Ob mal ein privates Telefonat nebenher oder auf eine Zigarette in die Raucherecke – was während der Arbeitszeit akzeptiert ist und was nicht, hat sich in den meisten Betrieben über Jahre eingespielt. Nun aber sitzen viele Büroarbeiter weitgehend im Homeoffice. Und zu Hause können die Grenzen zwischen Privatem und Dienstlichem noch mal ganz anders verschwimmen.
Einerseits besteht die Gefahr, dass man im Feierabend nicht richtig abschaltet, weil man theoretisch ständig erreichbar ist und sich verpflichtet fühlt, noch schnell dies und das für den Job zu erledigen. Andererseits bieten die eigenen vier Wände ganz neue Anreize, sich während der Arbeitszeit mit privaten Dingen zu beschäftigen. Aber welche privaten Dinge darf man in der Arbeitszeit erledigen und was geht zu weit?
Grundsätzlich gilt auch im Homeoffice das Arbeitszeitgesetz, sagt Arbeitsrecht-Fachanwältin Sabine Reichert-Hafemeister im Interview mit der Zeitschrift "Finanztest". Dieses sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, auch bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn das über einen längeren Zeitraum ausgeglichen wird. Während dieser Zeit muss aber auch gearbeitet werden. Und: "Alles, was nicht zur Arbeit gehört, ist auch keine Arbeitszeit", so Reichert-Hafemeister. Was das im Detail bedeutet und was in Graubereichen gilt, zeigt die Fotostrecke.
Mehr Infos zum Thema Arbeitszeit und Privates gibt es auf www.test.de
Dieser Artikel erschien erstmals am 17.2.22