Elternunterhalt

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Arbeitskraft in Pflegeheim

Selbstbehalt zu hoch: OLG Düsseldorf muss neu über Elternunterhalt entscheiden

Im Streit zwischen einem Sozialamt aus Nordrhein-Westfalen und dem erwachsenen Sohn einer pflegebedürftigen Frau um Unterhaltsleistungen muss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf neu entscheiden. Es berechnete den Selbstbehalt falsch, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch feststellte. Die 1940 geborene Mutter lebt im Pflegeheim und kann die Kosten dafür mit ihrer Rente und den Zahlungen aus der Pflegeversicherung nicht vollständig decken. (Az. XII ZB 6/24)
Justitia

BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen

Vermuten Sozialhilfeträger, dass volljährige Kinder einen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer Eltern leisten müssen, darf die Behörde zunächst nur nach dem Einkommen fragen. Weitere Auskünfte müssen die Kinder erst später und nur dann erteilen, wenn das Bruttoeinkommen über hunderttausend Euro pro Jahr liegt, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 8 SO 5/23 R)