Drogenkurier in Brandenburg durch Autofenster erstochen: Mordurteil rechtskräftig
Zwei Jahre nach dem Erstechen eines Drogenkuriers durch ein geöffnetes Autofenster ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es verhängte gegen den damals 32-Jährigen im Oktober 2024 eine lebenslange Haftstrafe. (Az. 6 StR 162/25)