Abgelaufener Parkschein: Auto darf kostenpflichtig abschleppt werden
Wenn der Parkschein abgelaufen ist, darf der Parkplatzbetreiber das Auto abschleppen lassen. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer tragen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erklärte. Der Eigentümer des Grundstücks muss demnach vor dem Beauftragen des Abschleppunternehmens auch keine Wartefrist einhalten. (Az. V ZR 44/25)