Kasse muss Abnehmspritze bei Hormonstörung nicht zahlen
Die gesetzliche Krankenkasse muss nicht für die Abnehmspritze zahlen, wenn diese wegen einer Hormonstörung verordnet wird. Die gesetzlichen Regelungen sind abschließend, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Es ging um das Medikament Mounjaro mit dem Wirkstoff Tirzepatid. Die Kassen können die Behandlungskosten aktuell nur bei Diabetes übernehmen.