhin wirtschaftlich zu arbeiten. Die seriösen Versicherungsvergleiche spielen hier eine ganz eigene Rolle: Je transparenter nämlich die Tarife für die Verbraucher werden, desto mehr steigt der Wettbewerbsdruck. Um sich Vorteile zu verschaffen, räumen Versicherer immer wieder sehr günstige Konditionen ein, auch wenn das zu Verlusten führen kann. Die Chancen, sich Markanteile zu erobern und mit der Kfz-Versicherung weitere Verträge beim Kunden platzieren zu können, gleichen dieses Risiko aus.
Subjektive Faktoren zur Beitragssenkung in der Vollkasko
Über die Eckdaten in der Vollkaskoversicherung hinaus, haben Sie es aber auch bis zu einem bestimmten Teil selbst in der Hand, den Beitrag zu reduzieren. Rabatte erhalten Sie beispielsweise, wenn
- Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt nutzen können,
- eine möglichst hohe Selbstbeteiligung vereinbaren,
- Sie für Ihr Auto eine sichere Abstellmöglichkeit vorweisen können,
- sie den Nutzerkreis für Ihr Fahrzeug einschränken und
- Sie sich an die Werkstattempfehlung Ihres Versicherers halten.
Schadenfreiheitsrabatt
Für jedes schadenfrei zurückgelegte Jahr werden Sie belohnt, indem Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse gestuft werden. Daraus leiten sich Rabatte ab, die Ihren Beitrag direkt beeinflussen. Die Versicherungsgesellschaften setzen die SF-Klassen unterschiedlich in Prozentsätze um:
SF-Klasse | Bedingung | Beitragshöhe |
---|---|---|
M (Malusklasse) | Fahranfänger nach Unfall (eigene Schuld) | über 100% |
S | Nach Rückstufung aus SF 1 | über 100% |
0 | Fahranfänger | über 100% |
SF 1/2 | mindestens 3 Jahre EU-Führerschein | über 100% |
SF 1 | 1 Jahr unfallfrei | ca. 65-100% |
SF 2 | 2 Jahre unfallfrei | ca. 60% |
SF 3 | 3 Jahre unfallfrei | ca. 55% |
SF 4 | 4 Jahre unfallfrei | ca. 50% |
SF 5-8 | 5-8 Jahre unfallfrei | ca. 45-50% |
SF 9-15 | 9-15 Jahre unfallfrei | ca. 40-45% |
SF 16-25 | 16-25 Jahre unfallfrei | ca. 30-35% |
ab SF 26 | mehr als 26 Jahre unfallfrei | ca. 25-30% |
Die reinen Prozentzahlen sind jedoch nicht entscheidend, wenn Sie die günstigste Kfz-Versicherung recherchieren: Ausschlaggebend ist das Ergebnis, das sich auf den jeweiligen 100-Prozent-Beitrag bezieht. Ist dieser von Haus aus deutlich höher, nützen Ihnen wenige Prozentpunkte Unterschied in den Prozenten nichts. Sie gehen auch kein Risiko ein, wenn Sie den Versicherer wechseln – die Schadensfreiheitsklasse nehmen Sie mit, es werden dann die beim neuen Versicherer geltenden Prozentsätze verwendet.
Selbstbeteiligung
In einer Vollkaskoversicherung können den Selbstbehalt von 0 Euro bis 1.000 Euro und mehr je Schadenfall vereinbaren. Diesen Anteil haben Sie dann bei jedem versicherten Vollkaskoschaden selbst zu tragen. Je höher Ihr Eigenanteil ist, desto günstiger wird der Beitrag. Doch sollten Sie bei der Entscheidung einen Wert wählen, den Sie auch ohne Probleme aus Ihren Mitteln übernehmen können.
Nächtliche Abstellmöglichkeit
Je sicherer Ihr Fahrzeug in den Stunden von 22.00 bis 6.00 Uhr steht, desto günstiger Ihr Versicherungsbeitrag. Neben einer abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage können Sie auch Rabatte für einen Carport, ein eigenes Grundstück oder eine Tiefgarage beanspruchen. Einige Versicherer begünstigen Sie auch, wenn Sie ein Eigenheim nachweisen können.
Nutzerkreis
Fahren nur Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner mit dem versicherten Auto, wird Ihre Vollkasko günstiger, als wenn eine unübersichtliche Personengruppe Zugriff hat. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Alter der Nutzer, da die Versicherer für verschiedene Altersgruppen höhere Schadenswahrscheinlichkeiten ermittelt haben.
Werkstattbindung
Entscheiden Sie sich für die Werkstattbindung, sparen Sie direkt am Beitrag zur Vollkaskoversicherung. Sie müssen dann aber auch die Reparaturen in einer Werkstatt durchführen lassen, die Ihnen die Versicherungsgesellschaft vorschreibt. Hintergrund sind Rahmenvereinbarungen, die zur Kostensenkung führen.
Wann sich eine Vollkaskoversicherung lohnt
Eine klare Regel als Antwort auf diese Frage gibt es nicht: Grundsätzlich dürfte der umfassende Schutz der Vollkaskoversicherung insbesondere für neue Fahrzeuge interessant sein – sind diese finanziert oder geleast, wird die Absicherung ohnehin gefordert. Für hochwertige Fahrzeuge wird dieser Versicherungsschutz oftmals länger gehalten als für preiswertere, obwohl auch das kein stichhaltiger Grund ist. Entscheidend ist natürlich der konkrete Beitrag, denn es ist nicht generell so, dass die Vollkaskoversicherung deutlich teurer als die Teilkaskoversicherung ist: Können Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt nutzen, profitieren Sie im Vergleich zur Teilkasko, die bei 100 Prozent bleibt.
Um eine tragfähige Entscheidung zu treffen, können Sie sich folgendermaßen vorgehen:
- Ermitteln Sie die Beiträge sowohl für eine Vollkasko als auch für eine Teilkasko.
- Legen Sie dabei die Selbstbeteiligungen zugrunde, die Sie gut verkraften können.
- Ermitteln Sie den Wiederbeschaffungswert anhand des Modells und Alters des Fahrzeuges.
- Wägen Sie Kosten und Nutzen gegeneinander ab.
- Stellen Sie sich die Frage, ob Sie schadenbedingte Reparaturen selbst tragen könnten oder wollen.
Abhängig von Ihren Erkenntnissen können Sie eine Vollkaskoversicherung beibehalten oder in eine Teilkasko umwandeln – auf diesen Basis-Versicherungsschutz sollten Sie nach Möglichkeit nicht verzichten.
Vollkaskoversicherung: Laufzeiten und Kündigungsfristen
Analog den anderen Zweigen der Kfz-Versicherung gelten für die Vollkasko Laufzeiten von einem Jahr. Die Hauptfälligkeit wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zum Jahreswechsel vereinbart. Somit gilt auch hier der 30. November als letzter Tag, an dem eine reguläre Kündigung schriftlich beim Versicherer eingehen muss, um zum 1. Januar gültig zu werden. Ausnahmen sind echte Beitragserhöhungen, die im Rahmen der schriftlichen Beitragsinformationen angekündigt werden. Ab Zugang des Schreibens haben Sie für eine außerordentliche Kündigung einen Monat Zeit – auch wenn dann schon das neue Jahr begonnen hat. Wichtig ist jedoch, dass der Beitrag wirklich angepasst wurde und sich nicht wegen einer Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt für Sie erhöht hat. Darüber hinaus erlischt der Vertrag, sollten Sie das Fahrzeug verkaufen oder abmelden.
FAQ: Wichtige Fragen zur Vollkasko
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Die Vollkasko gehört zu den freiwilligen Zusatzversicherungen, die Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen können. Sie beinhaltet eine Teilkaskoversicherung, die beispielsweise bei Glasbruch, Brand, Diebstahl, Marderbiss oder Hagel leistet. Darüber hinaus tritt die Vollkasko für die Schäden ein, die Sie als Fahrer selbst verursachen – auch durch Vorsatz oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Der Versicherungsschutz beinhaltet aber auch Schäden, die unbekannte Dritte verursachen – inklusive Vandalismus. Ein Schadenfreiheitsrabattsystem sorgt für die Belohnung unfallfreien Schadens, führt aber auch zu Sanktionen nach der Regulierung eines versicherten Schadens.
Warum sollten die Angebote zur Vollkaskoversicherung verglichen werden?
Auch hier sind die Bedingungen entscheidend: Einerseits spielt der Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle. Ist dies nicht vorgesehen, können Versicherer die Schadenregulierung ablehnen, sobald sie dem Fahrer grob fahrlässiges, also dem Verkehr in hohem Maße nicht angemessenes Verhalten nachweisen. Auch in puncto Neuwertentschädigung variieren die Tarife, in der Regel bieten nur Premium-Varianten überhaupt eine über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Erstattung an – zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Insbesondere für neue Fahrzeuge empfiehlt sich jedoch eine solche Regelung. Alternativ kann bei Leasingfahrzeugen auch auf die sogenannte GAP-Deckung zurückgegriffen werden, um die Finanzierungslücke im Schadensfall zu schließen. Da sich nicht nur Bedingungen, sondern vor allem die Konditionen regelmäßig ändern, sollten Sie unbedingt einen Vergleich zu Rate ziehen.
Wo liegt der Unterschied zur Teilkaskoversicherung?
Der Versicherungsschutz einer Vollkasko geht weit über den der eingeschlossenen Teilkaskoversicherung hinaus und ergänzt diese de facto. Auch wenn es sich um einen Vertrag handelt, werden die beiden Bestandteile unterschiedlich gehandhabt: Während die Vollkasko Schadenfreiheitsklassen vorsieht, bleiben Teilkaskoschäden davon unbenommen. Auch die Selbstbeteiligungen lassen sich unabhängig voneinander vereinbaren.
Wie teuer ist eine Vollkaskoversicherung?
Einerseits werden die Beiträge von statistisch ermittelten Typklassen und Regionalklassen bestimmt, andererseits durch den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt. Darüber hinaus können Sie die Beitragshöhe mit Selbstbeteiligungen und subjektiven Risikofaktoren beeinflussen. Dazu zählen die jährliche Fahrleistung, die Art der nächtlichen Unterstellung, der Umfang und das Alter des Nutzerkreises oder auch die Vereinbarung einer Werkstattbindung.
Wann empfiehlt sich die Vollkasko, wann ist die Teilkasko besser sinnvoll?
In der Regel ist die Vollkasko vor allem für neue oder für hochwertige Fahrzeuge sinnvoll. Wann sich die Umstellung in die Teilkasko lohnt, lässt sich jedoch nicht pauschal festlegen: Auch bei Fahrzeugen, die bereits einige Jahre alt sind, können die nach einem Unfall notwendigen Reparaturkosten die finanziellen Möglichkeiten des Halters sprengen – die Vollkasko wäre dann die optimale Lösung. Schwierig wird es erst, sollte es zu einem Totalschaden kommen oder das Auto gestohlen werden. Dann entschädigt die Vollkasko nämlich nur bis zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert. Ein weiterer Aspekt ist regelmäßig die Beitragshöhe, die in erster Linie vom persönlichen Schadenfreiheitsrabatt abhängt. Nur eine ganz konsequente Kosten-Nutzen-Analyse taugt somit als belastbare Entscheidungsgrundlage.
Wie lässt sich eine Vollkasko abschließen und kündigen?
Die Vollkasko ist eine Zusatzversicherung, die sich gemeinsam mit der Kfz-Haftpflicht vereinbaren lässt. Damit gelten auch dieselben Hauptfälligkeiten und Kündigungsfristen: Auch die Vollkasko weist eine Laufzeit von einem Jahr auf und lässt sich mit der Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit kündigen. Sollte der Beitrag jedoch erhöht werden, was die Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen muss, dann eröffnet sich die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Sie haben ab Zugang des Informationsschreibens einen Monat Zeit, um eine Alternative zu recherchieren und die Kündigung in die Wege zu leiten. Das gilt auch, wenn dann bereits das neue Versicherungsjahr begonnen hat.
Unser Fazit: Vollkaskoversicherung mit komfortablem Versicherungsschutz
Die Vollkaskoversicherung bietet über die inkludierte Teilkaskoversicherung hinaus einen finanziellen Ausgleich für Schäden, die auf das eigene Verschulden des Fahrers zurückzuführen sind oder durch unbekannte Dritte am Fahrzeug verursacht wurden. Ausgenommen sind vorsätzlich oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursachte Beschädigungen. Sollte die Summe aus veranschlagten Reparaturkosten und Restwert den Wiederbeschaffungswert drastisch übersteigen, wird ein Totalschaden angenommen. Die Erhöhung der Entschädigung auf den Neuwert kann optional für einen bestimmten Zeitraum ab Erstzulassung und unter festgelegten Bedingungen vereinbart werden. Schadenfreies Fahren wird belohnt, Versicherungsnehmer erhalten für jedes unfallfreie Jahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Da es gravierende Unterschiede im Leistungsumfang gibt, sollten Sie in jedem Fall einen seriösen Online-Vergleich zur Recherche nutzen und die Entscheidung nach Preis und Leistung treffen.