EuGH: Bargeld für Klinikbehandlung darf nicht nach Russland mitgenommen werden
Eine große Summe Bargeld in Euro darf auch dann nicht von der Europäischen Union aus nach Russland mitgenommen werden, wenn damit ärztliche Behandlungen bezahlt werden sollen. Es darf nur so viel Geld mitgeführt werden, wie für Reise und Aufenthalt gebraucht wird, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Er antwortete damit auf eine Frage aus Deutschland. (Az. C-246/24)