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Kündigungsschreiben kurz erklärt
Mit einer Kündigung können Sie sich von alten oder viel zu teuren Verträgen verabschieden. Damit Ihre Kündigung sicher akzeptiert und durchgeführt werden kann, müssen Sie einige wichtige Dinge beachten. Was alles beachtet werden muss, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
Inhalt
- 1. Kündigungsschreiben kurz erklärt
- 2. Was muss in einem Kündigungsschreiben enthalten sein?
- 3. Inhalt einer Kündigung
- 4. So ist ein Kündigungsschreiben aufgebaut
- 5. Kündigungsfrist nicht verpassen!
- 6. Checkliste Kündigungsschreiben
- 7. An wen richtet sich die Kündigung?
- 8. Kündigungsnachweis bei Streitigkeiten
- 9. Form der Unterschrift
- 10. Wer muss eine Kündigung unterschreiben?
- 11. Schriftlich, mündlich oder mit dem Onlineformular kündigen?
- 12. Wie kann ich meine Kündigung verschicken?
- 13. Kann ich meine Kündigung zurückziehen?
Was muss in einem Kündigungsschreiben enthalten sein?
Es gibt viele Vorlagen und Muster für jede Form von Kündigungsschreiben. Mit den STERN-Kündigungsschreiben kündigen Sie sicher und zuverlässig.
Wir bieten Ihnen passende für Ihren Zweck geprüfte, ausfüllbare Vorlagen für Ihr gewünschtes Kündigungsschreiben zum Download an. Suchen Sie das für Sie richtige Schreiben aus und ergänzen Sie die Kündigung mit Ihren persönlichen Vertragsdaten.
Vermeiden Sie Flüchtigkeitsfehler und Zahlendreher! Diese können zu einer erheblichen Verzögerung der Kündigung führen. Ein kontrollierender Blick vor dem Versand kann Ärger, Zeit und bares Geld sparen.
Inhalt einer Kündigung
Sie möchten eine Kündigung selbst schreiben? Der Inhalt eines Kündigungsschreibens ist im Wesentlichen davon abhängig, was gekündigt werden soll. Ein solches zu formulieren ist nicht so schwierig wie es scheint.
Die Kündigung eines simplen Verbrauchervertrags bedarf weniger einfacher Angaben. Die Kündigung eines Arbeits- oder Mietvertrags ist mit mehr gesetzlichen Vorgaben verbunden.
In beiden Fällen benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre vertragsrelevanten persönliche Daten
- Die Kündigungsfrist
- Adresse des Kündigungsempfängers
So ist ein Kündigungsschreiben aufgebaut
Oft ist man sich unsicher, wie eine Kündigung zu formulieren ist, dass diese auch angenommen wird. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben auf Ihrer Kündigung wichtig sind und welche Angaben optional sind. Damit Sie sich ein Bild davon machen können, hier ein Beispiel:
- Briefkopf:
Geben Sie Ihren eigenen Namen und Ihre vollständige und aktuelle Adresse an. Achtung: Bei einem Adresswechsel während der Vertragslaufzeit, sollten Sie im Text darauf hinweisen.
Unter Ihre Adresse, kommt die Anschrift des Kündigungsempfängers. - Datum:
In Ihrem Kündigungsschreiben muss das aktuelle Datum angegeben werden.
(optional) Im Anschreiben: Das Datum, zu welchem das Vertragsverhältnis fristgerecht beendet werden soll. - Betreff:
Im Betreff Ihrer Kündigung geben Sie genau an, welchen Vertrag Sie kündigen möchten. Eine Vertragsnummer bzw. Ihre Kundennummer oder auch eine Ihre Mobilfunknummer kann im Betreff enthalten sind. - Anrede:
Sie wissen genau, an wen die Kündigung gerichtet wird? Dann sprechen Sie diese Person (mit allen Titeln) direkt an. Wissen Sie dies nicht, ist „Sehr geehrte Damen und Herren“ die formrichtige Anrede eines Kündigungsschreibens. - Inhalt:
Im eigentlichen Kündigungsschreiben formulieren Sie Ihren Kündigungswunsch zum gewünschten Zeitpunkt unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist. - Kündigungsfrist:
Ist Ihnen die Kündigungsfrist Ihres Vertrages nicht bekannt, schreiben Sie einfach „hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. In diesem Fall wird Ihr Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt. - Unterschrift:
Mietverträge, Arbeitsverträge, oder wenn Sie mit dem Vertragspartner explizit die Schriftform vertraglich vereinbart haben, müssen Sie Ihre Kündigung ausdrucken und handschriftlich unterschreiben. Alle anderen Arten von Verträgen, können Sie ohne Unterschrift oder einer digitalen Unterschrift kündigen.
Praxisbeispiel einer Kündigung
Kündigungsfrist nicht verpassen!
Um die Kündigungsfrist Ihres Vertrages zu ermitteln, lohnt sich ein prüfender Blick in die Unterlagen. Können Sie die Frist Ihren Vertragsunterlagen nicht entnehmen, finden Sie online in Ihrem Kundenaccount alle wichtigen Vertragsinformationen aufgeführt. Sollten Sie dort auch nicht fündig werden, ist es oft notwendig Kontakt zum Vertragspartner direkt aufzunehmen. Kontaktieren Sie am besten den Kundenservice oder die Zentrale, dort erhalten Sie die gewünschten Informationen.
Tipp: Es ist nicht notwendig zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kündigen. Wenn Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden wollen, dann verwenden Sie die Formulierung: „Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Sind in Ihrem Vertrag keine Kündigungsfristen angegeben gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, an diese müssen Sie sich ebenso wie Ihr Vertragspartner halten.
Bedeutet: Ihre Ausdrucksweise ist nebensächlich, Ihre Vertragspartner, muss die Kündigung ihrem Vertrag eindeutig zuordnen können.
Checkliste Kündigungsschreiben
- Ihre Adresse: Geben Sie Ihre aktuelle Adresse an. Sollte sich Ihre Adresse seit Vertragsschluss geändert haben, dann weisen Sie darauf im Kündigungsschreiben hin.
- Die Adresse des Kündigungsempfängers: Geben Sie die aktuelle Adresse des Kündigungsempfängers an. Achten Sie auch hier darauf, dass sich Adressen im Laufe der Zeit ändern können und sich möglicherweise die Adresse Ihres Vertragspartners geändert hat.
- Datum: der Tag an welchem Sie das Kündigungsschreiben verfasst haben.
- Betreff und Anrede: Der Betreff ist die Überschrift der Kündigung. In diesem kann stehen, welcher Vertrag gekündigt werden soll. Hier können Sie auch die Vertragsnummer aufführen. In der Anrede sind Sie mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ auf der sicheren Seite. Außer: Sie kennen den Ansprechpartner! Dann ist es höflicher, die Kündigung direkt mit Anrede an den Ansprechpartner zu richten.
- Kündigungstext: Formulieren Sie einfach: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag.“. Das reicht bereits aus, um Ihren Kündigungswillen auszusprechen.
- Optional bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und weisen Sie darauf hin, dass Sie keine Anrufe bezüglich Rückwerbung erhalten möchten. Außer Sie kündigen, weil Sie sich ein besseres Rückholangebot erhoffen.Beispiel: Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Eine Kontaktaufnahme zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht.
- Optional bitten Sie in Ihrer Kündigung darum, dass der Vertragspartner Ihnen in der Kündigungsbestätigung das Datum des Vertragsendes angibt. So wissen Sie dann genau, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag beendet wird.Beispiel: „Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
- Optional: Einzugsermächtigung widerrufen. Mit einem Vertragsabschluss wird oft eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt. Diese Ermächtigung sollten Sie widerrufen, damit der Vertragspartner nach Ende des Vertrags keine weiteren Abbuchungen vornehmen kann.Beispiel: Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Vertragsende.
- Optional: Ihre Unterschrift. Sie können Ihre Kündigung unterschreiben, müssen das jedoch in den meisten Fällen nich! Nur Arbeits- und Mietverträge verlangen laut Gesetz eine handschriftliche Unterschrift. Unterschreiben Sie digital, dass erspart den Weg zum Drucker und das Papier.
An wen richtet sich die Kündigung?
Die Kündigung kann allgemein an den Vertragspartner gerichtet werden. Dies ist vollkommen ausreichend. Möchten Sie eine Person direkt ansprechen, können Sie Ihren Kündigungswunsch auch an diese richten. Vergessen Sie jedoch nicht in der Anschrift zuerst die Firma und dann den Kündigungsempfänger zu nennen.
Beispiel:
Musterfirma GmbH
Herr Muster Max
Straße 123
12345 Stadt
Kündigungsnachweis bei Streitigkeiten
Versenden Sie eine schriftliche Kündigung, drucken Sie sich diese zur Sicherheit 2 x aus! Unterzeichnen Sie beide und bewahren Sie eine davon zusammen mit dem Sendungsbeleg gut auf.
Der einfache Grund: Sollte es zu Problemen bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung kommen, können Sie genau den Wortlaut Ihrer vielleicht unauffindbaren Kündigung wiedergeben. Außerdem können Sie das exakte Ausstellungs- und Sendungsdatum rekonstruieren und durch den Sendungsbericht des Faxgeräts, oder den Beleg der Post, nachweisen.
Form der Unterschrift
Einige Vertragsarten können digital unterzeichnet werden, einige benötigen sogar keinerlei Signatur des Vertragsinhabers. Dazu zählen Verträge, in welchen vertraglich vorgeschrieben wird: Eine formlose Kündigung wird akzeptiert. Formlos bedeutet, dass der Vertragsinhaber kann das Kündigungsschreiben frei gestalten. Dieses darf inhaltlich individuell angepasst werden, jedoch sollte es immer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners konform sein.
Sie sind sich nicht sicher, welcher Formalitäten Sie einhalten müssen? Ein Blick in die AGB des Vertragspartners hilft weiter. Sollte dieser bestimmte Kündigungsanforderungen stellen, wie z.B. die Textform, so können Sie diese nicht umgehen.
Für bestimmte Vertragsarten wie Arbeits- und Mietverträge gilt gesetzlich die Schriftform. Es darf weder auf eine Unterschrift verzichtet werden, noch können diese digital unterzeichnet werden. Diese Verträge müssen eigenhändig unterschrieben werden. Eigenhändig bedeutet in diesem Fall Sie müssen die Kündigung ausdrucken und mit einem Stift unterschreiben.
Wer muss eine Kündigung unterschreiben?
Eine Kündigung kann von jeder Vertragspartei unterschrieben werden. Sie muss aber nicht von beiden unterzeichnet werden. Sollte die Schriftform gelten, muss die Partei, welche die Kündigung aussprechen will, diese unterschreiben. Eine Gegenzeichnung oder Bestätigung des Kündigungsempfangs durch Unterschrift, ist nicht notwendig. Üblicherweise wird eine Kündigungsbestätigung zur Kenntnisnahme ausgestellt. Beachten Sie jedoch, dass es keine gesetzliche Pflicht für den Kündigungsempfänger gibt, eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Schriftlich, mündlich oder mit dem Onlineformular kündigen?
Es gibt mehrere Wege die Kündigung eines Vertrags dem Empfänger zukommen zu lassen. In welcher Form dies in Ihrem Fall geschehen muss, ist im vereinbarten Vertrag oder aus den mit dem Vertragsabschluss bestätigen AGB ersichtlich.
Einige Vertragspartner ermöglichen eine telefonische Kündigung über einen Kundenservice. Dieser Weg ist allerdings nur zu empfehlen, wenn keinerlei Zeitdruck mit der Kündigung verbunden ist. Oft erhalten Sie keine schriftliche Bestätigung der telefonischen Kündigung und können sich so nicht sicher sein, dass Ihr Vertrag zum richtigen Zeitpunkt beendet wird.
Wir raten Ihnen Ihren Vertrag schriftlich zu kündigen. Mit dieser Kündigungsform gehen Sie auf Nummer sicher. Außerdem kann eine schriftliche Kündigung belegt werden.
Einige Vertragspartner bieten online die Möglichkeit einer Kündigung an. Einfach online auf der Website des Vetragspartners einloggen und den Vertrag direkt kündigen. Alternativ wird oft ein vorbereitetes Kündigungsformular bereitgestellt. Klingt nach einem hilfreichen Service, ist aber mit weniger Sicherheit verbunden. Viele Anbieter bestehen trotz Kündigung per Formular auf eine Bestätigung der Kündigung per Telefon. Dieses Vorgehen ist nicht sehr kundenfreundlich.
Eine mündliche Kündigung ist genauso wirksam wie eine Schriftliche. Jedoch raten wir Ihnen dringend davon ab, da Sie im Zweifelsfall oder bei Streitigkeiten mit Ihrem Vertragspartner eine mündliche Kündigung ohne Zeugen nicht beweisen können.
Wie kann ich meine Kündigung verschicken?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihr Kündigungsschreiben zu versenden. Achten Sie dabei auf die Zuverlässigkeit und Versanddauer.
Am besten schreiben Sie Ihre Kündigung in Word und speichern Sie diese als PDF. Wenn Sie Ihre Kündigung per E-Mail versenden, ist eine PDF am besten, da dieses Format garantiert, dass die Formatierung des Texts auf allen Geräten gleich dargestellt wird.
Wir haben für Sie die verschiedenen Versandmethoden verglichen:
Versand per Fax:
- schneller Versand in Sekundenschnelle
- rechtssicherer Nachweis durch Ausdruck der Sendungsbestätigung
- Preiswert
- Kündigen auch nach an der Kündigungsfrist oft noch möglich
- Faxgerät muss verfügbar sein, oder die Möglichkeit online Faxe zu versenden
- Kosten für das Fax
- viele Vertragspartner stellen keine Faxnummer zur Verfügung
Versand per Brief:
- Sichere und zuverlässige Zustellung
- Dauer des Postwegs von 1-2 Tagen, bei fristnahen Kündigungen kann dies zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist führen
- Relativ hohe Kosten im Vergleich zu anderen Versandwegen
- Kein Nachweis über den Erhalt der Kündigung
Versand per Einschreiben:
- Schriftlicher Nachweis durch die Post
- Sehr sichere und zuverlässige Zustellung
- Dauer des Postwegs, bei fristnahen Kündigungen kann dies zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist führen
- Relativ hohe Kosten im Vergleich zu anderen Versandwegen
Versand per E-Mail:
- Schnell und einfach, nebenbei erledigt
- Kostenlos
- Keine rechtlich sichere Empfangsbestätigung
- Nicht alle Vertragsarten (Arbeits- und Mietverträge) sind auf diesem Weg kündbar
- viele Vertragspartner stellen keinen E-Mail-Kontakt zur Verfügung
Kann ich meine Kündigung zurückziehen?
Sie möchten Ihre Kündigung zurückziehen? Im Falle einer regulären Vertragskündigung z.B. Ihres Mobilfunkvertrages ist dies durchaus möglich.
Der Anbieter muss jedoch den Widerruf einer Kündigung nicht akzeptieren. Allerdings haben die meisten Vertragspartner ein Interesse daran, dass ein Vertrag fortgeführt wird. Daher sollte es ohne Schwierigkeiten möglich sein das Ihr Vertrag verlängert wird.
Schwieriger wird es aber, wenn Sie von der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zurücktreten möchten. Ihre Kündigung kann in diesem Fall nicht ohne Weiteres zurückgezogen werden.