Maskenstreit

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Bundesverfassungsgericht

Maskenrichter von Weimar scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung

Mehr als vier Jahre nach dem sogenannten Maskenstreit von Weimar in der Coronapandemie ist der Fall abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde des wegen Rechtsbeugung verurteilten Amtsrichters nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig. Er war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er im April 2021 an zwei Schulen der thüringischen Stadt Coronaschutzmaßnahmen gekippt und dabei sein Richteramt missbraucht hatte. (Az. 2 BvR 373/25)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafe gegen Maskenrichter von Weimar

Im sogenannten Maskenstreit von Weimar ist das Urteil gegen Amtsrichter Christian D. rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe die Verurteilung von D. durch das Landgericht Erfurt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. D. hatte im April 2021 als Familienrichter an zwei Schulen die Maskenpflicht gekippt und dabei laut Urteil sein Richteramt missbraucht. (Az. 2 StR 54/24)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Bundesgerichtshof urteilt in Maskenstreit um Familienrichter von Weimar

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (15.00 Uhr) über den Fall des sogenannten Maskenrichters von Weimar. Christian D., Richter am Amtsgericht der thüringischen Stadt, kippte im April 2021 als Familienrichter an zwei Schulen die Maskenpflicht und andere Coronaschutzmaßnahmen. Die Entscheidung wurde wenig später kassiert, weil Familienrichter für solche Fragen gar nicht zuständig sind. (Az. 2 StR 54/24)