Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht
Zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt sind erfolgreich gegen die vor zwei Jahren neu eingeführte zusätzliche Arbeitsstunde vorgegangen. Die sogenannte Vorgriffsstundenregelung ist unwirksam, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Landesregierung habe die Zusatzstunde nicht per Verordnung einführen dürfen - auch inhaltlich sei sie rechtswidrig. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)