Strafverschärfung

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Bundesrat in Berlin

Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt

Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das Verabreichen von K.O.-Tropfen vorgestellt. Der am Freitag vorgelegte Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor. Abgestimmt werden soll über den Gesetzesantrag aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, er wurde den Ausschüssen der Länderkammer zur Beratung zugewiesen.
Bundesrat in Berlin

Bundesrat fordert Strafverschärfung für Einsatz von K.O.-Tropfen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung zu einer Strafverschärfung für den kriminellen Einsatz so genannter K.O.-Tropfen aufgefordert. Die Länderklammer nahm am Freitag in Berlin eine entsprechende Entschließung an, mit der eine Lücke im Strafgesetzbuch geschlossen werden soll. In seiner Entschließung zeigte sich der Bundesrat besorgt über den zunehmenden Einsatz psychotroper Substanzen bei der Begehung von Sexualdelikten und Raubstraftaten. Solche Substanzen können Menschen hilf- und wehrlos machen.