Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten
Ausgewertete Daten von Kryptohandys sind Beweise: Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen seine Verurteilung vorgegangen. Dass in seinem Prozess Chats der von der US-Bundespolizei FBI infiltrierten Kommunikationsplattform Anom ausgewertet wurden, sah Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch hier nicht als Problem. Auf Grundlage der Angaben des Verurteilten gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (Az. 2 BvR 625/25)