Urteil: Journalisten können für Räumungskosten von Protestcamp belangt werden
Journalisten, die bei der Räumung eines Protestcamps im Dannenröder Forsts in Hessen gegen den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 aus Baumhäusern geborgen wurden, können für die Räumungskosten des Protestcamps belangt werden. Die Kostenbescheide sind rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Der Aufenthalt in den Baumhäusern stellte demnach eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar. (Az.: 2 K 1092/21.WI)