Abschleppkosten

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Blick auf Köln

Gericht: In Nordrhein-Westfalen dürfen aktuell keine Abschleppkosten erhoben werden

In Nordrhein-Westfalen dürfen nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts aktuell keine Abschleppkosten berechnet werden. Die Gebühren seien wegen eines Fehlers seit 2024 rechtswidrig, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Landesregierung habe eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen - der Landtag habe erst vier Monate später den Weg dafür frei gemacht.
Neuwagen auf Parkplatz in Essen

Abgelaufener Parkschein: Auto darf kostenpflichtig abschleppt werden

Wenn der Parkschein abgelaufen ist, darf der Parkplatzbetreiber das Auto abschleppen lassen. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer tragen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erklärte. Der Eigentümer des Grundstücks muss demnach vor dem Beauftragen des Abschleppunternehmens auch keine Wartefrist einhalten. (Az. V ZR 44/25)