Samuel Yeboah

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Bundesgerichtshof

Urteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft für Asylbewerber im Saarland ist das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz eingelegten Revisionen. Dieses hatte den zur Tatzeitpunkt 20-jährigen Beschuldigten wegen des Anschlags von 1991 zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
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Brandanschlag auf Asylheim im Saarland 1991: BGH entscheidet in zwei Wochen

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sich damit beschäftigt. Er überprüfte am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den heute 53 Jahre alten Peter S. wegen Mordes und zwölffachen versuchten Mordes schuldig gesprochen hatte. Eine Entscheidung fiel in Karlsruhe noch nicht - sie soll in zwei Wochen verkündet werden. (Az. 3 StR 149/24)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Tödlicher Anschlag auf Flüchtlingsheim 1991: Bundesgerichtshof verhandelt im Januar

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall. Der BGH setzte den Termin dafür nach Angaben vom Donnerstag auf den 9. Januar fest. Er prüft das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den damals 52 Jahre alten Peter S. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilte. (Az. 3 StR 149/24)