Gericht weist Klage gegen gleichgeschlechtliche Ampelpärchen in Hildesheim zurück
Die Klage eines Manns gegen gleichgeschlechtliche Ampelpärchen in der niedersächsischen Stadt Hildesheim ist abgewiesen worden. Sie sei an der Klagebefugnis gescheitert, weil der Kläger aus Sicht des Verwaltungsgerichts Hannover durch die Ampeln nicht in seinen eigenen Rechten verletzt werde, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.