Familienrechtsschutz: Finanzieller Schutz für die Rechtsangelegenheiten Ihrer Familie
Inhalt
- 1. Familienrechtsschutz oder Rechtsschutz im Familienrecht – die Abgrenzung
- 2. Rechtsschutz für Familienrecht – das sind die Grenzen
- 3. Leistungsumfang – Rechtsschutz im Familienrecht
- 4. Die Ausnahme von der Regel: Zusätzlicher Baustein – Rechtsschutz für Familienrecht
- 5. Rechtsschutz Familienrecht: Wichtige Aspekte beachten
Die Begriffe werden sehr gerne synonym zwei Beziehungen verwendet: Einerseits wird als Familienrechtsschutzversicherung eine private Rechtsschutzversicherung bezeichnet, deren Versicherungsschutz sich auf alle in einem Haushalt lebenden Angehörigen bezieht. Andererseits befasst sich ein solcher Vertrag auch mit dem Rechtsschutz für Familienrecht, das als ausgesprochen sensibles Rechtsgebiet gilt. Da hier die überwiegende Anzahl der Rechtsschutzversicherer hier nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz gewährt, lohnt sich ein Blick auf die Details – hier die Fakten im Überblick.
Familienrechtsschutz oder Rechtsschutz im Familienrecht – die Abgrenzung
Neben den speziellen Tarifen zum Privat-Rechtsschutz für Singles können Sie bei Bedarf den Versicherungsumfang auf Ihre Familienangehörigen ausdehnen. Er gilt dann für
- verheiratete Paare oder die eingetragenen Lebenspartner,
- minderjährige Kinder der Ehepartner oder Lebensgefährten,
- volljährige Kinder, solange sie noch nicht wirtschaftlich selbständig sind und zum gemeinsamen Haushalt gehören,
- Eltern und Großeltern, die ebenfalls im Haushalt leben.
Auf der anderen Seite gehört das Familienrecht zu den im Privatrechtsschutz versicherten Rechtsgebieten – allerdings gelten hier strenge Leistungsbegrenzungen: Die Kosten für eine Scheidung, für einen Sorgerechtsstreit oder eine Auseinandersetzung zum Unterhalt von der privaten Rechtsschutzversicherung übernehmen zu lassen, ist in der Regel nicht möglich. Es gibt zwar eine Ausnahme auf dem Versicherungsmarkt, diese ist jedoch separat zu vereinbaren. Der Versicherungsvergleich gibt Ihnen dazu detailliert Auskunft, sodass Sie eine optimale Entscheidung für Ihren Versicherungsbedarf treffen können.
Rechtsschutz für Familienrecht – das sind die Grenzen
Vom Grundsatz her steht eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten ein, die im Zuge eines in den Versicherungsumfang fallenden Rechtsstreits auf Sie zukommen. Dazu zählen einerseits die Honorare, die Ihr eigener Rechtsanwalt entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Zum anderen fallen eventuell Zeugengelder oder Kosten für Gutachten, in jedem Fall aber Gerichtskosten an, für die Ihre Rechtsschutzversicherung einsteht. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Streitwert, der insbesondere bei einer Scheidung sehr hoch ausfallen kann: Hier müssen Einigungen zum gemeinschaftlichen Vermögen getroffen werden, aber auch zu Ausgleichszahlungen bei unterschiedlich hohen Einkommen.
Ein Blick auf die Statistik belegt, dass jährlich mehr als 160.000 Ehen geschieden werden – die Wahrscheinlichkeit, dass ein Rechtsschutzversicherer leisten muss ist also dementsprechend hoch. Um die Beiträge zum Privatrechtsschutz, der auch das Familienrecht mit abdeckt, moderat halten zu können, beschränken sich die Versicherer in der Folge auf eine Erstberatung. Sobald eine Mediation eingeleitet wird oder das Verfahren vor Gericht geht, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Leistungsumfang – Rechtsschutz im Familienrecht
Das Familienrecht gehört zum Rechtsbereich des Zivilrechts, befasst es sich doch mit den rechtlichen Verhältnissen zwischen Menschen, die miteinander verbunden sind. Dazu zählen naturgemäß Lebens- oder Ehepartner, aber auch Verwandte. Des Weiteren gehören auch die gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie beispielsweise Betreuungen, Vormundschaften oder Pflegschaften, in diesen Bereich. Der Rechtsschutz für Familienrecht umfasst also:
- Trennung oder Scheidung
Trennen sich die einst gemeinsamen Wege von Ehe- oder Lebenspartner, muss dieses Bündnis rechtswirksam aufgelöst werden. Darüber hinaus stehen Eigentums- und Vermögensfragen zur Klärung an, was angesichts der emotionalen Spannungen nicht ohne einen rechtsanwaltlichen Beistand angegangen werden sollte. - Umgangs- und Sorgerecht
Bei einer Scheidung oder Trennung sollte den Interessen der involvierten Kinder immer oberstes Augenmerk gelten. Allerdings sieht das Leben anders aus, gerade beim Thema Sorge- und Umgangsrecht gehen die Meinungen oft genug auseinander. Angesichts der gerade in den letzten Jahren veränderten Rechtsprechung kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt hier weiterhelfen. - Verträge zur Eheschließung und deren Aufhebung
Auch wenn es unromantisch anmutet, kann ein in harmonischen Zeiten geschlossener Ehevertrag dafür sorgen, dass es im Ernstfall weniger Reibungen gibt. - Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen
Insbesondere Frauen verdienen regelmäßig während einer Ehe deutlich weniger, wenn sie beispielsweise mit der Erziehung der Kinder befasst sind. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber einen Ausgleich der in dieser Zeit erworbenen Rentenansprüche, aber auch Unterhaltsleistungen zur Sicherung des Lebensstandards vor. Ein Rechtsanwalt wird Sie zu Ihren Rechten aufklären. - Betreuungsfälle
Sobald Erwachsene ihre Interessen nicht mehr selbsttätig wahrnehmen können, weil sie beispielsweise psychisch erkrankt oder behindert sind, muss ein Betreuer bestellt werden. Lassen Sie sich zu diesem Thema umfassend beraten. - Adoptionsfälle
Um ein Kind adoptieren zu können, müssen Sie eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Ein kompetenter Anwalt kann Sie nicht nur zu den vielfältigen Rechtsfolgen aufklären, sondern auch Ihre Chancen verbessern. - Rechtsstreit zwischen Kindern und Eltern
Nicht immer verläuft das familiäre Miteinander harmonisch, in vielen Situationen kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel zum Unterhalt für Kinder oder auch für Eltern. Beziehen Sie einen Rechtsanwalt ein, um Ihre Interessen zu wahren.
Die Ausnahme von der Regel: Zusätzlicher Baustein – Rechtsschutz für Familienrecht
Ein Versicherer stellt auf dem aktuellen Versicherungsmarkt die rühmliche Ausnahme dar: Sie bietet einen zusätzlichen Baustein zum klassischen Privat-Rechtsschutz an, der in puncto Scheidung und Unterhalt einen weit über die Erstberatung hinausgehenden Versicherungsschutz umfasst. Allerdings gilt hier auch eine über den Standard hinausgehende Wartezeit: Ihr Vertrag muss also für den Scheidungsrechtsschutz zunächst drei Jahre laufen, in puncto Unterhaltsrechtsschutz gilt die Wartezeit von einem Jahr – im Vergleich dazu sind die üblichen Wartezeiten auf drei Monate ab Vertragsbeginn begrenzt.
Der Unterhaltsrechtsschutz geht jedoch weit über die Scheidung hinaus, denn Sie können auch in anderen Beziehungen zur Zahlung herangezogen werden: Muss beispielsweise ein direkter Angehöriger in einem Pflegeheim betreut werden und kann die anfallenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen bestreiten, wird das Sozialamt Ihre Vermögensverhältnisse prüfen. Übersteigt Ihr Einkommen die relevanten Grenzen, müssen Sie sich eventuell an den Pflegeaufwendungen beteiligen. Ebenso regelmäßig steht der Kindesunterhalt zur Debatte, der entweder von einem Elternteil oder von den Kindern eingeklagt werden kann – auch diese Auseinandersetzungen sind durch den zusätzlichen Baustein gedeckt.
Jedoch sind wichtige Limitierungen zu beachten: Es werden beispielsweise maximal 30.000 Euro für alle anfallenden Scheidungskosten übernommen, übersteigen die Aufwendungen für Ihren Anwalt, das Gericht sowie Zeugen und Gutachter dieses Maximum, müssen Sie dafür selbst aufkommen.
Rechtsschutz Familienrecht: Wichtige Aspekte beachten
Die Mediation wird zunehmend genutzt, um einerseits Zeit zu sparen, andererseits auch die Kosten zu reduzieren. Mit Hilfe eines neutralen Fachmanns, des Mediators, sollen die Streitparteien die einzelnen Streitpunkte außergerichtlich klären. Schritt für Schritt wird so im besten Fall eine Lösung erarbeitet, die ein Gerichtsverfahren überflüssig macht. Allerdings übernehmen nicht alle Rechtsschutzversicherer die Kosten für ein solches Verfahren – schon gar nicht im Familienrecht. Um sich alle Chancen zu wahren, sollten Sie daher diesen Punkt näher untersuchen, wenn Sie die verschiedenen Rechtsschutztarife für das Familienrecht vergleichen.
Weitere Kriterien bei Ihrer Entscheidung sollten neben den Versicherungssummen auch Wartezeiten sein: Stellen Sie für eine ausführliche Analyse die in Frage kommenden Tarife im Vergleich gegenüber und lassen Sie sich die Details anzeigen. So können Sie die jeweiligen Wartezeiten für jedes einzelne Rechtsgebiet einsehen. Sie werden hier ebenso große Unterschiede feststellen wie in Bezug auf den Beitrag. Diesen können Sie jedoch noch individuell modifizieren, indem Sie eine Selbstbeteiligung und eine mehrjährige Laufzeit vereinbaren.
Unser Fazit: Rechtsschutz für Familienrecht
Das komplexe Familienrecht erfordert nicht nur spezielle Kompetenzen, sondern auch Empathie und sensibles Vorgehen. Darüber hinaus haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich verändert, was eine umfassende Beratung umso wichtiger macht. Die dabei entstehenden Kosten werden in der Regel auch von den gängigen Privatrechtsschutztarifen übernommen – allerdings nicht mehr. Ursache für diese Leistungsbegrenzung ist die hohe Wahrscheinlichkeit von Leitungsfällen, die die Beiträge für den Rechtsschutz für Familienrecht unweigerlich in die Höhe treiben würden. Allerdings gibt es aktuell eine Alternative auf dem Versicherungsmarkt, die einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz bietet. Nutzen Sie daher einen fundierten Tarif-Vergleich, um alle möglichen Varianten durchzuspielen und die für Sie optimale Variante herauszufinden.