Polizeipräsidium Düsseldorf

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Berliner Ampelfiguren

Nach Änderung von Geschlechtseintrag: Keine Beförderung für Polizeikommissarin

Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf einer Gerichtsentscheidung zufolge von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden, weil sie ihren Geschlechtseintrag mutmaßlich aus taktischen Gründen ändern ließ. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Mitteilung vom Montag. Dem Gericht zufolge besteht der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um von der Frauenförderung zu profitieren und schneller befördert zu werden.
Justitia

Gericht: Propalästinensische Demonstration darf Existenzrecht Israels nicht leugnen

Eine propalästinensische Demonstration darf das Existenzrecht Israels nicht leugnen. Bei einer für den 22. November geplanten Kundgebung in Düsseldorf sind daher bestimmte Parolen untersagt, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschied. Damit lehnte es einen gegen das Verbot der Parolen durch das Polizeipräsidium Düsseldorf gerichteten Eilantrag des Veranstalters ab. (Az. 18 L 3700/25)