Arbeitsrechtsschutz – Jetzt Berufsrechtsschutz online berechnen und beantragen
Inhalt
- 1. Arbeitsrechtsschutz: Ärger mit dem Arbeitgeber – finanzielles Risiko reduzieren
- 2. Arbeits- oder Berufsrechtsschutz – das ist darunter zu verstehen
- 3. Arbeitsrechtsschutz – das sind die Leistungsschwerpunkte
- 4. Arbeitsrechtsschutzversicherung – die wichtigsten Vertragskriterien
- 5. Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit – ausführlich erklärt
Der Gang vor das Arbeitsgericht kostet Geld – und das auch für den Fall, dass Ihren Ansprüchen stattgegeben wurde. Dann hätten sie nämlich in erster Instanz Ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen. Um sich für diesen Fall zu wappnen, empfiehlt sich der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, die jedoch nur in Verbindung mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen abgeschlossen werden kann. Natürlich hängt es immer von der konkreten Situation ab, ob sich ein Arbeitsrechtsschutz lohnt. Umso wichtiger ist ein Überblick zu den Möglichkeiten – hier erfahren Sie alle relevanten Fakten.
Arbeitsrechtsschutz: Ärger mit dem Arbeitgeber – finanzielles Risiko reduzieren
Die Zahl der an den deutschen Arbeitsgerichten eingereichten Klagen bewegt sich auf einem hohen Niveau: Im Jahr 2016 sahen sich die Richter mit mehr als 361.000 neuen Verfahren konfrontiert – der größte Teil, nämlich knapp 340.000 wurde von der Arbeitnehmerseite und deren Vertretern eingereicht. Die Gründe sind zwar vielfältig, schwerpunktmäßig beziehen sich die Klagen auf Probleme bei der Gehaltszahlung oder rund um das Thema Kündigung. Problematisch ist jedoch, dass die Kostenfrage abweichend vom Zivilrecht geregelt ist: Selbst für den Fall, dass Sie in erster Instanz gewinnen, haben Sie selbst für die anfallenden Gebühren und Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Lassen Sie beispielsweise eine Abfindung erstreiten, schmälert das Ihren Erfolg teilweise erheblich.
Die Alternative: Sie schließen rechtzeitig eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ab, um die finanzielle Belastung eines solchen Verfahrens drastisch zu reduzieren. Das verleiht Ihnen natürlich in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber ein deutlich größeres Selbstvertrauen, Sie müssen nämlich den Gang vor das Arbeitsgericht nicht scheuen. Beachten Sie jedoch in jedem Fall die vertraglichen Besonderheiten, um auch in puncto Arbeitsrecht auf Nummer sicher zu gehen.
Arbeits- oder Berufsrechtsschutz – das ist darunter zu verstehen
Zunächst sollen einige Begrifflichkeiten geklärt werden, da es immer wieder zu Irritationen kommt: Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz werden gerne synonym verwendet, dabei ist der Arbeitsrechtsschutz ein Teilgebiet des Berufsrechtsschutzes. Letzterer befasst sich nämlich mit sämtlichen Fragen des Berufslebens, er geht also über das Arbeitsrecht hinaus. Während des Erwerbslebens spielt jedoch der Arbeitsrechtsschutz die größere Rolle, umfasst dieser doch für abhängig Beschäftigte alle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Die hohe Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls führte dazu, dass die Versicherungsgesellschaften diesen Rechtsschutzbaustein nur noch in Verbindung mit einem anderen anbieten, wie beispielsweise einem Privatrechtsschutz und in einigen Fällen auch mit einem Verkehrsrechtsschutz.
Darüber hinaus wird danach unterschieden, welcher Berufsgruppe Sie angehören: Sie genießen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zum Beispiel einige Vorteile, da ein Dienstverhältnis anderen Regeln unterliegt als dem klassischen Arbeitsrecht. Ebenso spezifisch werden Ärzte behandelt, wohingegen Freiberufler oder Selbständige den normalen Versicherungsschutz gar nicht benötigen: Sie haben keine Arbeitgeber, können sich aber im Bedarfsfall, sollten sie nämlich selbst Arbeitnehmer beschäftigen, als ein solcher mit den entsprechenden Rechtsschutztarifen absichern. Für Rentner hingegen kann der Berufsrechtsschutz um den Arbeitsrechtsschutz gekürzt werden, sodass dann nur noch Versicherungsschutz für Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten besteht.
Arbeitsrechtsschutz – das sind die Leistungsschwerpunkte
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung greift u. a. bei Auseinandersetzungen zu folgenden Themen:
- Abmahnung, Kündigung und Abfindung
- nicht bezahlte Gehälter oder Urlaubs- und Weihnachtsgelder
- nicht gewährte Vergütung von Überstunden
- Arbeitszeugnis und andere Papiere
- Verstöße gegen Mutter– und Jugendschutz-Gesetze
Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Arbeitnehmerrechte einen spezialisierten Anwalt beauftragen und dieser eine Klage vor dem Arbeitsgericht anstrengen wollen, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- Honorar für den eigenen Rechtsanwalt entsprechend Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten
- Aufwendungen für Zeugen und Gutachter
- Kosten für ein eventuelles Schlichtungsverfahren
- im Ernstfall sämtliche Kosten der Gegenseite
Genau diese Positionen würde Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung übernehmen – und Ihnen finanziell den Rücken frei halten. Wie hoch die Kosten, Honorare und Gebühren ausfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert. Um diesen festzulegen, ist gesetzlich vorgeschrieben, das Gericht kann sich dabei an einem Streitwertkatalog orientieren. Beispielsweise werden bei einer Kündigung regelmäßig drei Brutto-Gehälter angesetzt, bei einer Auseinandersetzung zur Bezahlung von Überstunden beziehen sich die Kosten auf den Betrag, den Sie für Ihre geleistete Mehrarbeit einfordern.
Wann leistet die Arbeitsrechtsschutzversicherung nicht oder nicht gleich?
Um eine tragfähige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie sich auch mit der anderen Seite der Medaille befassen – und mit den Lösungen, die Ihnen weiterhelfen:
Allgemeine Beratungsleistungen
Wollen Sie sich zunächst mit einem Fachanwalt zu Ihren Möglichkeiten austauschen und die Chancen einer rechtlichen Auseinandersetzung fundiert einschätzen lassen, stoßen Sie höchstwahrscheinlich auf Ablehnung bei Ihrer Berufsrechtsschutzversicherung. In Frage kommende Themen können beispielsweise die vom Arbeitgeber geplante Streichung von Urlaub, der nicht bis zum Ende des laufenden Jahres in Anspruch genommen wurde, die Versetzung in eine andere Abteilung oder die Sitzverlegung des Unternehmens sein. In diesen Fällen liegt de facto noch kein Leistungsfall entsprechend den Versicherungsbedingungen vor.
Vom Arbeitgeber angedrohte Kündigung
Auch in einem solchen Fall liegt gemäß den geltenden Bedingungen kein Versicherungsfall vor, dazu müsste die Kündigung – oder eine Abmahnung – schon vorliegen. Gehen Sie jedoch davon aus, dass Ihr Arbeitgeber eine solche Maßnahme aussprechen wird, greift Ihre Berufsrechtsschutzversicherung noch nicht.
Alternative Aufhebungsvertrag
Einige Versicherungsgesellschaften ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrages nicht zu den versicherten Leistungsfällen zählt. Die Praxis sieht erfahrungsgemäß jedoch so aus, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor die Wahl stellen: entweder Einverständnis zum Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung wird ausgesprochen. In diesem Fall muss die Berufsrechtsschutzversicherung auch die Beratungskosten übernehmen.
Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht
Setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber zu betrieblichen Regelungen, betrieblichen Mitbestimmung oder zum Dienstrecht, wie beispielsweise zur korrekten Besoldungsgruppe, auseinander, wird Ihre Berufsrechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnen.
Straftatbedingte Kündigung
In diesen Fällen kann der Berufsrechtsschutz die Leistung verweigern, da der Leistungsfall im Prinzip rechtswidrig und vorsätzlich provoziert wurde. Nach einem Diebstahl die fristlose Kündigung zu erhalten, begründet keine Kostenübernahme für die Einbindung eines Rechtsanwalts oder die eventuell angestrengte Klage vor dem Arbeitsgericht. Gibt es jedoch Zweifel in puncto Schuld, bewegt sich der Arbeitgeber mit einer Kündigung auf Verdacht auf dünnem Eis. Ausschlaggebend ist dann immer die konkrete Situation.
Fälle ohne reelle Erfolgsaussichten
Hierbei handelt es sich um einen Grundsatz der Rechtsschutzversicherung: Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten werden generell nur übernommen, sofern überhaupt eine Aussicht auf Erfolg besteht. Unter dem Strich heißt das, der Versicherer verweigert bei aussichtslosen Fällen von vornherein die Deckungszusage – allerdings kommt dies erfahrungsgemäß nur selten vor.
Wichtiger Hinweis:
Wollen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, soll dieser direkt eine Deckungszusage bei Ihrer Berufsrechtsschutzversicherung beantragen. Wird diese abgelehnt, haken Sie bitte nach und schalten Sie bei Bedarf eine schlichtende Instanz einschalten.
Arbeitsrechtsschutzversicherung – die wichtigsten Vertragskriterien
Angesichts der Vielfalt der Tarife zum Arbeitsrechtsschutz sollten Sie unbedingt den Vergleichsrechner nutzen, um die zu Ihrem konkreten Bedarf passende Variante herauszufinden. Abgesehen davon, mit welchem anderen Rechtsschutzbaustein Sie die Berufsrechtsschutzversicherung abschließen können, sollten Sie folgende Punkte detailliert prüfen:
- Versicherungssummen
Sie werden im Vergleich feststellen, dass der Markt in diesem Punkt große Unterschiede aufweist: Bieten noch vereinzelte Versicherer lediglich Versicherungsschutz für anfallende Kosten von bis zu 100.000 Euro pro Versicherungsjahr, decken andere 350.000 Euro, 500.000 Euro und deutlich mehr an. Gehen Sie hier auf Nummer sicher und wählen Sie einen optimalen Kompromiss. - Telefonische Beratung
Insbesondere im Arbeitsrechtsschutz kann ein klärendes Gespräch im Vorfeld schon Aufschluss dazu bringen, ob Ihr Ansinnen überhaupt Erfolg haben kann. Sinnvoll ist es daher, wenn Ihre Berufsrechtsschutzversicherung diesen Service ohne Beschränkung und vor allem kostenlos bietet. Sie werden Versicherer finden, die die telefonische Beratung für alle Rechtsgebiete gewährleisten – also auch über die im Vertrag abgesicherten Gebiete hinaus. - Eingeschränkte Anwaltswahl
Dieser Punkt ist gut zu überlegen: Schreibt Ihnen Ihr Rechtschutzversicherer den Rechtsanwalt vor, kann das durchaus zu Ihrem Nachteil sein. Haben Sie beispielsweise seit Jahren einen Anwalt, der Sie in den unterschiedlichsten Fragen begleitet hat, dann könnten Sie diesen nämlich nicht beauftragen. - Passende Selbstbeteiligung
Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, haben Sie diesen im Leistungsfall selbst zu tragen – müssen im Gegenzug aber auch niedrigere Beiträge für Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung bezahlen. Die optimale Höhe hängt naturgemäß von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab, ein Kompromiss wäre zum Beispiel ein Eigenanteil von 150 Euro je Schadenfall.
Einige Versicherer erstatten eine Selbstbeteiligung in dem Fall, wenn ein Streitfall gar nicht erst vor Gericht geht, weil er beispielsweise außergerichtlich geklärt wurde. Andere belohnen die Schadenfreiheit, indem sie die Selbstbeteiligung für jedes leistungsfreie Jahr reduzieren – allerdings eben auch wieder erhöhen, sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Besonders fatal: Bei einigen Tarifen kann die schadenbedingte Selbstbeteiligung auch über die einst vereinbarte ansteigen. - Kündigungsmöglichkeiten für den Versicherer
In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, ob und wann ein Versicherer den Rechtsschutzvertrag kündigen kann. Sie finden Die Details unter „Kündigung nach einem Versicherungsfall“.
Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit – ausführlich erklärt
Da immer wieder die Rede davon ist, dass sich ein Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit vereinbaren lässt, hier die Fakten: Grundsätzlich können Sie einen neuen Vertrag zum Berufs- und Arbeitsrechtsschutz nur mit einer Wartezeit abschließen – meist handelt es sich dabei um drei Monate. In dieser Zeit begründete Rechtsstreitigkeiten begründen somit keinen Leistungsfall und werden somit nicht übernommen. Es gibt jedoch eine Ausnahme – und das ist der nahtlose Übergang eines Vorvertrages in einen Neuvertrag: Sie müssen also bereits einen Rechtsschutzvertrag haben, diesen kündigen und einen neuen abschließen, um wieder Versicherungsschutz im Arbeitsrecht zu haben.
Unser Fazit: Arbeitsrechtsschutz – rechtzeitig abschließen und Rechte wahren
Haben Sie keinen Versicherungsschutz als Gewerkschaftsmitglied, empfiehlt sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in den meisten Fällen – die Auswahl des passenden Tarifs können Sie mit Hilfe eines fundierten Versicherungsvergleichs erledigen. Ein weiterer Grund: Sie können die Beiträge von der Steuer absetzen. Dazu lassen Sie sich die anteiligen Kosten für den Baustein Arbeitsrechtsschutz sicherheitshalber vom Versicherer mitteilen, führen Sie diese in der Anlage N als Werbungskosten auf – und genießen Sie staatlich subventioniert eine optimale Absicherung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer.