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Zahnzusatzversicherung Vergleich 2023 – jetzt die beste Zahnversicherung online finden und beantragen


Das Gebiss ist eine Art Visitenkarte des Menschen. Ist es ungepflegt, wirkt es abstoßend, während ordentliche, weiße Zähne Vertrauen schaffen. Daher nimmt es nicht Wunder, dass viele Menschen auf hochwertigen Zahnersatz Wert legen. In der Tat darf man die Betonung hier auf Wert legen, denn das gute Gebiss wird immer mehr zur Kostenfrage, wenn nicht sogar zur Kostenfalle. Besonders betroffen sind fast alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), weil hierbei die geforderten Zuzahlungen ins Unermessliche steigen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich aber vor derartigen bösen Überraschungen schützen. Mit der Prämisse, nur noch Leistungen zu bezahlen, die „ausreichend und zweckmäßig“ sind, haben es sich die gesetzlichen Krankenversicherungen mehr und mehr abgewöhnt, Kosten, die beim Zahnarztbesuch anfallen, zu übernehmen. Das war übrigens nicht immer so. Daher raten Verbraucherschützer den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung an, und zwar möglichst frühzeitig, wenn die Zähne noch weitgehend gesund sind.

Wenn bereits größere Reparaturen anstehen, kann es schon fast zu spät für den Abschluss einer Zahnversicherung sein, weil die Zahnbehandlungen jener Schäden, die bereits vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung bestanden, in aller Regel nicht von der (neuen) Versicherung übernommen werden.

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Viele versuchen beim Abschluss einer Zahnversicherung zu schummeln und verschweigen ihre Vorerkrankungen. Davon raten wir von Stern dringend ab, weil die Patienten ihren Zahnarzt von der Schweigepflicht gegenüber ihrer Versicherung entbinden.

Viel besser und sinnvoller ist es, einen Zahnzusatzversicherung Vergleich durchzuführen, um den optimalen Tarif zu finden, der Ihre individuellen Bedürfnisse am besten abbildet.

Mit einer Zahnzusatzversicherung die geringen Leistungen der GKV ergänzen

Zahnzusatzversicherung Vergleich: Jetzt den besten Tarif finden und beantragenKommen wir noch einmal zurück auf das GKV-Kriterium „ausreichend und zweckmäßig“. Dahinter verbirgt sich natürlich der feste Wille der Kostenminimierung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Ein Beispiel soll hier Klarheit schaffen: Aus GKV-Sicht ist eine Brücke immer sinnvoller (weil kostengünstiger) als eine Implantatlösung, obwohl für Erstere die Nachbarzähne erheblich heruntergeschliffen werden müssen, auch dann, wenn diese noch völlig gesund sind.

Bei einem Implantat muss ein Titanstift in den Kieferknochen einheilen. Dieser dient dann als fester, künstlicher Sockel für eine echt aussehende, stabile Krone. Die Nachbarzähne sind von dieser Art Zahnersatz absolut unbeeindruckt. Ausreichend, zweckmäßig und sinnvoll ist diese Lösung allemal, aber eben nicht enthalten in der kurzen Leistungsliste der gesetzlichen Krankenkassen.

Nun könnte man sich bescheiden und denken, so ein Implantat ist vielleicht eine ziemliche Prozedur und eine Brücke ist ja auch schön. Doch dann merkt man voller Enttäuschung, dass die GKV nur bereit ist, die allergünstigste Ausführung einer Brücke zu übernehmen. Beim Backenzahn bedeutet die sogenannte „Regelversorgung“ zum Beispiel die „halbe Stahlvariante“, soll heißen, die GKV zahlt bestenfalls die Hälfte. Die GKV spricht in diesem Fall von dem „befundorientierten Festzuschuss“.

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Der sogenannte befundorientierte Festzuschuss steht dem gesetzlich versicherten Patienten auf jeden Fall zu. Entscheidet er sich für das Implantat oder für eine höherwertige Brückenausführung in Keramik oder Gold, muss er den Aufpreis gegenüber der einfachen Brücke aus Stahl aus eigener Tasche bezahlen.

Die Zahlen sprechen für eine Zahnzusatzversicherung

Sie entscheiden selbst, was die Zahnversicherung zahlt und was nichtWer jedes Jahr mindestens einmal den Zahnarzt besucht und sein Bonusheft fünf Jahre lang gewissenhaft pflegt, kann von der GKV bis zu 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung zurückerstattet bekommen. Ein zehn Jahre altes Bonusheft kann sogar 65 Prozent einbringen. Den prozentualen Rest bezahlt der gesetzlich versicherte Patient selbst, sofern er keine extra Zahnversicherung hat. Das folgende Zahlenbeispiel ist gewiss ein Motivationsschub für eine Zahnzusatzversicherung:

Ein kaputter Backenzahn wird nach GKV-Vorgabe mit einer Metallgusskrone im Wert von circa 235 Euro ersetzt. Die maximal mögliche Erstattung liegt bei ungefähr 140 Euro. Die viel schönere keramikverblendete Krone würde 500 Euro kosten. Zulasten des Patienten gehen nun für einen einzigen Zahn 360 Euro. Falls Sie dieses banale Beispiel nicht besonders überzeugend für eine Zahnarzt Zusatzversicherung finden, möchten wir hier gleich noch ein typisches Szenario anführen:

Wenn ein einzelner Zahn durch ein Implantat ersetzt wird, sprechen wir von Kosten um 2000 Euro und mehr. Ist dann noch eine schicke Keramikkrone erwünscht, landen wir schon bei 3000 Euro. Ob Sie davon den befundorientierten Festzuschuss abziehen oder nicht, fällt da eigentlich kaum noch ins Gewicht. Deshalb kann eine Zahnversicherung wirklich segensreich sein. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt stets der allergrößte Teil der Kosten beim Kassenpatienten hängen. Implantate haben sich übrigens besonders dann bewährt, wenn gleich mehrere Zähne fehlen, um einen Anker zu haben, an dem eine größere Brücke oder ganze Prothesenteile befestigt werden können.

Ist eine Zahnversicherung wirklich für jeden sinnvoll?

Zwar wurde oben angedeutet, dass eine Zahnzusatzversicherung möglichst frühzeitig, bevor die ersten großen Behandlungen erforderlich werden, abgeschlossen werden sollte, dennoch können sich Menschen mit sehr guten Zähnen, die vielleicht sogar eine günstige genetische Disposition haben, erst einmal beruhigt zurücklehnen und brauchen zunächst gar nichts unternehmen. Doch die Mehrheit hat mehrere, ältere Füllungen im Mund, die bald wackelig zu werden drohen, und viele können bereits über ihre alten Kronen und anderen Zahnersatz lange Geschichten erzählen. Für diese vielen Menschen ist der Abschluss der Zahnzusatzversicherung sinnvoll, und zwar unbedingt vor dem nächsten Zahnarztbesuch. Um Ihre Entscheidung etwas mit Fakten zu unterfüttern, haben wir von Stern eine kleine Checkliste zur objektiven Selbsteinschätzung zusammengestellt:

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Wenn Sie mehrere ältere Füllungen haben, werden Sie in Zukunft teure Inlays, Kronen oder sogar Implantate brauchen.
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Wurzelbehandelte Zähne werden nicht mehr versorgt, verändern mit der Zeit ihre molekulare Struktur und müssen schließlich gezogen werden, wenn sie nicht von selbst herausbrechen. Um eine Brücke oder Implantat kommen Sie dann nicht herum.
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Bereits vorhandene Kronen oder Brücken halten in aller Regel nicht bis zum Jüngsten Tag. Selbst gutgemachter Zahnersatz hält kaum länger als 20 Jahre. Wenn Sie einmal nachrechnen, kommen Sie vielleicht zu dem Schluss, dass der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gerade jetzt passend wäre.
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Wenn Ihnen Ihr Arzt bereits eröffnet hat, dass Sie zu Parodontitis neigen, sollten Sie den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf keinen Fall länger aufschieben, weil in diesem Fall ein früher Verlust der eigenen Zähne geradezu vorprogrammiert ist. In besonderen Fällen lohnt sich sogar eine Zahnzusatzversicherung für Kinder.

Was ist das richtige Alter für eine Zahnarzt Zusatzversicherung?

Der optimale Zeitpunkt für die private Zahnzusatzversicherung lässt sich nicht generell und für alle Menschen gleich festzurren. Wer sich schon in jungen Jahren dazu entschließt, zahlt eher geringe Prämien, wird aber wahrscheinlich eine Versicherungsleistung viele Jahre lang nicht in Anspruch nehmen. Wer dagegen so lange wartet, bis ihm die Zähne schon der Reihe nach ausfallen, wird kaum einen Versicherer finden, der bereit ist, das finanzielle Risiko zu tragen, denn:

  • Bei Antragstellung müssen Sie darüber Auskunft geben, ob Ihr Zahnarzt bereits auf die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen hingewiesen hat. Diese Behandlungen werden durch die neu abgeschlossene Zahnversicherung nicht mehr übernommen.
  • Sind Ihre Zähne bereits in schlechtem Zustand oder es fehlen schon mehrere Zähne in Ihrem Gebiss, werden Sie schwerlich eine private Zahnzusatzversicherung abschließen können.
  • Während der ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss haben Sie in der Regel keinen Leistungsanspruch. Während der ersten acht Monate sind sämtliche Leistungen für Zahnersatz kategorisch ausgeschlossen.
  • Praktisch alle Tarife sind derart gestaltet, dass während der ersten drei bis fünf Jahre lediglich gedeckelte Leistungen erbracht werden. Mit der großen Sanierung Ihres maroden Gebisses müssen Sie also gegebenenfalls geduldig warten. Die sogenannten „Zahnstaffeln“ hinsichtlich der Leistungsbereitschaft der Versicherer sehen typischerweise in etwa so aus:
    • Im ersten Jahr bis maximal 500 Euro.
    • Bis Ende des zweiten Jahres maximal 1.000 Euro.
    • Bis Ende des dritten Jahres maximal 1.500 Euro.
    • Bis Ende des vierten Jahres maximal 2.000 Euro.
    • Bis Ende des fünften Jahres maximal 2.500 Euro.

    Auf der anderen Seite werden die Versicherten dafür belohnt, dass sie mindestens fünf Jahre lang regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen zum Zahnarzt gehen. Dies gilt sowohl für die GKV als auch für die private Zahnzusatzversicherung. Ärgerlich ist dabei allerdings, dass der Bonusanspruch bei einem verpassten Termin verloren ist. In diesem Fall fängt der Fünfjahresplan wieder von vorne an.

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Eine Zahnzusatzversicherung sollte weder zu früh noch zu spät abgeschlossen werden. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, seine Zahnversicherung vor dem 40. Lebensjahr in trockene Tücher zu bringen, wobei hauptsächlich Ihre individuelle Gesundheit der Zähne entscheidend ist.

Wer weiß, dass er irgendwann Zahnersatz benötigen wird, und dies gilt wohl für die meisten von uns, sollte nicht länger zögern, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Ein vorgeschalteter Zahnzusatzversicherung Vergleich hilft Ihnen dabei, einen Tarif mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Zu diesem Zweck stellen wir von Stern Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Zahnzusatzversicherung Rechner zur Verfügung.
Um die beste Zahnzusatzversicherung zu finden, können Sie auf der einen Seite den Zahnversicherung Test studieren und auf der anderen Seite den Zahnversicherung Vergleich durchführen. Denn die Zahnzusatzversicherung Erfahrungen zeigen, dass eine besonders günstige Zahnzusatzversicherung nicht immer den besten Zahnersatz garantiert.

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Seien Sie sich darüber im Klaren, dass kaum eine Versicherung die gesamten Kosten des Zahnersatzes übernimmt. Bis zu 20 Prozent Eigenleistung sind selbst bei guten Anbietern durchaus Standard.

Kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

In einer beachtlichen Zahl der Fälle lehnt die Versicherungsgesellschaft einen entsprechenden Antrag ab. Dies passiert meistens dann, wenn das Gebiss bereits stark geschädigt ist und hohe Reparaturkosten erwarten lässt. Wer sich nun bei seinen eigenen Angaben dazu verleiten lässt, den Zustand seines Gebisses zu „verniedlichen“, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Spätestens nach der ersten Rechnung werden Ihre Angaben durch den Versicherer überprüft und eine Kostenerstattung gegebenenfalls zurückgewiesen.

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Wer die Zahnzusatzversicherung früh genug abschließt, kommt gar nicht erst in die Verlegenheit, beim Zustand seiner Zähne falsche Angaben machen zu wollen. Außerdem sind die Beiträge dann deutlich geringer und alle Maßnahmen, die später durchzuführen sind, werden von der Versicherungsgesellschaft beanstandungslos übernommen.

Warum der Zahnzusatzversicherung Vergleich wichtig ist

Nicht jeder Tarif hält, was er verspricht. Was die Patienten mit ihrer Zahnversicherung erreichen möchten, das sind bessere Zahnbehandlungen bei gleichzeitig geringeren Zahnarztkosten. Allerdings bringt Sie nicht jede private Zahnzusatzversicherung diesem Ziel näher. Daher sollten Sie unbedingt vor Vertragsabschluss darauf achten, was die Zahnzusatzversicherung wirklich bereit ist, zu übernehmen, denn die Kostenerstattung bezieht sich zuweilen nur auf den Zahnersatz, nicht aber auf Zahnbehandlungen oder zahnärztliche Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung beziehungsweise umgekehrt, was noch schlimmer ist.

Die verschiedenen Komponenten der Zahnzusatzversicherung

Die unterschiedlichen Komponenten der ZahnzusatzversicherungUm einen sinnvollen Vergleich der Zahnzusatzversicherung durchführen zu können und auf diese Weise die beste Zahnzusatzversicherung zu finden, soll zunächst auf die Unterschiede zwischen Zahnbehandlung und Zahnersatz eingegangen und gängige Begriffe näher erläutert werden. Mit diesem Basiswissen haben Sie eine Chance, sich in dem Tarifdschungel der vielen Anbieter einigermaßen zurechtzufinden.

Unter Zahnersatz werden alle Behandlungen verstanden, deren Zweck es ist, einen Zahn teilweise oder sogar vollständig zu erneuern. Dazu gehören zum Beispiel Überkronungen, Brücken, Implantate oder herausnehmbare Zahnprothesen. Diese zum Teil langwierigen Behandlungen sind meistens mit Rechnungen von mehreren Tausend Euro verbunden, sodass in diesen Fällen eine Zahnzusatzversicherung wirklich sehr hilfreich ist.

Unter den Begriff Zahnbehandlung fallen alle Maßnahmen gegen Zahnerkrankungen, die den natürlichen Zahn durch Reinigung oder Reparatur in seiner Substanz erhalten. Dazu gehören zum Beispiel die weniger beliebten Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. Das verwendete Material ist hierbei ein bestimmender Kostenfaktor. Daher werden auch Inlays, obwohl sie zur Rubrik Zahnbehandlung gehören, von der Zahnzusatzversicherung oftmals wie ein Zahnersatz behandelt.

Im Zuge des Zahnzusatzversicherung Vergleichs können Sie erkennen, welche Zahnzusatzversicherung bestimmte Maßnahmen als Zahnersatz oder eben als Zahnbehandlung bewertet. Leider ist es so, dass manche zahnärztlichen Fachbegriffe nicht von allen Versicherern eindeutig verwendet werden. Allein schon aus diesem Grunde sollten Sie sich vor dem Abschluss der Zahnversicherung das Kleingedruckte im Vertrag genau durchlesen.

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Bei einem Inlay handelt es sich um eine relativ teure, passgenau vorgefertigte Füllung, die aus Kunststoff, Keramik, Titan oder Gold angefertigt ist. Die GKV steuert in diesem Fall nur einen geringen Teil bei.
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Die künstliche Krone ersetzt vollständig den Außenbereich (Zahnschmelz) eines Zahns.
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Die Brücke ersetzt einen oder sogar mehrere vollständig fehlende Zähne, wobei die Zähne zu beiden Seiten der Lücke als Haltepfeiler für die Brücke verwendet werden. Dazu müssen diese Zähne recht weit herunter geschliffen werden, auch dann, wenn sie noch völlig gesund sind.
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Ein Implantat ist ein künstlicher Zahn mit einem Gewindebolzen, der zunächst fest in den Kieferknochen einwachsen muss. Diese Art des Zahnersatzes ist sehr aufwendig und entsprechend kostspielig, wenngleich eine sehr gute Problemlösung.
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Unter Zahnprophylaxe fällt vor allem eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Diese und flankierende Vorsorgemaßnahmen gegen Parodontose und Karies sollten Sie wenigstens einmal jährlich veranlassen. Gute private Zahnzusatzversicherungen übernehmen den größten Teil der damit verbundenen Kosten. Im Übrigen übernehmen aber auch einige gesetzliche Krankenversicherungen einen Teil dieser Kosten.

Beim Zahnzusatzversicherung Vergleich unbedingt auf die Vertragsbedingungen achten

Manche Anbieter von Zahnzusatzversicherungen werben damit, die Leistung der GKV zu verdoppeln. Das klingt vielleicht verlockend, rechnet man einmal genauer nach, kommt man schnell zu der Einschätzung, dass der doppelte Festzuschuss in so manchem Fall auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Daher möchten wir Ihnen ans Herz legen, beim Vergleich der Zahnzusatzversicherung den Wortlaut der Bedingungen möglichst genau zu studieren. Laut Stiftung Warentest sollte vor allem das Kriterium der Höhe der Leistungen für Zahnersatz bei der Tarifauswahl berücksichtigt werden. Weitere Zusatzleistungen sind vergleichsweise nur ein „nice to have“. Dazu gehören beispielsweise der Zuschuss für Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie für höherwertige Zahnfüllungen und die professionelle Zahnreinigung.

Bei der Zahnzusatzversicherung sind Wartezeiten zu beachten

Es gibt immer wieder enttäuschte Versicherungsnehmer, die sich wegen ihrer Zahnzusatzversicherung mit Beschwerden an die Verbraucherzentralen richten. In den meisten Fällen geht es um verweigerte Leistungen, die aber rechtens sind. Um Frustration erst gar nicht aufkommen zu lassen, sollten Sie immer daran denken, dass Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen worden sind oder die schon zu diesem Zeitpunkt als notwendige Maßnahme im Raum standen, von der Versicherungsgesellschaft grundsätzlich nicht erstattet werden dürfen, was mit dem Gebot der Gleichbehandlung aller Kunden zusammenhängt.

In diesem Zusammenhang sind auch die Wartezeiten zu sehen, die verstreichen müssen, bevor der die Zahnzusatzversicherung einspringt. In der Regel betragen solche Wartezeiten acht Monaten, können aber zwischen den Anbietern stark variieren. Darüber sichern sich die meisten Versicherer mit zeitlich gestaffelten Leistungshöchstsätzen ab. Zwar gibt es inzwischen Zahnversicherungen ohne Wartezeit, allerdings gehören diese wahrlich nicht zu den besonders günstigen Zahnzusatzversicherungen.

Selbstverständlich gibt es Situationen, da möchte man eine Zahnzusatzversicherung sofort haben. In der Tat gibt es das heute, was die Werbung verspricht: Eine Zahnzusatzversicherung, die auch dann bezahlt, wenn es eigentlich bereits zu spät ist. Der beworbene Tarif für die Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung arbeitet allerdings mit der erheblichen Einschränkung, dass hierbei lediglich der GKV-Festzuschuss im Falle von Zahnersatz verdoppelt wird. Das kann in bestimmten Einzelfällen durchaus eine lukrative Notlösung sein. Dennoch plädieren wir von Stern eher dafür, eine Zahnzusatzversicherung ohne besonderen Schnickschnack einfach nur rechtzeitig abzuschließen, um mit den Prämien nicht überfordert zu werden.

Stellvertretend für solche Angebote sei hier der ERGO Direkt Zahn-Ersatz-Sofort (ZEZ) Tarif genannt, bei dem die Sofortleistung ohne Gesundheitsfragen und Wartezeiten versprochen wird. Zwar klingt Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen wirklich verlockend, aber das hat eben auch seinen Preis und die dahinter stehenden Leistungen darf man getrost als mäßig bezeichnen.

Fast jeder Test für Zahnzusatzversicherung kommt zu der Einschätzung, dass Zahnversicherung ohne Wartezeit oder Gesundheitsfragen in aller Regel keine optimale Lösung darstellt und mitnichten zu den günstigen Zahnzusatzversicherungen gehört. Wer für sich die beste Zahnzusatzversicherung sucht, sollte unbedingt einen Zahnzusatzversicherung Vergleich durchführen, am besten zu einem Zeitpunkt, wenn die Entscheidungsfähigkeit noch nicht durch hämmernde Zahnschmerzen getrübt ist.

Die zwei Varianten der privaten Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherungen werden zwei Formen angeboten: nach der Art einer Lebensversicherung und vergleichbar einer Schadenversicherung. Beides wirkt sich auf die Berechnung der Beiträge aus. Bei der Variante, die einer Schadenversicherung ähnelt, steigt der Beitrag mit dem Alter des Versicherungsnehmers stufenweise an. Wird dagegen das Modell einer Lebensversicherung zugrunde gelegt, sind die Beiträge anfangs höher, um daraus für den Patienten Altersrückstellungen zu generieren. Zwar macht dies auf den ersten Blick Sinn, allerdings bindet sich der Versicherungsnehmer dadurch an seine Versicherungsgesellschaft. Falls er sich eines Tages für einen Anbieterwechsel entscheidet, sind sämtliche Beträge für die Altersrückstellung verloren.

Lohnt sich der Wechsel der Zahnarzt Versicherung?

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Fakt ist, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen überhaupt erst nach zwei Jahren, und zwar unter Einhaltung bestimmter Fristen, gekündigt werden können. Was Sie auf jeden Fall tun sollten, das ist die wiederholte Betrachtung der verschiedenen Tarife jenes Anbieters, bei dem Sie bereits versichert sind. Falls dieser inzwischen einen besseren Tarif als Ihren bisherigen im Angebot hat, können Sie sozusagen innerhalb des Hauses wechseln, ohne dass Ihnen erneut eine Wartezeit abverlangt wird. Wenn Sie zu einer anderen Versicherungsgesellschaft gehen, werden Sie so behandelt, als hätten Sie noch nie etwas von einer Zahnarzt Zusatzversicherung gehört. Insofern ist solch ein Wechsel mit Vorsicht zu genießen, insbesondere dann, wenn in nächster Zeit eine Zahnbehandlung unumgänglich ist. Auch in diesem Kontext weisen wir auf unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich hin.

Wie oben bereits erwähnt, kann eine Zahnzusatzversicherung erst nach zwei Jahren gekündigt werden. Danach ist dann die Kündigung jedes Jahr jeweils bis zum 30. September möglich, um daran anschließend die Versicherung zum nächsten 1. Januar wechseln zu können. Bei einer sogenannten Beitragsanpassung, die in aller Regel mit einer außerplanmäßigen Tariferhöhung verbunden ist, tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Falls Sie davon Gebrauch machen, verlieren Sie Ihre Ansparungen, sofern es sich um einen Tarif mit Altersrückstellung handelt.

Was eine gute Zahnzusatzversicherung bieten sollte

Als Mindeststandard für eine gute Zahnzusatzversicherung gehen wir von der Übernahme des Zahnersatzes, und damit sind insbesondere auch Implantate gemeint, aus. Ebenfalls zu diesem Standard gehört die uneingeschränkte Kostenübernahme von Inlays aus Keramik oder Gold sowie von Keramik-Verblendungen von Kronen und Brücken. Dabei bedeutet Kostenübernahme eine Rückerstattung von mindestens 50 Prozent. Bei den Implantaten ist noch zu beachten, dass der oftmals vorangehende, langwierige Knochenaufbau, der zudem ziemlich kostspielig ist, ebenfalls mitversichert ist.

Zahnzusatzversicherungen für Kinder

Bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder spielt Zahnersatz eher eine untergeordnete Rolle. Dagegen sind schützende Maßnahmen zur Prophylaxe, Zahnbehandlungen bis hin zu kieferorthopädische Operationen fast an der Tagesordnung und verursachen hohe Kosten, die eine Zahnzusatzversicherung für Kinder durchaus rechtfertigen. Entsprechende Angebote sind gerade in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen und so vielfältig wie die Pilze im Wald sind auch die vielen Tarife der Zahnzusatzversicherungen für Kinder gestaltet. Inzwischen kommt man ebenfalls in diesem Genre um einen Zahnversicherung Vergleich nicht mehr herum.

Wichtige Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Kinder

Die Prophylaxe ist bei Kindern eine der wichtigsten zahnmedizinischen Leistungen überhaupt. Die GKV übernimmt bei Kindern zwischen 6 und 18 Jahren alle sechs Monate eine Basisprophylaxe. Um die Zähne der Kinder wirklich nachhaltig zu schützen, sind aber weiterführende, individuelle Maßnahmen erforderlich, mit denen die GKV nichts zu tun haben will.

Ungefähr 65 Prozent unserer Kinder sind von Zahnfehlstellungen betroffen. Im Verlaufe ihres Heranwachsens sind Kieferregulierungen oft unumgänglich. In Abhängigkeit vom Grad der Zahnfehlstellung werden diese Regulierungsmaßnahmen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen untergliedert. Die GKV übernimmt aber lediglich Behandlungskosten der Standardbehandlung der Schweregrade ab „KIG 3“ aufwärts, obwohl die Behandlungen der Stufen 1 und 2 für Kinder sinnvoll sein können. Dies bedeutet, dass auf viele Eltern Kosten von 5.000 Euro und mehr zukommen. Je nach Tarif der Zahnzusatzversicherung für Kinder werden davon zwischen 80 und 100 Prozent übernommen.

Die Stiftung Warentest hat einen Zahnzusatzversicherung-Test durchgeführt

Im April 2019 führten die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest einen Test für Zahnzusatzversicherungen durch. Dieser wurde zuletzt im März 2021 aktualisiert. Insgesamt wurde 244 Zahnzusatzversicherungen geprüft. Erfreulich: Immerhin 91 Angebote erhielten die Note „Sehr gut“. Die Testsieger überzeugten mit einem Monatsbeitrag von 33 bis 46 Euro bei einem 43-jährigem Versicherten. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Beiträge über die Jahre hinweg auf maximal 88 Euro steigen.

Trotzdem sich die Mundgesundheit dank einer guten Zahnpflege in den letzten Jahren noch einmal verbesserte, gehen Studien des Instituts der Deutschen Zahnärzte davon aus, dass dennoch fast jeder ab Mitte 40 einen Zahnarzt aufsuchen muss. Dabei kommt es am häufigsten vor, dass der Zahn nicht mit einer einfachen Füllung zu retten ist, sondern das er überkront werden muss. Spätestens dann kann sich eine solche Zahnzusatzversicherung rechnen, vor allem, wenn die gesetzliche Krankenversicherung solche Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht übernimmt.

Die Warentester haben die Leistungen für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung, des privat zu zahlenden Zahnersatzes, bei Inlays und Implantaten näher geprüft. Auch die jährlichen Obergrenzen für die jeweiligen Tarifleistungen haben die Fachleute in das Ergebnisse einfließen lassen.

Unser Fazit:

Die Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist bezüglich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlungen lediglich eine Minimalleistung. Dabei kann die moderne Zahnmedizin wesentlich mehr bewirken. Gemeine Kassenpatienten, die die Errungenschaften der modernen Zahnmedizin in Anspruch nehmen möchten, brauchen viel Geld, es sei denn, sie verfügen über eine gute Zusatzversicherung für Zähne. Wer auf hochwertigen Zahnersatz Wert legt, sollte daher eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Der Zahnzusatzversicherung Test macht es deutlich, dass nicht nur die günstige Prämie, sondern vor allem die Leistungen des Versicherers entscheidend sein sollten. Nur mit einem Zahnversicherung Vergleich kann man hier die Spreu vom Weizen trennen und die beste Zahnzusatzversicherung herausfinden. Wichtig beim Zahnversicherung Vergleich ist es, dass Sie sich nicht von den vielen kleinen zusätzlichen Leistungen blenden und irritieren lassen, sondern Ihren Blick auf die wirklich teuren Leistungen in der Rubrik Zahnersatz fokussieren. Eine besonders günstige Zahnzusatzversicherung, die dann, wenn Sie sie brauchen, lediglich eine ohnehin übliche Regelversorgung bezahlt, kommt Ihnen am Ende teuer zu stehen.

Eine “Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen“ beziehungsweise eine “Zahnversicherung ohne Wartezeit“ ist nur etwas für den Notfall, so lautet jedenfalls eine wesentliche Erkenntnis beim Zahnzusatzversicherung Test. Beachten Sie dabei, dass die Zahnversicherung ohne Wartezeit eigentlich nur dann sinnvoll ist, wenn Sie ein Zahnproblem haben, das aber noch nicht durch einen Zahnarzt diagnostiziert worden ist. In aller Regel gilt, die Zahnversicherung frühzeitig abzuschließen, um bei moderaten Prämien später den vollen Leistungsumfang zu erhalten. Insofern ist der Zeitpunkt des Abschlusses einer privaten Zahnzusatzversicherung so maßgeblich wie die ausgewiesenen Leistungen.