BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen
Vermuten Sozialhilfeträger, dass volljährige Kinder einen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer Eltern leisten müssen, darf die Behörde zunächst nur nach dem Einkommen fragen. Weitere Auskünfte müssen die Kinder erst später und nur dann erteilen, wenn das Bruttoeinkommen über hunderttausend Euro pro Jahr liegt, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 8 SO 5/23 R)