Bundesgerichtshof verhandelt über teure Untermiete
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über ein besonders drängendes Thema: die Folgen des Wohnungsmangels. Es geht um einen Berliner Mieter, der die Wohnung untervermietete - und damit 500 Euro monatlich einnahm. Die Untermiete war deutlich höher, als es die Mietpreisbremse vorsieht. Die Frage ist, ob der Vermieter dem Hauptmieter deshalb kündigen darf. (Az. VIII ZR 228/23)