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Weihnachtsbäume

Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz

In einem Prozess um einen von einem Geschäftsmann nachts eigenmächtig auf dem Gelände einer Kita in Hamburg aufgestellten Weihnachtsbaum ist der Beschuldigte am Mittwoch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs zu einer Art Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach dem Gärtnereibetreiber nach Angaben einer Sprecherin schuldig. Abweichend vom erstinstanzlichen Urteil eines Amtsgerichts behielt es aber eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro lediglich vor. Der Mann muss zunächst nicht zahlen.