Ärztesiegel

Artikel zu: Ärztesiegel

Bundesgerichtshof

Klage der Wettbewerbszentrale: BGH verhandelt über Ärztesiegel

Mit sogenannten Ärztesiegeln einer Zeitschrift hat sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst. Er verhandelte in einem Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale mit dem Burda-Verlag. Im Magazin "Focus Gesundheit" erscheinen einmal im Jahr Ärztelisten und darauf basierend Siegel wie "Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung", die Ärzte gegen eine Lizenzgebühr zu Werbezwecken nutzen können. Das hält die Wettbewerbszentrale für irreführend. (Az. I ZR 130/25)
Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof verhandelt über Ärztesiegel in Zeitschrift

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über sogenannte Ärztesiegel. Im Magazin "Focus Gesundheit" erscheinen einmal im Jahr Ärztelisten und darauf basierend Siegel wie "Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung", die Ärzte gegen eine Lizenzgebühr zu Werbezwecken nutzen können. Die Wettbewerbszentrale hält das für irreführend. Sie klagte gegen den Burda-Verlag. (Az. I ZR 130/25)
Justitia

Gericht erklärt "Focus"-Ärztesiegel für zulässig: Wettbewerbszentrale scheitert

Ein vom "Focus" vergebenes Ärztesiegel für von der Illustrierten so bezeichnete Topmediziner bleibt zulässig. Mit einer am Donnerstag vom Oberlandesgericht München verkündeten Entscheidung wurde ein gut zwei Jahre altes Unterlassungsurteil des Münchner Landgerichts gegen diese Auszeichnung wieder aufgehoben. Damit konnte sich der Burda-Verlag in der nächsten Instanz gegen die Wettbewerbszentrale durchsetzen, die nun die Kosten des Verfahrens tragen muss.