Thüringer Regierung muss Abgeordneten mehr Informationen zu Verfassungsschutz geben
Nicht alle Informationen zu Aktivitäten des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken müssen geheim gehalten werden. Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch und gab zwei AfD-Landtagsabgeordneten teilweise recht. Die Landesregierung habe ihr parlamentarisches Fragerecht teilweise verletzt.