Gericht: Reiseveranstalter muss wegen mit Handtüchern reservierter Liegen zahlen
Mit Handtüchern reservierte Sonnen- oder Poolliegen sorgen bei Urlaubern mitunter für Verdruss - und bei einer Pauschalreise kann dies laut einem Gerichtsurteil sogar einen Mangel darstellen. Das Amtsgericht Hannover sah die entsprechende Klage eines Mannes, der mit seiner Familie eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos unternommen hatte, als begründet an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Insgesamt hatte der Kläger 986,70 Euro gefordert. (Az. 527 C 9826/25)