Europäischer Gerichtshof: Drohende Blutrache allein ist kein Asylgrund
Eine Blutfehde der Familie im Herkunftsland begründet für sich genommen noch keinen Anspruch, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag und antwortete damit auf Fragen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. Es ging um einen Afghanen, der in Österreich Asyl beantragt hatte. (Az. C-217/23)