Nach Jahren der Zankerei von Rundfunkbeitragsgegnern und dem öffentlichen Rundfunk hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt. Der ehemalige GEZ-Beitrag von 17,50 pro Monat und Haushalt ist im Großen und Ganzen verfassungsgemäß. Und so jubelt der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm gegenüber der "dpa": "Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil." Dass die Richter die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt haben und noch mal ausdrücklich klar machen, dass in Zeiten eines medialen Überangebots im Internet deren Wichtigkeit eher wachse als sinke, ist für ARD, ZDF und Co. Anlass zur Freude.
Doch das Urteil sollte die Verantwortlichen nicht dazu veranlassen, ein "Weiter-so" auszugeben. Denn die Richter entscheiden lediglich über die allgemeine Gültigkeit des monatlichen Obolus - nicht aber über die Ausgestaltung des Angebots.
Rundfunkbeitrag - es ist Zeit für Reformen
Denn es ist dringend Zeit für Reformen, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender bestehen bleiben wollen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nahmen im Jahr 2016 rund acht Milliarden Euro ein. Dafür müssen sie einen im Grundgesetz verankerten Auftrag erfüllen: unparteiisch berichten und zur freien Meinungsbildung beitragen. Außerdem muss ein flächendeckender Empfang gewährleistet sein und ein breitgefächertes Programmangebot zur Verfügung stehen. Eine mediale Grundversorgung eben. "Musikantenstadl", "Bares für Rares" und olle Wiederholungen von "Hart, aber herzlich" sind aber eben genau das nicht. Ein Tatort, wie er am Sonntagabend in der ARD läuft, kostet knapp 1,4 Millionen Euro. Die Vorabendserie "Hubert und Staller" kostet rund 400.000 Euro pro Folge. Für eine Samstagabendshow wie "Verstehen Sie Spaß" blättert die ARD 1,2 Millionen Euro hin. Selbst Befürwortern des Systems gehen hier schnell die Argumente aus. Dümmliche Abendshows, belanglose Vorabendserien, Kitsch am Nachmittag - ein Bildungsauftrag wird dadurch sicherlich nicht erfüllt.

Und: Wer sich unterhalten lassen will, kann neben einer Flut an privaten Sendern inzwischen Streamingangebote nutzen. Warum sich zeitlich gebunden von ARD oder ZDF langweilen lassen, wenn es rund um die Uhr genau das Programm gibt, was man sehen möchte?
Erdrückende Pensionslast
Doch nicht nur das Programm braucht dringend eine Frischzellenkur. Zum wirklichen Problem wird die Pensionslast, die die Öffentlich-Rechtlichen stemmen müssen. Von den acht Milliarden Euro Jahresetat muss ein dicker Brocken für Pensionsansprüche ehemaliger Mitarbeiter zur Seite gelegt werden. Und wie hoch die Altersbezüge sind, hat die "Bild-Zeitung" vor einigen Jahren ausgerechnet. Demnach wird der "WDR"-Intendant Tom Buhrow auch im Rentenalter kaum finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Aktuell verdient er rund 359.000 Euro pro Jahr. Klar ist: Jahr für Jahr steigt der Betrag, den ARD, ZDF und Co. auf die hohe Kante legen müssen, um die üppigen Pensionszahlungen zu gewährleisten. Rund 13,50 Euro von den jährlichen 210 Euro, die jeder Haushalt entrichten muss, landen im Pensionstopf - Tendenz steigend. Doch damit erklärt sich ein weiterer Schritt: Um die Pensionslast zu stemmen, muss gespart werden - am Programm oder dem Personal, also an dem, was Zuschauer für ihr Geld eigentlich zu sehen bekommen sollten. Oder aber man erhöht den Beitrag.
Und genau das scheint der Weg von ARD-Chef Ulrich Wilhelm, der sich über das "zukunftsweisende" Urteil freut. Anfang 2018 hatte er gefordert, dass aus den monatlichen 17,50 Euro doch bitte 19,20 Euro werden sollen. Erhöhung statt Sparrunden? Auch wenn der Rundfunkbeitrag an sich rechtmäßig ist, kann dieser Weg nicht richtig sein.