Kandidaturverbot

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Marine Le Pen

Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert

Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter gefordert. Le Pen habe ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht habe, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen, sagte Generalstaatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet am Dienstag vor Gericht in Paris. Sollten die Berufungsrichter den Forderungen folgen, dürfte Le Pen bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl voraussichtlich nicht antreten.
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Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern

Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) will die Staatsanwaltschaft erneut in mehreren Fällen ein Kandidaturverbot fordern. "Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfassend zu bestätigen", sagte der Staatsanwalt am Dienstag an die Adresse der Richter gewandt. "Selbstverständlich werden wir auch Strafen der Nichtwählbarkeit beantragen", fügte er hinzu. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sollte etwa sechs Stunden dauern.
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Niederlage für Rechtspopulistin Le Pen: Kandidaturverbot bleibt

Die wegen veruntreuter EU-Gelder verurteilte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen darf auch weiter nicht bei Wahlen antreten. Der Staatsrat, der die Regierung in Rechtsfragen berät, wies am Mittwoch in Paris einen Antrag der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) zurück, die gegen das Kandidaturverbot Rechtsmittel eingelegt hatte.