Zusatzstunde

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Vorgriffsstunden an Sachsen-Anhalts Schulen sind rechtswidrig. (Archivbild) Foto: Heiko Rebsch/dpa

Schule Zusatzstunde gekippt - und jetzt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für Lehrkräfte ist rechtswidrig. Nun muss eine Lösung her, da die Stundenpläne längst stehen. Die Politik setzt auch auf Berufsethos.
Klassenzimmer in Dortmund

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Zusatzstunde für Lehrer in Sachsen-Anhalt

Eine umstrittene Zusatzstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt kommt am Donnerstag (11.00 Uhr) vor das Bundesverwaltungsgericht. Es verhandelt in Leipzig über den Antrag einer verbeamteten Lehrerin und eines angestellten Lehrers. Sie wenden sich gegen die Verpflichtung, pro Woche eine sogenannte Vorgriffstunde abzuleisten, was das Land 2023 für fünf Jahre als Reaktion auf den Lehrkräftemangel verfügte. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)