Vorgriffsstundenregelung

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Vorgriffsstunden an Sachsen-Anhalts Schulen sind rechtswidrig. (Archivbild) Foto: Heiko Rebsch/dpa

Schule Zusatzstunde gekippt - und jetzt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für Lehrkräfte ist rechtswidrig. Nun muss eine Lösung her, da die Stundenpläne längst stehen. Die Politik setzt auch auf Berufsethos.
Grundschulkinder vor einer Schule

Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht

Zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt sind erfolgreich gegen die vor zwei Jahren neu eingeführte zusätzliche Arbeitsstunde vorgegangen. Die sogenannte Vorgriffsstundenregelung ist unwirksam, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Landesregierung habe die Zusatzstunde nicht per Verordnung einführen dürfen - auch inhaltlich sei sie rechtswidrig. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)